Planungswettbewerb - Nördlich Kalkumer Schloßallee Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0230
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb - Nördlich Kalkumer Schloßallee
Zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb - Nördlich Kalkumer Schloßallee
Gebiet nördlich der Kalkumer Schloßallee in Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf lobt einen zweiphasigen anonymen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb aus. Der Wettbewerb wird durchgeführt mit 15 teilnehmenden Teams in der 1. Phase und ca. fünf Teams in der 2. Phase.
Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W 51/22 RPW 2013 registriert worden. Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der VGV
Wettbewerbsgegenstand ist die Findung einer städtebaulichen Konzeption mit integrierter Freiraumplanung für das ca. 34,5 ha große Plangebiet im Stadtteil Kaiserswerth im Düsseldorfer Norden. Das Konzept soll von der Thematik der gemeinsamen Nutzbarkeit im Sinne eines Mehrgenerationen-Campus geprägt sein.
Ziel der ersten Phase des Wettbewerbs ist es, eine konzeptionelle, städtebauliche und freiraumplanerische Idee für den Standort zu finden. In der zweiten Phase sollen die ausgewählten Konzepte vertiefend ausgearbeitet werden.
Die Ausloberin beabsichtigt für die Fortführung des Projektes einen oder mehrere Preisträger*innen, gemäß Empfehlung des Preisgerichtes, mit der Überarbeitung und weiteren Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs zu einem Masterplan, auf Grundlage des Merkblattes 51 AKBW (mindestens bis zur abgeschlossenen Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)) sowie mit vorbereitenden Leistungen zum Grünordnungsplan (Leistungsphasen 1 - 4 gemäß § 24 HOAI und Anlage 5 HOAI), als Vorbereitung für die weiterführenden Planungen zu beauftragen (Honorarzone III), sofern das Verfahren wie geplant fortgeführt wird. Der Entwurf, der aus dem Auftragsversprechen entsteht, dient als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan für das Plangebiet.
Mögliche weitere Auftragsinhalte können frühestens 2024 beauftragt werden. Die stufenweise Beauftragung richtet sich nach den Vorgaben der HOAI.
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Teams aus Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR / WTO / GPA Staaten.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in bzw. Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in bzw. Landschaftsarchitekt*in nach § 2, § 7 BauKaG NRW (Auswärtige Stadtplaner*innen / Landschaftsarchitekt*innen) haben und ihren Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in bzw. Landschaftsarchitekt*in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit oben genannten Anforderungen erfüllen.
Bewerber*innen können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Sind Bewerber*innen gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind (Herkunftsland), zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt, dürfen sie nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie gemäß den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften entweder eine natürliche oder juristische Person sein müssten.
Für das Bewerbungsverfahren ist das Bilden von Teams sowie die Eignungsleihe oder das Einbinden eines Nachunternehmens möglich.
Sollten mehr als 15 Bewerbungen eingehen, entscheidet das Los über die Teilnahme am Verfahren. Nachdem die gelosten Stadtplanungsbüros feststehen, werden diese umgehend über den Ausgang der Auslosung informiert. Die ausgelosten Büros müssen dann spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen den Nachweis eines Teammitglieds aus dem Fachbereich Landschaftsarchitektur erbringen und mitteilen
Kriterien zur Teilnahme am Losverfahren:
• Fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen
• Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
• Nachweis Teilnahmeberechtigung
Liegt kein Verstoß gegen die vorgenannten Kriterien vor, werden die Bewerbungen zur Losung zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Bewerbungen und - sofern die Mehrfachbewerbung erst nachträglich bekannt wird - zum Ausschluss der Beiträge sämtlicher Beteiligten.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält es sich als Ausloberin vor, fehlende Unterlagen der Bewerbung innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen / Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I. 3) genannte Website einzureichen. Die Auftraggeber werden alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Die Beurteilung der Arbeiten durch das Preisgericht erfolgt aufgrund der im Folgenden aufgeführten Kriterien. Die Reihenfolge der Kriterien hat keinen Einfluss auf ihre Gewichtung.
• Qualität der städtebaulichen Einbindung und Maßstäblichkeit
• Qualität der städtebaulichen und grünordnerischen Gestaltung, Bezug zum Landschaftsraum und der Ausbildung eines Ortsrandes
• Berücksichtigung der städtebaulichen, grünordnerischen sowie nutzungskonzeptionellen Vorgaben
• Identitätsstiftung durch die Besonderheit der städtebaulichen und grünordnerischen Struktur und Gestaltung
• Umsetzung eines Mehrgenerationen-Konzepts
• Schaffung von Synergien, Multifunktionalität und Kombination von Nutzungen
• Qualität des Klimaanpassungskonzeptes (Blau-Grüne-Infrastruktur)
• Berücksichtigung der Qualitätskriterien des RegioNetzWerks
• Innovation und Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes
• Einbindung eines innovativen und zukunftsbeständigen Mobilitätskonzeptes
• Möglichkeit der abschnittsweisen Entwicklung
• Berücksichtigung der Anregungen des Preisgerichtes in der 2. Phase und der Öffentlichkeit
Angaben zu Preisen
Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 150.000 € netto aus. Für die Teams der 2. Phase wird bei vollständiger und fristgerechter Abgabe eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40.000 € netto in gleichen Teilen verteilt.
Es werden Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt:
1. Preis: 56.000 €
2. Preis: 32.000 €
3. Preis: 22.000 €
Dem Preisgericht bleibt eine andere Verteilung der Preisgelder vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die frist- und formgerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.
Namen der ausgewählten Preisrichter:
Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen der Landeshauptstadt Düsseldorf
Dirk Baackmann, stellvertretender Amtsleiter des Stadtplanungsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf
Doris Törkel, Leiterin des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf
Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
Prof. Kerstin Schultz, Architektin und Stadtplanerin, Reichelsheim
Christoph Klanten, Stadtplaner, Aachen
Prof. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Höxter
Andreas-Paul Stieber, CDU-Fraktion
Dr. Frank Schulz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Markus Raub, SPD-Fraktion
Felix Droste, FDP-Fraktion
Helmut Born, Fraktion Die Linke
Lukas Fix, Fraktion Die Partei/Klima
Alexander Führer, Ratsgruppe Tierschutz/Freie Wähler
Stellvertreter*innen
Jan Stöfer, Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtplanungsamt
Timo Szuczynski, Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtplanungsamt
Heidi Bartling, Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Ritz Ritzer, Architekt und Stadtplaner, München
Prof. Dr. Renée Tribble, Professorin im Fachgebiet Städtebau (Technische Universität Dortmund), Dortmund
Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, Würzburg
Prof. Dr. Stefan Bochnig, Dekan des Fachbereiches Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Landschaftsarchitekt, Höxter
Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
Andreas Auler, CDU-Fraktion
Claudia Gelbke-Mößmer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Nicola Irmer, SPD-Fraktion
Manfred Neuenhaus, FDP-Fraktion
Julia Marmulla, Fraktion Die Linke
N.N., Fraktion Die Partei/Klima
Berthold Behrendt, Ratsgruppe Tierschutz/Freie Wähler
Die Besetzung des Preisgerichts befindet sich noch in Abstimmung und ist nicht bindend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe II 2.9)
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.