BLB NRW AC/ Geilenkirchen/ FA Geilenkirchen Ersatzbau/ Wasser-, Abwasser- und Gasanlagen/ 005-23-00197 III Referenznummer der Bekanntmachung: 005-23-00197
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW AC/ Geilenkirchen/ FA Geilenkirchen Ersatzbau/ Wasser-, Abwasser- und Gasanlagen/ 005-23-00197 III
Abwasser, Fettabwasser, Trinkwasserleitungen, Trinkwasser-Armaturen, Dämmarbeiten,
Gasinstallation, Erdverlegte Rohrleitungen
Finanzamt Geilenkirchen Herzog-Wilhelm-Straße 41-47 52511 Geilenkirchen
Die Versorgung des Gebäudes mit Trinkwasser erfolgt über einen neu zu erstellenden Hauswasseranschluss mit allen notwendigen Einbauten wie Absperrungen, Rückflussverhinderer, Druckminderer, Filter udgl. Hier sind die Anschlußbedingungen des Versorgers zu beachten.
Die Trinkwasserinstallation erfolgt mit Rohren und Formstücken aus Edelstahl im Pressverfahren. Die Rohrleitungsinstallation wird im Kellergeschoß unter der Decke und von da aus in Installationsschächten und Trockenbauwänden zu den einzelnen Verbrauchern geführt. Die Durchdringungen der Trockenbauwände werden mit speziellen Abdichtungen gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt. Alle Rohrleitungen werden wegen der Installationsdichte innerhalb der Trockenbauwände und Schächte sowie die übrigen Verteilleitungen und Leitungen in den Technikräumen durch den AN gedämmt.
Die Erfassung der Verbraucher erfolgt getrennt für das Finanzamt und Küche über jeweilige Zähler mit M-Bus Anbindung. Die Daten werden mit der Gebäudeleittechnik verknüpft und mit Trendaufzeichnungen dokumentiert.
In den Sanitärbereichen werden Installationswände die mit Verbrauchern bestückt sind mittels Systemwänden durch das Gewerkes Trockenbau erstellt. Es ist eine umfangreiche Koordination und Absprache mit dem örtlichen Trockenbauer zu treffen.
Die Einrichtungen der Sanitären Anlagen bestehen aus Standard Sanitärporzellan. Für die WC-Anlagen sind wassersparende WC`s mit 4,5 / 3 ltr.- Spülung vorgesehen. Die Urinal-Anlagen erhalten elektronische Spülvorrichtungen. Die Waschtischanlagen werden überwiegend in Nischen eingebaut und erhalten elektronische Standarmaturen mit Hygienspülfunktion. Die Hygienespülfunktion ist auf 12h und kurzer Spüldauer einzustellen.
Die Teeküchen werden auf Maß nach Architektur vorgerichtet. Die Warmwasserversorgung erfolgt mittels Klein-Durchlauferhitzer. Die Teeküchen erhalten ein Kombiventil für den Anschluss einer Spülmaschine und eine Mischarmatur.
Im Kellergeschoß wird eine Behinderten WC Anlage erstellt, hier wird neben der behindertengerechten WC- und Waschtischanlage auch eine Wickelablage (nicht durch Gewerk Sanitär). Die Warmwasserversorgung erfolgt über einen Durchlauferhitzer.
Im Erdgeschoß des Finanzamtes wird eine Küche mit Kantine erstellt.
Für den Küchenbereich ist eine dezentrale Warmwasserversorgung mit Standort im UG vorgesehen. Die Verteilung für Kalt-, Warm- und Zirkulationswasser zu den einzelnen Verbraucher erfolgt mit Rohren und Formstücken aus Edelstahl im Pressverfahren. Die Rohrleitungen werden im UG unter Decke installiert und an den einzelnen Verbrauchern durch die Decke geführt. Für Spülmaschine und Kombi-Dampfgarer werden seitens der Küchenplanung stationäre Enthärtungsmaßnahmen vorgesehen.
In zentraler Lage des Gebäudes ist ein WC-Kern über alle Geschosse angeordnet. Neben der klassischen, nach Geschlechtern getrennten WC-Bereiche, sind an dem WC-Kern noch Tee-Küchen, Putzmittelräume sowie eine Dusche für das Personal integriert.
Für die Bewässerung der Außenanlage sind Unterflur-Gartenhydranten vorgesehen. Der Anschluss erfolgt über Strömungsteiler.
Das Niederschlagswasser wird über Attika-Abläufe an der Fassade abgeleitet und ist nicht Bestandteil des Gewerks Sanitär.
Die Entwässerungsleitungen für Schmutz- und Fettabwasser innerhalb des Gebäudes erfolgt vollständig in SML bzw. KML-Rohrleitungen aus Gusseisen.
Die Be- und Entlüftung der Schmutzwasserleitungen erfolgt über Dach. In Einzelfällen kann der Einbau von Belüftern erforderlich werden.
gusseiserne Abwasserrohre mit entsprechender Eignung für Fettabwasser unter der Decke im Kellergeschoß gesammelt und an den Grundleitungsstutzen aus Kunststoffrohr (geeignet für Fettabwässer) angeschlossen. Dieser Bereich wird im Freispiegel entwässert. Die Belüftung der Abwasserleitung erfolgt über Installationsschächte bis über Dach. Der Fettabscheider wird im Außenbereich eingebaut und ist nicht Bestandteil dieser LB. Die Lüftungsleitung des Fettabscheiders wird als Grundleitung bis ins Gebäude geführt und hier durch das Gewerk Sanitär bis über Dach geführt.
Das Gesamte Trinkwassernetz wird nach Probenahme am Hausanschluss gespült und in Betrieb genommen. Gegebenenfalls muss eine Desinfektion durchgeführt werden, diese ist zu Protokollieren. Erst wenn alle Gegebenheiten für eine einwandfreie und Hygienisch unbedenkliche Inbetriebnahme des Trinkwassernetzes erfüllt ist, darf das Trinkwassernetz dem Bauherrn bzw. Nutzer übergeben werden.
Für die Heizkesselanlage im Altbau sowie eine Unterversorgung der Hausmeisterwohnungen wird seitens des Energieversorsgers nahe der Herzog-Wilhelm-Straße eine Gasdruck-Regelstation neu erstellt. Ab Gasdruckregelstation erfolgt durch den AN die Verlegung der Gasleitungen bis in den Heizraum im Altbau. Hier erflgt der Aufbau von 2 Gaszählerpläetzen für die Heizkesselanlage sowiee für die Hausmeisterwohnungen. Die Gasleitungen im Gebäude werden in nahtlosean Stahlrohren mit Schweißverbindungen erstellt. Die Leitung erhält einen gelben Farbanstrich. Im Heizraum ist die Leitung an die Kessel anzuschließen. In die Gasleitung sind alle nötigen Armaturen wie Gas-Brandschutzventil, Gasfilter udgl. einzubauen.
Bei Durchdringungen von Brandabschnitten sind entsprechende Brandschutzmaßnahmen vorgesehen. Alle Maßnahmen sind an Ort und Stelle zu Kennzeichnen. Der Gesamte Brandschutz ist in Plänen und Tabellen zu dokumentieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Abschnitt IV: Verfahren
Aachen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf
Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYWTH6TTKW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/