Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Göppingen II Referenznummer der Bekanntmachung: SGOEP-2023-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Göppingen II
verschiedene Reinigungsdienstleistungen (Unterhaltsreinigung, Außenreinigung / Grundreinigung auf Abruf)
4.1.6 Süd
Göppingen
Unterhalts-/Außenreinigung in 5 Objekten (ca. 1,35 Mio. m² Jahresreinigungsfläche)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal zweimal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
4.2.1 Innenstadt III
Göppignen
Unterhalts-/Außenreinigung in 5 Objekten (ca. 890.000 m² Jahresreinigungsfläche)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal zweimal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
4.2.2 Verwaltung
Göppingen
Unterhalts-/Außenreinigung in 9 Objekten (ca. 1,23 Mio. m² Jahresreinigungsfläche)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal zweimal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
4.2.3 Nord/Hohenstaufen
Unterhalts-/Außenreinigung in 11 Objekten (ca. 880.000 m² Jahresreinigungsfläche)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal zweimal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
4.2.5 Jebenhausen
Göppingen
Unterhalts-/Außenreinigung in 9 Objekten (ca. 950.000 m² Jahresreinigungsfläche)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal zweimal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
4.2.7 Faurndau
Göppingen
Unterhalts-/Außenreinigung in 5 Objekten (ca. 850.000 m² Jahresreinigungsfläche)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal zweimal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
4.2.8 Bartenbach
Göppingen
Unterhalts-/Außenreinigung in 7 Objekten (ca. 410.000 m² Jahresreinigungsfläche)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal zweimal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
4.2.9 Innenstadt II
Göppingen
Unterhalts-/Außenreinigung in 5 Objekten (ca. 2,32 Mio. m² Jahresreinigungsfläche)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen vergleichbarer Aufträge in den letzten drei Jahren (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche, davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und/oder Kitas (für alle Lose außer Los 4.2.2), Vertragszeitraum
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge verschiedener Auftraggeber aus den letzten drei Jahren benennen, die jeweils alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Vergleichbar ist ein Referenz-Auftrag, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gebäudetypen = vergleichbare Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung, Jahresauftragswert (netto) = [Betrag gelöscht] EUR (Los 4.2.8) / [Betrag gelöscht] EUR (Lose 4.2.1, 4.2.3, 4.2.5, 4.2.7) / [Betrag gelöscht] EUR (Lose 4.1.6, 4.2.2, 4.2.9), Jahresreinigungsfläche = 400.000 m² (Los 4.2.8) / 800.000 m² (Lose 4.2.1, 4.2.3, 4.2.5, 4.2.7) / 1.000.000 m² (Lose 4.1.6, 4.2.2, 4.2.9), davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und/oder Kitas = 300.000 m² (Los 4.2.8) / 500.000 m² (Lose 4.2.1, 4.2.3, 4.2.5, 4.2.7) / 800.000 m² (Lose 4.1.6, 4.2.9).
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bieter besteht im Zeitraum 03.-14.04.2023 die Möglichkeit der Objektbesichtigung. Nähere Informationen zur Terminvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen ersichtlich.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der ohne Objekt-Betreuung nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Dabei wird ein enger Maßstab angelegt.
Es ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal 3 Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in mehr als drei Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für drei Lose gemäß der von ihm im Angebot genannten Reihenfolge. In den anderen Losen rückt der Nächstplatzierte nach.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.