Planungswettbewerb - Nördlich Kalkumer Schloßallee Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0230

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211-8928782
Fax: +49 211-8929443
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18704828698-6524846247b44bb7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.duesseldorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungswettbewerb - Nördlich Kalkumer Schloßallee

Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0230
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb - Nördlich Kalkumer Schloßallee

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Gebiet nördlich der Kalkumer Schloßallee in Düsseldorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Düsseldorf lobt einen zweiphasigen anonymen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb aus. Der Wettbewerb wird durchgeführt mit 15 teilnehmenden Teams in der 1. Phase und ca. fünf Teams in der 2. Phase.

Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W 51/22 RPW 2013 registriert worden. Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der VGV

Wettbewerbsgegenstand ist die Findung einer städtebaulichen Konzeption mit integrierter Freiraumplanung für das ca. 34,5 ha große Plangebiet im Stadtteil Kaiserswerth im Düsseldorfer Norden. Das Konzept soll von der Thematik der gemeinsamen Nutzbarkeit im Sinne eines Mehrgenerationen-Campus geprägt sein.

Ziel der ersten Phase des Wettbewerbs ist es, eine konzeptionelle, städtebauliche und freiraumplanerische Idee für den Standort zu finden. In der zweiten Phase sollen die ausgewählten Konzepte vertiefend ausgearbeitet werden.

Die Ausloberin beabsichtigt für die Fortführung des Projektes einen oder mehrere Preisträger*innen, gemäß Empfehlung des Preisgerichtes, mit der Überarbeitung und weiteren Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs zu einem Masterplan, auf Grundlage des Merkblattes 51 AKBW (mindestens bis zur abgeschlossenen Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)) sowie mit vorbereitenden Leistungen zum Grünordnungsplan (Leistungsphasen 1 - 4 gemäß § 24 HOAI und Anlage 5 HOAI), als Vorbereitung für die weiterführenden Planungen zu beauftragen (Honorarzone III), sofern das Verfahren wie geplant fortgeführt wird. Der Entwurf, der aus dem Auftragsversprechen entsteht, dient als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan für das Plangebiet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 9
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Mögliche weitere Auftragsinhalte können frühestens 2024 beauftragt werden. Die stufenweise Beauftragung richtet sich nach den Vorgaben der HOAI.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 15
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Teams aus Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR / WTO / GPA Staaten.

Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in bzw. Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in bzw. Landschaftsarchitekt*in nach § 2, § 7 BauKaG NRW (Auswärtige Stadtplaner*innen / Landschaftsarchitekt*innen) haben und ihren Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in bzw. Landschaftsarchitekt*in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit oben genannten Anforderungen erfüllen.

Bewerber*innen können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Sind Bewerber*innen gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind (Herkunftsland), zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt, dürfen sie nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie gemäß den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften entweder eine natürliche oder juristische Person sein müssten.

Für das Bewerbungsverfahren ist das Bilden von Teams sowie die Eignungsleihe oder das Einbinden eines Nachunternehmens möglich.

Sollten mehr als 15 Bewerbungen eingehen, entscheidet das Los über die Teilnahme am Verfahren. Nachdem die gelosten Stadtplanungsbüros feststehen, werden diese umgehend über den Ausgang der Auslosung informiert. Die ausgelosten Büros müssen dann spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen den Nachweis eines Teammitglieds aus dem Fachbereich Landschaftsarchitektur erbringen und mitteilen

Kriterien zur Teilnahme am Losverfahren:

• Fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen

• Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen

• Nachweis Teilnahmeberechtigung

Liegt kein Verstoß gegen die vorgenannten Kriterien vor, werden die Bewerbungen zur Losung zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Bewerbungen und - sofern die Mehrfachbewerbung erst nachträglich bekannt wird - zum Ausschluss der Beiträge sämtlicher Beteiligten.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält es sich als Ausloberin vor, fehlende Unterlagen der Bewerbung innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen / Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I. 3) genannte Website einzureichen. Die Auftraggeber werden alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.

Die Beurteilung der Arbeiten durch das Preisgericht erfolgt aufgrund der im Folgenden aufgeführten Kriterien. Die Reihenfolge der Kriterien hat keinen Einfluss auf ihre Gewichtung.

• Qualität der städtebaulichen Einbindung und Maßstäblichkeit

• Qualität der städtebaulichen und grünordnerischen Gestaltung, Bezug zum Landschaftsraum und der Ausbildung eines Ortsrandes

• Berücksichtigung der städtebaulichen, grünordnerischen sowie nutzungskonzeptionellen Vorgaben

• Identitätsstiftung durch die Besonderheit der städtebaulichen und grünordnerischen Struktur und Gestaltung

• Umsetzung eines Mehrgenerationen-Konzepts

• Schaffung von Synergien, Multifunktionalität und Kombination von Nutzungen

• Qualität des Klimaanpassungskonzeptes (Blau-Grüne-Infrastruktur)

• Berücksichtigung der Qualitätskriterien des RegioNetzWerks

• Innovation und Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes

• Einbindung eines innovativen und zukunftsbeständigen Mobilitätskonzeptes

• Möglichkeit der abschnittsweisen Entwicklung

• Berücksichtigung der Anregungen des Preisgerichtes in der 2. Phase und der Öffentlichkeit

Angaben zu Preisen

Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 150.000 € netto aus. Für die Teams der 2. Phase wird bei vollständiger und fristgerechter Abgabe eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40.000 € netto in gleichen Teilen verteilt.

Es werden Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt:

1. Preis: 56.000 €

2. Preis: 32.000 €

3. Preis: 22.000 €

Dem Preisgericht bleibt eine andere Verteilung der Preisgelder vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die frist- und formgerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.

Namen der ausgewählten Preisrichter:

Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen der Landeshauptstadt Düsseldorf

Dirk Baackmann, stellvertretender Amtsleiter des Stadtplanungsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf

Doris Törkel, Leiterin des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf

Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus

Prof. Kerstin Schultz, Architektin und Stadtplanerin, Reichelsheim

Christoph Klanten, Stadtplaner, Aachen

Prof. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Berlin

Prof. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Höxter

Andreas-Paul Stieber, CDU-Fraktion

Dr. Frank Schulz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Markus Raub, SPD-Fraktion

Felix Droste, FDP-Fraktion

Helmut Born, Fraktion Die Linke

Lukas Fix, Fraktion Die Partei/Klima

Alexander Führer, Ratsgruppe Tierschutz/Freie Wähler

Stellvertreter*innen

Jan Stöfer, Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtplanungsamt

Timo Szuczynski, Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtplanungsamt

Heidi Bartling, Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf

Ritz Ritzer, Architekt und Stadtplaner, München

Prof. Dr. Renée Tribble, Professorin im Fachgebiet Städtebau (Technische Universität Dortmund), Dortmund

Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, Würzburg

Prof. Dr. Stefan Bochnig, Dekan des Fachbereiches Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Landschaftsarchitekt, Höxter

Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf

Andreas Auler, CDU-Fraktion

Claudia Gelbke-Mößmer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Nicola Irmer, SPD-Fraktion

Manfred Neuenhaus, FDP-Fraktion

Julia Marmulla, Fraktion Die Linke

N.N., Fraktion Die Partei/Klima

Berthold Behrendt, Ratsgruppe Tierschutz/Freie Wähler

Die Besetzung des Preisgerichts befindet sich noch in Abstimmung und ist nicht bindend.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

siehe II 2.9)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/03/2023

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