Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Holzbringungsarbeiten im Forstbetriebsbezirk Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/12/002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Holzbringungsarbeiten im Forstbetriebsbezirk Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Durchführung von Holzbringungsarbeiten im Forstbetriebsbezirk Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Forstbetriebsbezirk Dalheim Reiß-Weg 6 33165 Lichtenau-Dalheim Die Leistungserbringung erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk (FBB) Dalheim.
Eine Übersichtskarte des FBB ist den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügt.
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Durchführung von Holzbringungsarbeiten im Forstbetriebsbezirk Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 4.000 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 2.000 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 2.000 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 4.000 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu vier Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 24.000 fm (16.000 fm o. R. Garantie- und 8.000 fm o. R. Optionsmenge in vier Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Forstbetrieb Dreps
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenau
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2994385
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YWTRNY83P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de