TGA Fachplanung ELT - Neubau der Hauptschule Ibbenbüren Referenznummer der Bekanntmachung: 109/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA Fachplanung ELT - Neubau der Hauptschule Ibbenbüren
Die Stadt Ibbenbüren beabsichtigt die bauliche Realisierung einer neuen Hauptschule auf dem Grundstück der ehemaligen Tennishallen an der Straße "Am Sportzentrum". Gegenstand des Auftrags sind die für dieses Vorhaben erforderlichen Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 6 (TGA ELT). Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 9 stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) zu beauftragen.
Ibbenbüren 49477 Ibbenbüren
Die Stadt Ibbenbüren beabsichtigt ihre Gemeinschaftsschulen, die derzeit auf zwei Standorte in Laggenbeck und auf dem Dickenberg verteilt sind, an einem neuen Standort zusammenzuführen. Als neuer Standort für die Hauptschule ist das Grundstück der ehemaligen Tennishallen an der Straße "Am Sportzentrum" vorgesehen. Der Standort grenzt an den Bereich der Gesamtschule, sowie an das Kepler-Gymnasium in Ibbenbüren. Die neu entstehende und zu planende Hauptschule soll nach aktuellem Planungsstand eine neue Zweifeld-Sporthalle mit der Option der Erweiterbarkeit zu einer Dreifeldhalle erhalten. Ebenso ist Bestandteil der Planung der Neubau der zusätzlichen Dreifeldsporthalle Ost inkl. Tribüne (ca. 800 Personen) für den Schul -und Vereinssport. Die Planung und Ausführung des Vorhabens ist nachhaltig gemäß DGNB-Gold auszurichten.
Gegenstand des Auftrags sind die für dieses Vorhaben erforderlichen Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 6 (TGA ELT). Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 9 stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) zu beauftragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 7) und 3. Beauftragungsstufe (Leistungsphase 8 und 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die geplante Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektro-/Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.04.2018) zur TGA-Planung für den Neubau eines Gebäudes mit einem Aufzug über mindestens zwei Vollgeschosse, bei denen mindestens eine der Leistungsphasen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für jeweils die Anlagengruppen 4 bis 6 bearbeitet und abgeschlossen wurde, die jeweils bearbeitete Anlagengruppe mindestens der Honorarzone II oder höher gem. § 56 HOAI entsprach, das Vorhaben sich in der Bauausführung befindet oder fertiggestellt ist und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in der KG 440 bis 460 (entspr. DIN 276) auf mind. 1 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020 bis 2022 sowie aktuell) mit der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektro- oder Nachrichtentechnik oder Techniker/in der Fachrichtung Elektro- oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.
Zu 1: Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2,3,5,6 und 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 bis 6 abdecken, ansonsten gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 als abgeschlossen gilt, wenn das Objekt fertiggestellt ist, d.h. alle zur jeweiligen Anlagengruppe des Leistungsbilds Technische Ausrüstung zu überwachenden Bauausführungsleistungen vom Auftraggeber (ggf. unter Mängelvorbehalt) abgenommen sind.
Zu 2: Mindestanforderungen an die Eignung zu 2. sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Ingenieuren/-innen der Fachrichtung Elektro- oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/in der Fachrichtung Elektro- oder Nachrichtentechnik oder der Berufsqualifikation Techniker/in der Fachrichtung Elektro- oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen haben den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über eine Eigenerklärung entsprechend dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formular zu erbringen.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRDLY5S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]