Gestaltung Stadtboulevard B 38 Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 154_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung Stadtboulevard B 38 Mannheim
Gegenstand des Auftrags ist die integrierte Gesamtplanung zur Gestaltung des Stadtboulevard B 38 zwischen Mannheim-Käfertal und Mannheim-Vogelstang betreffend die Abschnitte A und B.
Mannheim
Die B 38 ist eine der wichtigsten Ein- und Ausfahrtsstraßen im Norden von Mannheim. Täglich fahren dort ca. 60.000 Kfz. Sie bildet die direkte Weiterführung der Bundesautobahn BAB 659 und schließt am Viernheimer Kreuz an die BAB 6 an.
Die städtebaulichen Entwicklungen entlang der B 38 bringen neue Erschließungsanforderungen mit sich und machen den verkehrlichen Anschluss der neuen Stadtquartiere erforderlich. Die Anbindung der Konversionsflächen an die B 38 eröffnet gleichzeitig die Chance, im Nordosten der Stadt Mannheim einen repräsentativen Stadteingang zu entwickeln. Diese Strategie ist auch im Rahmenplan Benjamin Franklin Village programmatisch aufgenommen worden und war bereits 2012 das Leitthema bei der Auslobung des EUROPAN Wettbewerbes.
Die ausschreibungsgegenständliche Planung hat die Gestaltung des Stadtboulevard B 38 zwischen Mannheim-Käfertal und Mannheim Vogelstang zum Gegenstand. Räumlich beschränkt sich die Planung auf die Abschnitte A "Mannheimer Straße - Völklinger Straße" und B "Völklinger Straße - Waldstraße". Der Abschnitt C "Waldstraße - Magdeburger Straße" ist dagegen nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, da sich eine Realisierung der Umgestaltung der B38 aufgrund ihrer räumlichen Ausdehnung nur abschnittsweise realisieren lässt.
Ausschreibungsgegenstand ist eine integrierte Gesamtplanung. Der Schwerpunkt der Planungsleistungen liegt auf der Verkehrsanlagenplanung. Zusätzlich sind allerdings auch Annex-Planungsleistungen Gegenstand der integrierten Gesamtplanung, die nach der HOAI 2021 honorarmäßig anderen Leistungsbildern, wie etwa der Freianlagenplanung oder der Planung Ingenieurbauwerke, zuzuordnen sind.
Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Die einzelnen Bearbeitungsstufen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Bearbeitungsstufe I umfasst sämtliche Leistungen von der Grundlagenermittlung (LPH 1) bis zur Entwurfsplanung (LPH 3) betreffend die Abschnitte A und B. Die Bearbeitungsstufe II umfasst sämtliche Leistungen von der Genehmigungsplanung (LPH 4) bis zur Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) betreffend den Abschnitt A. Die Bearbeitungsstufe III umfasst sämtliche Leistungen von der Objektüberwachung / Bauoberleitung (LPH 8) bis zur Objektbetreuung (LPH 9) betreffend den Abschnitt A.
Mit der Leistungsphase 3 wechselt bei der Stadt Mannheim die interne Zuständigkeit vom Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation zum Eigenbetrieb Stadtraumservice Mannheim. Mangels eigener Rechtspersönlichkeit ändert der interne Wechsel allerdings nichts daran, dass rechtlich Auftraggeber die Stadt Mannheim bleibt. Der Wechsel hat allein Auswirkungen auf die Rechnungslegung.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung mit Leistungstabelle und den Vertragsentwurf verwiesen.
Die Laufzeit von 54 Monaten ist lediglich ein geschätzter Wert, der zudem nur die Bearbeitungsstufen I und II erfasst. Ungeachtet davon gilt, dass sich die Laufzeit nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen richtet.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:
(a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(aa) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Verkehrsanlagenplanung und/oder der Planung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen von
- mehr als netto EUR 750.000,00 bis maximal netto EUR 999.999,99 = 1 Punkt
- mehr als netto EUR 999.999,99 bis maximal netto EUR 1.499.999,99 = 2 Punkte
- mehr als netto EUR 1.500.000,00 = 3 Punkte
(bb) Die Zahl der vollzeittätigen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber / Geschäftsführer, die im Bereich Verkehrsanlagenplanung und/oder Planung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen tätig sind, beträgt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre
- mehr als 5 Mitarbeiter bis maximal 9 Mitarbeiter = 1 Punkt
- mehr als 9 Mitarbeiter bis maximal 14 Mitarbeiter = 2 Punkte
- mehr als 15 Mitarbeiter = 3 Punkte
(b) Referenzbewertung
Maßgebend für die Referenzbewertung sind die Projektmerkmale wie folgt:
(aa) Gegenstand
Die Referenzleistung hatte zusätzlich zu den bekanntgemachten Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.3 Ziffer 2 der Auftragsbekanntmachung
- eine Strecke mit einer Verkehrsbelastung > 45.000 Fahrzeuge
pro Tag zum Gegenstand = 2 Punkte
- auch mindestens einen Knotenpunkt zum Gegenstand = 2 Punkte
- auch mindestens eine ÖPNV-Anlage zum Gegenstand = 2 Punkte
- auch eine Radverkehrsanlage zum Gegenstand = 2 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 1 gewichtet wird, können maximal 8 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Gegenstand erzielt werden.
