Paketdienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 1125
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.civillent.de
Adresse des Beschafferprofils: https://civillent.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
Paketdienstleistung
Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketsendungen bis 12,0 kg auf der Grundlage der Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und weitere Leistungen mit einem Umfang von ca. 115.700 Paketsendungen p.a.. Die ausgeschriebenen Paketdienstleistungen werden in zwei Lose aufgeteilt.
Paketdienstleistung Abholstandort Karlsruhe
civillent GmbH Carl-Zeiss-Str. 15 72770 Reutlingen
Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketsendungen bis 12,0 kg auf der Grundlage der Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und weitere Leistungen. Für das erste Los (Abholstandort Karlsruhe) geht der Auftraggeber von ca. 76.500 Paketsendungen aus.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit einmalig um ein Jahr bis 30. Juni 2027, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31. März 2026 kündigt. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30. Juni 2027.
Der Vertrag kann gem. Ziff. II. 2.7 um ein Jahr verlängert werden.
Paketdienstleistung Abholstandort Ulm
civillent GmbH Carl-Zeiss-Str. 15 72770 Reutlingen
Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketsendungen bis 12,0 kg auf der Grundlage der Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und weitere Leistungen. Für das zweite Los (Abholstandort Ulm) geht der Auftraggeber von ca. 39.200 Paketsendungen aus.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit einmalig um ein Jahr bis 30. Juni 2027, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31. März 2026 kündigt. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30. Juni 2027.
Der Vertrag kann gem. Ziff. II.2.7 um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Bitte beachten Sie:
Bieter und Bietergemeinschaft können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Angaben in Teil B des Eignungsformulars nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden ("Globalvermerk").
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt, muss er/sie dafür Sorge tragen, dass jedes dieser Unternehmen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den in den dortigen Teilen II bis V verlangten Informationen vorlegt.
Auch Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils separate Einheitliche Europäische Eigenerklärungen einzureichen.
4. Über die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
(5) Eigenerklärung, dass die Bestimmungen zum Postgeheimnis und Datenschutz vom Unternehmen gewahrt werden und die Beschäftigten schriftlich zur Einhaltung der datenschutzrechtlich gebotenen Vertraulichkeit verpflichtet werden.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) Auf Verlangen der Vergabestelle legt das Unternehmen einen Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vor.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens EUR 250.000,00 oder im Auftragsfall in der geforderten Höhe gestellt wird.
Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen. Diese ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
1)Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl seiner Führungskräfte und die Zahl seiner Paketzusteller in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
2)Für alle Lose:
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
- Eigenerklärung zu zwei Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen im Bereich Paketdienstleistungen aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzleistungen müssen Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen umfassen und für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Die Leistungszeit muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2019 liegen.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Dies gilt auch, wenn sich ein Unternehmen / eine Bietergemeinschaft für mehrere Lose bewirbt.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Sendungsvolumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Verpflichtungserklärung entsprechend dem LTMG einzureichen.
Ferner ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, vorzulegen.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Fragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYDKJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.komm.one