2022-0327 Erneuerung der Schlammbehandlung auf der Kläranlage in Duisburg- Huckingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0327
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0327 Erneuerung der Schlammbehandlung auf der Kläranlage in Duisburg- Huckingen
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR betreiben in Duisburg Huckingen
eine Biofiltration zur Reinigung des anfallenden Abwassers. Sie ist eine drei-
stufige Anlage bestehend aus Nitrifikation mit vor- und nachgeschalteter De-
nitrifikation. Der Biofiltration sind Vorklärbecken in Form von Lamellenab-
scheidern vorgeschaltet.
Derzeit erfolgt die Inbetriebnahme einer vorgeschalten SBR-Pufferbiologie.
Sie dient zur Vorreinigung und zum Abpuffern von Frachtstößen. Der SBR-
Anlage ist ein neu errichtetes Vorklärbecken vorgeschaltet. Die Biofiltration
fungiert dann als nachgeschaltete Reinigungsstufe. Nach der Inbetrieb-
nahme kann der anfallende Primär- und Überschussschlamm getrennt von-
einander erfasst werden.
Es ist beabsichtigt, die Leistung der Kläranlage im Bereich der Schlammbe-
handlung den heutigen Erfordernissen anzupassen. Eine besondere Bedeu-
tung kommt hierbei der anfallenden Schlammmenge aus der SBR-
Pufferbiologie und der Festbett-Biofiltration und der spezifischen Eigenschaf-
ten der Schlämme zu.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190 47059 Duisburg Kläranlage in Duisburg- Huckingen
Kaiserswerther Str. 170
47249 Duisburg
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen - nachfolgend aufgeführten - Leistungsbilder.
Es werden Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI für folgende Planungsleistungen vergeben.
Leistungen Ingenieurbauwerke:
Es sind Leistungen gem. HOAI § 43 bzw. Anlage 12 für die Lph 1 - 9 (Grundleistungen) sowie besondere Leistungen (insb. Örtliche Bauüberwachung) zu erbringen.
Leistungen Verkehrsanlagen:
Es sind Leistungen gem. HOAI § 47 bzw. Anlage 13 für die Lph 1 - 9 (Grundleistungen) sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Leistungen Tragwerksplanung:
Es sind Leistungen gem. HOAI § 51 bzw. Anlage 14 für die Lph 1 - 6 (Grundleistungen) sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Leistungen der Technischen Ausrüstung:
Es sind Leistungen gem. HOAI § 55 bzw. Anlage 15, Lph 1 - 9 für die Ma-
schinen- und Elektrotechnische Ausrüstung - Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 (nur verfahrenstechnische Anlagen), 8 (Grundleistungen) sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der einzelnen
Leistungsphasen und Bauabschnitte vor. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4. Der Auftraggeber hat somit nach der Beendigung der Lph 4 die Möglichkeit das Verfahren zu beenden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Hinweis für die Durchführung der Bieter-/ Präsentationsgespräche nach der Angebotsauswertung:
Die jeweiligen Bieter-/ Präsentationsgespräche sind für die Dauer von maximal 60 Minuten angesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsrunde 1 kann mit Angebotsfrist von 5 Arbeittagen vorgenommen werden
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SWECO GmbH Köln
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sweco-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWTRSUZQ7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.