(bb) Leistungsumfang
- Die Referenzleistung erfasste 4 Leistungsphasen
der Verkehrsanlagenplanung Straßenverkehr (LPH 1 bis 9) = 1 Punkt
- Die Referenzleistung erfasste 5 bis 6 Leistungsphasen
der Verkehrsanlagenplanung Straßenverkehr (LPH 1 bis 9) = 2 Punkte
- Die Referenzleistung erfasste mehr als 6 Leistungsphasen
der Verkehrsanlagenplanung (Bereich LPH 1 bis 9) = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können maximal 6 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Leistungsumfang erreicht werden.
(cc) Besondere Leistungen
Zur Referenzleistung gehörte als Besondere Leistung
- das Erstellen einer mikroskopischen Verkehrsfluss-Simulation
und signaltechnische Berechnung (Straßenverkehrsanlage)
für eine Strecke oder einen Knotenpunkt mit einer Verkehrs-
belastung > 30.000 Fahrzeugen pro Tag = 4 Punkte
- die örtliche Bauüberwachung = 4 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können insgesamt 16 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Besondere Leistungen erreicht werden.
(dd) Integrierte Gesamtplanung
- Die Referenzleistung beinhaltete neben der Verkehrsanlagenplanung
für Anlagen des Straßenverkehrs auch die Objektplanung
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen = 2 Punkte
- Die Referenzleistung beinhaltete neben der Verkehrs-
anlagenplanung Straßenverkehr und der Objektplanung
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen auch die
Objektplanung Freianlagen = 4 Punkte
Da das Projektmerkmal Integrierte Gesamtplanung mit 2 gewichtet wird, können insgesamt 8 Wertungspunkte erreicht werden.
Reicht der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag mehrere Referenzen ein, wird zunächst jede Referenz gemäß den vorstehenden Kriterien gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert aus der Gesamtpunktzahl aller Referenzen dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriterums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhö-hen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Beratender Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieure eines Bundesland der Bundesrepublik Deutschland oder einer entspre-chenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg oder einer an-deren zuständigen Stelle in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 20 Ingenier-kammergesetz Baden-Württemberg.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Beratender Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg oder einer anderen zuständigen Stelle in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 20 Ingenieurkammergesetz Baden-Württemberg nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" -, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung
2. Formblatt "Eigenerklärung zu Umsatz und Mitarbeiterzahl"
Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden von EUR 3,0 Mio. ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindestdeckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von 3,0 Mio. erreichen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigener-klärung gemäß Formblatt "Refe-renzleistung des Bewerbers" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen die Leistungen mindestens bis zur Leistungsphase 3 erbracht sein.
2. Es muss mindestens 1 Referenz aus dem Leistungsbild "Objektplanung Verkehrsanlagen für Anlagen des Straßenverkehrs" vorgelegt werden, die den Umbau einer mindestens zweibahnig vierstreifigen Strecke im städtischen Umfeld mit anrechenbaren Kosten von mindestens netto EUR 5 Mio. zum Gegenstand hatte und mindestens drei Leistungsphasen gemäß § 47 HOAI umfasste, wozu mindestens die Vorplanung (LPH 2) und die Entwurfsplanung (LPH 3) gehörte.
3. Es muss mindestens 1 Referenzleistung vorgelegt werden, die eine mikroskopische Verkehrsfluss-Simulation und signaltechnische Berechnung einer Straßenverkehrsanlage zum Gegenstand hatte, die den Umbau einer Strecke oder eines Knotenpunktes im städtischen Umfeld mit einer Verkehrsbelastung von mindestens 15.000 Fahrzeugen pro Tag betraf.
4. Die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer 2 und 3 kann auch durch eine einzige Referenz belegt werden, sofern die Referenz neben der Mindestanforderung gemäß Ziffer 1 auch sämtliche Mindestanforderungen gemäß Ziffer 2 und 3 erfüllt. In diesem Fall müssen also nicht mindestens 2 Referenzen vorgelegt werden.
§ 73 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ6NZH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.