Anne-Frank-Gesamtschule, Sanierung Mensa - Küchenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-65-3-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anne-Frank-Gesamtschule, Sanierung Mensa - Küchenplanung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Küchenplanung für die Sanierung der Mensa der Anne-Frank-Gesamtschule in Gütersloh. Insbesondere sollen die Mensaküche und der dazu gehörige Personalbereich saniert, der Speiseraum renoviert sowie die Lüftungsanlage und sämtliche haustechnischen Installationen (Heizung, Sanitär, Elektro) erneuert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gütersloh ist Trägerin der Anne-Frank-Gesamtschule, Saligmannsweg 40, 33330 Gütersloh, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen. Die Schule umfasst die Sekundarstufen I und II. Sie hat rund 1.100 Schüler*innen und 110 Lehrer*innen. Geplant ist eine Sanierung, die sich auf die Mensaküche und den dazu gehörigen Personalbereich, die Renovierung des Speiseraumes, die Erneuerung der Lüftungsanlage und sämtlicher haustechnischer Installationen (Elektro, Heizung, Sanitär) erstreckt. Außerdem sollen die bestehenden, bereits entkernten WC-Anlagen neu aufgebaut und ein zusätzliches Behinderten-WC geschaffen werden. Auch soll ein Kiosk eingeplant werden, der außerhalb der Mensaöffnungszeiten die Möglichkeit bietet, Snacks und sonstige Kleinigkeiten zu erwerben. Ferner soll geprüft werden, ob die Installation einer Lehrküche möglich ist. Die zu erneuernde Bruttogrundfläche beträgt ca. 1.400 m². Durch die Erneuerung von Boden, Unterdecke, Wandanstrich und/oder –bekleidungen, Möbeleinbauen und durch ein interessantes Beleuchtungskonzept soll eine ansprechende räumliche Gestaltung geschaffen werden. Der Speiseraum soll Sitzplätze für etwa 200 Schüler*innen bieten, wobei mehr Essensplätze zu mehr Flexibilität in der Pausenorganisation führen. Es müssen Raumflächen geschaffen werden, damit die erforderlichen Hygienebereiche (Schwarz-/Weiß-Trennung, abgetrennter Spülbereich, separate Umkleiden für die Mitarbeiter*innen) umgesetzt werden können. Die haustechnischen Anlagen (Elektrik, Beleuchtung, Lüftung, Kühlung) und die Küchenausstattung entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Sie sind abgängig und müssen erneuert werden. Dazu zählt auch der Bau eines neuen Fettabscheiders. Die Mensaküche ist gemäß dem „Cook-and-Chill“-System zu konzipieren, wobei täglich ca. 300 Essen ausgegeben werden sollen.Während der Hauptbaumaßnahme ist ein Provisorium für die Mensa zu schaffen. Alle erforderlichen Leistungen der hier maßgeblichen Küchenplanung für die Errichtung und den Rückbau des Provisoriums sind ebenfalls Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.Die hier abgefragten Leistungen der Küchenplanung betreffen die Leistungsphasen 1-3 und 5 bis 9 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI der Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen, hier Küchenplanung), vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI. Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 3 Beauftragungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Beauftragungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Die Vergabestelle vergibt weitere Planungsleistungen in anderen Losen, die als separate Vergabeverfahren durchgeführt werden. EU-weit sind dies die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär (TGA-HLS) und die Technische Ausrüstung Elektro (TGA-Elektro). National werden insbesondere die Tragwerksplanung, der Brandschutz, die Raumakustik und Leistungen der Prüfstatik vergeben (§ 3 Abs. 9 VgV).Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 1), anschließend bei Weiterbeauftragung(en) die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 2) und 9 (Beauftragungsstufe 3). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragunggsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kalbe
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27419
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.