Technische Ausrüstung nach §55 HOAI: Fachplanung ELT Erneuerung MS-NS-Schaltanlagen EBST Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11-BAU-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung nach §55 HOAI: Fachplanung ELT Erneuerung MS-NS-Schaltanlagen EBST
Auf dem SWR-Gelände am Standort Baden-Baden sind die in die Jahre gekommenen Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen der „Ernst-Becker-Station“ zu erneuern.
Leistungsumfang dieser Ausschreibung sind Fachplanerleistungen im Bereich Elektrotechnik gemäß §55 HOAI mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-8.
Die anrechenbaren Kosten für die KG 440 belaufen sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Beginn der Planungsleistung ist für Q4/2023 vorgesehen. Die Fertigstellung des Projektes ist Ende 2027 / Anfang 2028 geplant.
76530 Baden-Baden
Der zu erbringende Leistungsumfang umfasst die vollständigen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-8 der HOAI für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4) gemäß §55 HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 5-8). Die Ausführung besonderer Leistungen ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Auswahl der 3-5 Teilnehmer, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der höchsten Gesamtpunktzahl (Punkte = P), bei Gleichstand entscheidet das Los.
Auswahlkriterien:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Eigenerklärungen sind abzugeben:
a) Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung (auftragsbezogen) mit folgenden Deckungssummen vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird:
Personenschäden: 3.000.000 € / Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000 €
b) Eigenerklärung, dass ein Mindestjahresumsatz von 240.000 € netto erzielt wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 VgV
Der erzielte Umsatz wird wie folgt mit Punkten bewertet (max. 5 Punkte):
1,0 Punkt: ab 240.000 €
2,5 Punkte: ab 500.000 €
5,0 Punkte: ab 750.000 €
2) Technische und Beruflichen Leistungsfähigkeit
2.1) Technische Fachkräfte
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass im Unternehmen mindestens 2 Personen mit der Berufsqualifikation „Ingenieur“ (alternativ 1 „Ingenieur“ und 1 „Techniker“) und einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren beschäftigt sind. Die Personenzahl wird wie folgt mit Punkten bewertet (max. 5 Punkte):
1,0 Punkt: 2-3 Personen
2,5 Punkte: 4-5 P.
5,0 Punkte: ab 6 P.
2.2) Vorlage von Referenzen
Im Rahmen der Eignungsprüfung hat der Bewerber Nachweise über bereits erbrachte vergleichbare Leistungen vorzulegen. Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortliche Projektleitung für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen. Es ist/sind mind. 1 und max. 3 Referenzen vorzulegen. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht. Die zusätzlichen Referenzen werden nicht bewertet. Bei einer Mehrfachnennung wird die Referenz lediglich einmal gewertet. Die eingereichten Referenzen werden vom SWR anhand der nachfolgenden Kriterien geprüft und bewertet:
Ausschlusskriterien (A-Kriterien):
Alle geforderten Mindestvorgaben müssen uneingeschränkt erfüllt sein, andernfalls wird das Projekt nicht als Referenz anerkannt.
A1: Planungsleistung „Technische Ausrüstung“ gemäß §55 HOAI
A2: mind. Honorarzone III
A3: mind. LPH 1-3 und 5-8 (projektbezogen auch nur teilweise möglich, jedoch in Summe über alle vorgelegten Referenzen komplett erbracht)
A4: Mittelspannungs- (nach KG 441) und Niederspannungsschaltanlage (NSHV nach KG 443) (MS- und NS-Schaltanlagen einzeln in verschiedenen Referenzen möglich, jedoch in Summe über alle vorgelegten Referenzen komplett erbracht.)
A5: Projektfertigstellung zwischen 01. März 2013 und 31. März 2023
A6: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KG 440 mind. 300.000 € netto
A7: Informationen zum Auftraggeber wie Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner und Kontaktdaten (Tel. / E-Mail)
A8: Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung in diesem Projekt
Bewertungskriterien (B-Kriterien) (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertung der Referenzen mit Punkten in Abhängigkeit der „Qualität“. Die erreichte Punktzahl fließt in die Gesamtbewertung ein.
B1: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KG 440 (max. 15 Punkte):
1 Punkt: ab 300.000 € netto
3 Punkte: ab 400.000 € netto
6 Punkte: ab 500.000 € netto
9 Punkte: ab 600.000 € netto
12 Punkte: ab 700.000 € netto
15 Punkte: ab 800.000 € netto
B2: Projektfertigstellung / Inbetriebnahme (max. 15 Punkte):
1,0 Punkt: innerhalb der letzten 10 Jahre
2,5 Punkte: innerhalb der letzten 8 J.
