Wachschutz Klinikum Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000353
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Adresse des Beschafferprofils: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Wachschutz Klinikum Bielefeld
Bewachung der Liegenschaften
der
Klinikum Bielefeld gem.GmbH
Bewachung / Wachschutz Klinikum Bielefeld
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wachschutz Klinikum Bielefeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Europaweite Ausschreibung für Wachschutz, Klinikum Bielefeld gem. GmbH, Mitglied der GDEKK GmbH
hier: Aufhebung von Vergabeverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Verfahren ganz aufgehoben werden muss, da gem. § 63 Abs. (1) VgV
4. (andere) schwerwiegende Gründe bestehen.
Das Verfahren wird neu veröffentlicht werden, wobei ein finaler Zeithorizont noch nicht benannt werden kann.
Wir bitten um Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Rico Weber
Vergabestelle EKK plus GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezirksregierungmuenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.