Tief-, Leitungsbau und Bereitschaftsdienst im Jahresvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-08/029
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Tief-, Leitungsbau und Bereitschaftsdienst im Jahresvertrag
Jahresvertrag Tief- und Leitungsbau einschließlich Bereitschaftsdienst für die Gewerke Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme ab 2023
Heidelberg Die Baustellen liegen im Versorgungs- und Dienstleistungsgebiet der Stadtwerke Heidelberg.
Dieses erstreckt sich von Dossenheim im Norden bis Wiesloch im Süden sowie Eppelheim im
Westen bis Neckargemünd im Osten.
Der Vertrag enthält Leistungen im Tief- und Leitungsbau einschließlich Bereitschaftsdienst für die Gewerke Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme.
Option auf Vertragsverlängerung um ein drittes Vertragsjahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SAX + KLEE GMBH BAUUNTERNEHMUNG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Diringer & Scheidel BAUUNTERNEHMUNG GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 68199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://dus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYWTRB2U6P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.