5,0 Punkte: innerhalb der letzten 6 J.
10,0 Punkte: innerhalb der letzten 4 J.
15,0 Punkte: innerhalb der letzten 2 J.
Pro Referenz können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl von 90 Punkten kann jedoch nur durch das Einreichen von drei verschiedenen Referenzen erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eigenerklärungen sind abzugeben:
- Eigenerklärung, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist gem. §44 Abs. 1, §46Abs. 3 Nr. 6 VgV.
- Eigenerklärung, dass das Berufsbild „Beratender Ingenieur“ gemäß §75 Abs. 1 VgV vorliegt
Folgende Eigenerklärungen sind abzugeben:
- Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung (auftragsbezogen) mit folgenden Deckungssummen vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird:
Personenschäden: 3.000.000 € / Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000 €
- Eigenerklärung, dass ein Mindestjahresumsatz von 240.000 € netto erzielt wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 VgV (max. 5 Punkte)
1) Berufsqualifikation und -Erfahrung
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass im Unternehmen mindestens 2 Personen mit der Berufsqualifikation „Ingenieur“ (alternativ 1 „Ingenieur“ und 1 „Techniker“) und einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren beschäftigt sind (max. 5 Punkte).
2) Referenzen
Im Rahmen der Eignungsprüfung hat der/die Bewerber(-gemeinschaft) Nachweise über bereits erbrachte vergleichbare Leistungen vorzulegen. Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortliche Projektleitung für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Es ist/sind mind. 1 und max. 3 Referenzen vorzulegen. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht. Die zusätzlichen Referenzen werden nicht bewertet. Bei einer Mehrfachnennung wird die Referenz lediglich einmal gewertet. Die eingereichten Referenzen werden vom SWR anhand der nachfolgenden Kriterien geprüft und bewertet:
Ausschlusskriterien (A-Kriterien):
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestvorgaben uneingeschränkt erfüllen. Wird ein Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.
A1: Planungsleistung „Technische Ausrüstung“ gemäß §55 HOAI
A2: mindestens Honorarzone III
A3: mindestens LPH 1-3 und 5-8 (projektbezogen auch nur teilweise möglich, jedoch in Summe über alle vorgelegten Referenzen komplett erbracht)
A4: Mittelspannungs- (nach KG 441) und Niederspannungsschaltanlage (NSHV nach KG 443) (MS- und NS-Schaltanlagen einzeln in verschiedenen Referenzen möglich, jedoch in Summe über alle vorgelegten Referenzen komplett erbracht)
A5: Projektfertigstellung zwischen 01. März 2013 und 31. März 2023
A6: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KG 440 mind. 300.000 € netto
A7: Informationen zum Auftraggeber wie Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner und Kontaktdaten (Tel. / E-Mail)
A8: Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung in diesem Projekt
Bewertungskriterien (B-Kriterien) (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertung der Referenzen mit Punkten in Abhängigkeit der „Qualität“. Die erreichte Punktzahl fließt in die Gesamtbewertung ein.
B1: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KG 440 (max. 15 Punkte).
B2: Projektfertigstellung / Inbetriebnahme (max. 15 Punkte).
Pro Referenz können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl von 90 Punkten kann jedoch nur durch das Einreichen von drei verschiedenen Referenzen erreicht werden.
Es muss das Berufsbild des "Beratenden Ingenieurs“ gemäß §75 Abs. 1 VgV vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Freitag, 14.04.2023, 12:00 Uhr ausschließlich per Mail an [gelöscht] gerichtet werden.
Sofern die Fragen inkl. Antworten nach Ansicht der Vergabestelle wichtige Informationen für alle Bewerber enthalten, werden diese in anonymisierter Form unter www.swr.de/ausschreibungen als Bewerber-/Bieterrundschreiben zum Download zur Verfügung gestellt. Die Rundschreiben werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Bearbeitung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes zu beachten. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbstständig auf der Homepage des SWR zu informieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt fortlaufend, spätestens bis Freitag, 14.04.2023
(3) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(4) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.
(5) FEHLENDE UNTERLAGEN: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Es gilt § 56 Abs.2 VgV.
(6) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(7) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV
- Die Bewerbungen sind ausschließlich über den eingerichteten Submissionsbriefkasten einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Teilnahmeanträge per Post, Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig und werden nicht gewertet.
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
(8) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
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