Freianlagenplanung für: Neugestaltung der "Stadtachse Borghorst" Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-21/03/15NW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung für: Neugestaltung der "Stadtachse Borghorst"
Die Kreisstadt Steinfurt beabsichtigt, Freiraumplanerische Leistungen für die Neugestaltung der "Stadtachse Borghorst" zu vergeben.
In Borghorst besteht ein großflächiger verkehrsberuhigter Bereich, der die Fußgängerzone und das Geschäftszentrum bildet. Das Freiraumkonzept sieht die Qualifizierung einer "Stadtachse" über zentrale Platzfolgen vor. Vom künftigen Gesundheitscampus und der Klinik, über den Kirchplatz, die Nikomedesstraße, den Roten Platz und bis zum BWS-Center soll eine attraktive Wegeführung Orientierung, Durchgrünung und eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. Die Gestaltung der neuen Stadtachse beinhaltet somit die Gestaltung durch klimagerechte Bepflanzung, Sitz- und Verweilmöglichkeiten sowie für Kinder ansprechend gestaltete Flächen zum Spielen und Entdecken. Im Zuge der Erstellung des freiraumplanerischen Konzeptes sollen Bürger umfassend einbezogen und beteiligt werden.
Es ist geplant, dass der skizzierte Lösungsansatz des beauftragten Planers Grundlage für den Antrag auf die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfahlen für das Jahr 2024 wird.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit für alle 5 Bauabschnitte zusammen mit ca. 3,0 Mio. Euro / netto angesetzt.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Freianlagen (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11);
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Es ist geplant die Leistung in bis zu 5 Bauabschnitten zu beauftragen.
Die Leistungsphase 4 wird jeweils nur vergeben, sofern diese erforderlich ist.
Es ist ggf. beabsichtigt EFRE-Fördermittel des Förderprogramms "Wohnviertel im Wandel" zu beantragen, ein Entschluss hierzu liegt allerdings noch nicht vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Der/Die Auftraggeber(in) behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBE6NSR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.