Konzeptvergabeverfahren | Kenzinger Pfad | Stadt Endingen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Endingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.endingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptvergabeverfahren | Kenzinger Pfad | Stadt Endingen
Im Rahmen einer Konzeptvergabe sollen drei städtische Bauflächen an Investoren vergeben werden. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung von dringend benötigen Wohnraum in der Stadt Endingen. Um durch die Herausforderungen der Lage der Grundstücke und den besonderen Anforderungen an die Nutzungen, dennoch eine möglichst hohe Nutzungsqualität sicherzustellen, hat der Gemeinderat der Stadt Endingen die Durchführung eines Konzeptvergabeverfahrens mit Planungskonzept und Kaufpreisangebot beschlossen. Vergeben werden sollen drei Bauflächen in unterschiedlicher Größe. Die Bauflächen befinden sich komplett im Eigentum der Stadt, sodass die Veräußerung im Rahmen einer Konzeptvergabe erfolgen soll, um eine best-mögliche Umsetzung sowohl auf der städtebaulichen und gestalterischen als auch funktionalen Ebene zu erreichen. Die Stadt Endingen legt Wert auf die architektonische Qualität der Neubebauung, deshalb ist es für die Bieter unverzichtbar mit einem qualifizierten Architekturbüro zusammenzuarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Teams unter der Federführung eines Investors (Investoren, Bauträger, Baugenossenschaften oder Wohnungsbauunternehmen) zusammen mit Architekten. Teilnahmeberechtigt sind die Teams, denen natürliche und juristische Personen angehören, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Teammitgliedern können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
8.3 Auswahl der Teilnehmer
8.3.1 Zulassung
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Zulassungskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies mit einer formlosen Bewerbung zur Teilnahme und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Zulassungskriterien:
- Fristgerechte Abgabe einer formlosen Bewerbung mit unterzeichneter Teilnahmeerklärung. Der Abgabetermin der Bewerbung wird mit Datum und Uhrzeit als Submissionstermin festgelegt. Die Bewerbung muss spätestens zur angegebenen Uhrzeit bei der Verfahrensbetreuung vorliegen.
- Formlose Finanzierungsbestätigung des Verkehrswertes (Mindestverkaufspreis) gemäß Beschreibung der Vergabe.
Auswahl
Die Ausloberin behält sich vor, die Anzahl der Bieter, die zur Vergabephase eingeladen werden, auf maximal etwa 10 Bieter zu begrenzen. Sofern in der Auswahlphase mehr als 10 Bewerbungen eingehen, welche die Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl gleich qualifizierter Teilnehmer durch ein Losverfahren.
Auswahlkriterien
Angaben und Nachweise Investor
A Geschäftliche Lage
A1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (z. B. Name, Anschrift, Ansprechpartner)
A2 Angaben zur Unternehmensstruktur (personenbezogene Informationen, berufliche Qualifikation, personelle und technische Ausstattung)
A3 Auszug aus dem Berufsregister (z. B. Handelsregister, Handwerksrolle usw.) seines Sitzes oder Wohnortes, nicht älter als der Stichtag 31.05.2022
B Technische Leistungsfähigkeit
B1 Referenzprojekt 1 und 2: „Wohnungsbau Maximal 2 Projekte
C Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C1 Bonitätsauskunft: formlose, auf das Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder einem geeigneten Bewertungsinstitut
C2 Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils für 2020, 2021, 2022)
Die o. g. Angaben und Nachweise sind in schriftlicher Form bei der Verfahrensbetreuung formlos als Eigenerklärung einzureichen.
Nachweise und Auswahlkriterien Architekt*in
Allgemeine Anforderungen
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation zu führen.
A Hochbauprojekt
A1 Referenzprojekt 1 und 2: „Wohnungsbau“ maximal 2 Projekte
B Auszeichnung (nicht Bedingung, s. Ziffer 8.4.3)
B2 Referenzprojekt „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ maximal 1 Projekt
Die Darstellung des Referenzprojekts hat auf einem Projektblatt im DIN A4-Format (Querformat) zu erfolgen. Auf dem Projektblatt sind die vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien sowie zu Bauherrn/Auftraggeber zu vermerken. Mit der Einreichung des Referenzprojekts per E-Mail bei der Verfahrensbetreuung wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Die o. g. Angaben und Nachweise sind in schriftlicher Form bei der Verfahrensbetreuung (Adressen s. Teil A, Ziffer 19) formlos als Eigenerklärung einzureichen .
Teilnahmeberechtigt sind Teams unter der Federführung eines Investors (Investoren, Bauträger, Baugenossenschaften oder Wohnungsbauunternehmen) zusammen mit Architekten. Teilnahmeberechtigt sind die Teams, denen natürliche und juristische Personen angehören, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß Festlegung des Gemeinderates wurde folgende Vergabekriterien festgelegt. Die genaue Untergliederung und Gewichtung der Vergabekriterien sind aus der Anlage ersichtlich. Das Vergabegremium bewertet die Bieter anhand der Vergabekriterien mit bis zu 20 Punkten.
1 Kaufpreis 20,0%
2 Kosten Wohnraum 22,0%
3 Wohnungsstruktur 21,0%
4 Architektur / Städtebau / Baurecht 20,0%
5 Energetisches Konzept 12,0%
6 Bewerbung 5,0%
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.endingen.de/de/rathaus-und-buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen (15.03.2023 | AMTLICHE BEKANNTMACHUNG)
Veräußert werden drei Grundstücksflächen:
Baufläche 1: Flst. Nrn. 15314 (Teil), 15315, 15316, 15317, 15318 und 15329 (Teil), ca. 2.100 m²
Baufläche 2: Flst. Nrn., 15311, 15312, 15313, 15314 (Teil), 15329 (Teil), 15330, 15331, ca. 2.400 m2
Baufläche 3: Flst. Nrn. 15333, 15334, ca. 860 m²
Als Bodenrichtwert wurde ein Betrag von mind. [Betrag gelöscht] EUR / m² Grundstücksfläche ermittelt. Dieser Betrag stellt das Mindestgebot je m² Grundstücksfläche dar, zu dem das Grundstück veräußert werden soll. Somit ergibt sich ein Mindestkaufpreis in Höhe von
[Betrag gelöscht] EUR für die Baufläche 1 und
[Betrag gelöscht] EUR für die Baufläche 2 und
[Betrag gelöscht] EUR für die Baufläche 3
Die Bauflächen sind unbebaut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.