Sternschule, Brigittastraße 34, 45130 Essen - Maler- und Lackierarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-105
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sternschule, Brigittastraße 34, 45130 Essen - Maler- und Lackierarbeiten
Maler- und Lackierarbeiten für den Erweiterungsbau einer Grundschule
Sternschule Brigittastr. 34 45130 Essen
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen plant eine Erweiterung der Grundschule Sternschule im laufenden Betrieb. Dabei fallen folgende Maler- und Lackierarbeiten an:
Hauptpositionen
Wandbeschichtung ca. 2.500 m2
Wandbeschichtung, Leibung ca. 400 m
Wandtapete ca. 1100 m2
Deckenbeschichtung ca. 1.500 m2
Beschichtung auf Metall ca. 150 m
Fugenabdichtung ca. 1200 m
Ausführungszeitraum
BT 1: 19.06.2023 - 22.08.2023
BT 2: April 2024 - Juli 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b EU VOB/A
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a EU VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung" in der aktuellen Fassung (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Unternehmen
auszufüllende Dokumente" beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen, auch für die vorgesehenen Nachunternehmen, abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind
präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung, mit dem Angebot gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
- Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die aufgeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus kann von einem öffentlichen Auftragnehmer auch weitere ihm geeignete Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. - Haftpflicht - der städtischen
Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden.
Nachweise/ Erklärungen Bietergemeinschaften, Nachunternehmer
- Das Formularblatt "VHB 233 -Verzeichnis der
Nachunternehmerleistungen" ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Auftragnehmer
auszufüllende Dokumente" beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, vor Zuschlagserteilung, ausgefüllt vorzulegen.
- Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise/
Erklärungen zu übergeben:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des
bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr.2 VOB/A und § 6b EU VOB/A mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur
Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot, gemäß § 6b EU VOB/A durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die angeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie
ggf. im Original beizubringen.
- Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr.3, § 6b EU VOB/A
und § 46 Abs.3 VgV, mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise
zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die
Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es
sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht
die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot
gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf
Verlangen der Vergabestelle gemäß § 6a EU Nr.3, § 6b EU VOB/A und §
46 Abs.3 VgV, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, noch vor
Zuschlagserteilung, die angeforderten Nachweise/ Erklärungen in Kopie
ggf. im Original zur Prüfung vorzulegen. Die einzureichenden
Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Einzureichende Unterlagen:
- VHB 444 - Referenzbescheinigungen (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen
der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a
EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung
nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem
Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer
Leistungen - nicht älter als drei Jahre - mit mindestens drei Referenzen
nachzuweisen.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung,
wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf
die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Das Formblatt "VHB 444 - Referenzbescheinigung" ist bevorzugt zu
verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der
Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
- VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (auf Anforderung
der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular VHB
233 ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor
Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU
VOB/A, ausgefüllt vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Lindenallee 68, 45127 Essen, 5. Etage
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die
Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE ZUR ANGEBOTSABGABE
1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A
1.1.) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.
1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.
1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten, Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt. Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
1.5.) Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung
Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW, mit dem Bietertool, zu übermitteln. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84-, X84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Es ist ratsam, zusätzlich zur GAEB-Datei, das bepreiste Leistungsverzeichnis eingescannt als PDF-Dokument zu übermitteln. Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, oder Dateifragmente die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden.
2.) Angebot
2.1.) Bei dieser Ausschreibung können Sie ausschließlich elektronische Angebote/ Teilnahmeanträge über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr abgeben. Papierangebote/ Papierteilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Eine Angebotsabgabe über die Kommunikation oder per Mail an die Vergabestelle ist nicht möglich und führt zum Angebotsausschluss. Umfassende Informationen zur E-Vergabe können Sie den Vergabeunterlagen und insbesondere den Teilnahmebedingungen für die Abgabe elektronischer Angebote / Teilnahmeanträge entnehmen. Der Immobilienwirtschaft der Stadt Essen ist sehr daran gelegen, dass Ihre elektronischen Angebote/ Teilnahmeanträge rechtzeitig auf dem Vergabemarktplatz eingehen. Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes erfüllen. Hierbei können wir Ihnen weitergehend leider nicht behilflich sein, da es um Ihre unternehmensinternen IT-Systemvoraussetzungen geht.
2.3.) Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/ dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform, mit dem Bietertool, der Vergabestelle zu übermitteln.
2.4.) Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe. Bei Abweichungen von Papierangebot und eingereichter GAEB d84 Angebotsdatei ist allein das schriftliche Angebot verbindlich. In den Vergabeunterlagen ist das Dokument "Angebotsschreiben" vollständig und an allen vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Das Fehlen von Seiten und Unterschriften führt ggfs. zum Ausschluss des Angebotes.
2.5.) Wertung von Preisnachlässen
Gemäß § 16d EU Abs.4 VOB/A werden Preisnachlässe ohne Bedingung nicht gewertet, wenn sie nicht an der vom öffentlichen Auftraggeber nach § 13 EU Absatz 4 VOB/A bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Unaufgeforderte angebotene Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht gewertete Preisnachlässe (Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und können im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYW12CNU72
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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