Erweiterung Gymnasium in Korschenbroich - Verhandlungsverfahren "Planungsleistungen TGA / Technische Gebäude Ausrüstung" mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 32/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.korschenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Gymnasium in Korschenbroich - Verhandlungsverfahren "Planungsleistungen TGA / Technische Gebäude Ausrüstung" mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV
Umbau und Erweiterung der Gymnasium Korschenbroich
1. BA - Abbruch bestehende Nebengebäude und Gebäude D, Teilabbruch Gebäude E nach Erfordernis
2. BA - Ersatzneubau und Anschlüsse an Bestandsgebäude
3. BA - Umbau und Sanierung Teilflächen Bestand, Erweiterung Lehrerzimmer/ Verwaltung
Die Stadt Korschenbroich beabsichtigt den Umbau und Erweiterung des Gymnasiums Korschenbroich.
Das neue Schulgebäude soll sowohl inhaltlich als auch räumlich zukunftsweisend sein und flexible bzw. multifunktionale Nutzungen ermöglichen. Eine effiziente Flächen- und Ressourcennutzung soll ein optimales Kosten-Nutzungsverhältnis sicherstellen und zukünftige Betriebs- bzw. Instandhaltungskosten minimieren.
Das Gymnasiums Korschenbroich befindet sich am Standort Don-Bosco-Straße 2 - 4, 41352 Korschenbroich. Als städtische Gymnasium werden hier ca. 845 Schüler der Sekundarstufe 1 und 2 unterrichtet. Ergänzend wird eine "Offene Ganztagsbetreuung" angeboten (OGTS).
2018 wurde die Rückkehr von G8 zu G9 (Abitur nach der 13. Jahrgangsstufe) durch die Schulkonferenz beschlossen.
Der damit verbundene Mehrbedarf an Unterrichtsräumen ist ein wesentlicher Anlass der geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahme.
Das Gymnasium besteht aus mehreren miteinander verbundenen Gebäuden unterschiedlichen Alters und grenzt über einen Verbindungsbau an das Rathaus der Stadt Korschenbroich.
Am Standort soll die aktuelle 4-Zügigkeit auf eine 5-Zügigkeit erweitert werden. Ergänzend soll der vorhandene OGS Bereich ausgebaut werden.
Die erforderlichen städtischen Beschlüsse zur Auslobung der Planungsleistungen liegen vor. Ergänzende Beratungs- und Planungsleistungen werden aktuell erarbeitet bzw. parallel ausgelobt (z.B. Planungsleistungen Architektur). Im Vorfeld der Auslobung wurden eine Machbarkeitsstudie und eigene Variantenuntersuchungen durchgeführt, so daß grundsätzliche Lösungsansätze zur Umsetzung vorliegen (s. Anlagen zur Auslobung und Aufgabenstellung 5.2).
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplan Nr. 10/6, 3. Änderung "Ortskern" (s. Anlagen zur Auslobung). Die Festlegungen sind zwingend zu beachten.
Die Baumaßnahmen sollen - so weit möglich - im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten durchgeführt werden.
1.BA - Abbruch bestehende Nebengebäude und Gebäude D, Teilabbruch Gebäude E nach Erfordernis
2.BA - Ersatzneubau und Anschlüsse an Bestandsgebäude
3.BA - Umbau und Sanierung Teilflächen Bestand, Erweiterung Lehrerzimmer/ Verwaltung
Neben den bau- und planungsrechtlichen Vorgaben (BauGB, BauONRW, SBauVO, DIN-Normen, ArbStättV, EnEV bzw. GEG, SchulBauR, VDE, AK Lüftung, etc. etc.) sind seitens der Planer die folgenden Leitlinien bzw. Vorgaben zu berücksichtigen:
-Pädagogische Vorgaben der Grundschule Andreas
-Schulbauleitlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf
-Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland (Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft)
-Handreichung zum Schulbau (Orientierungshilfe des Städtetags für Kommunen in NRW)
Gymnasium Korschenbroich Don-Bosco-Straße 2 41352 Korschenbroich
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Vergabe der Planungsleistungen TGA, Leistungsphasen 1-9 gemäß aktueller HOAI und zugehörigen Leistungsbildern sowie beiliegendem Mustervertrag.
Die vorgesehene Beauftragungsstufen sind:
1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 2
2. Stufe: Leistungsphasen 3 bis 4
3. Stufe: Leistungsphasen 5 bis 9
Der Abruf der einzelnen Stufen erfolgt schriftlich nach förmlicher Abnahme durch die Stadt Korschenbroich vorausgehenden Stufe. Ein Anspruch auf Beauftragung der Folgestufe besteht grundsätzlich nicht.
Die Aufgabenstellung umfasst den Umbau, Erweiterung und Teilsanierung der Grundschule Andreas. Vorgesehen ist der Abbruch der alten 1-Feld-Turnhalle (Bauteil A) und Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes an gleicher Stelle. Der Neubau fungiert gleichzeitig als Verbindungsbauwerk zwischen den Bestandsbauteilen B und C.
In den bestehenden Räumlichkeiten Bauteil B und C werden kleinere räumliche Anpassungen sowie Umwidmungen der Nutzungen (Raumtausch) vorgenommen. Alle Maßnahmen sollen soweit möglich ohne statische Eingriffe erfolgen.
Mit dem Neubau und den Bestandsanpassungen können die erforderlichen Mehrflächen zur 4-Zügigkeit am Hauptstandort realisiert werden.
Wesentliche Maßnahmen sind (s.a. Anlagen - Umbaukonzept):
Neubau:
-Dreigeschossig als verbindendes Bauwerk an gleicher Stelle des abgängigen Bauwerks
-Nutzung als Fach- und Unterrichtsräume
-Barrierefrei, Neue Erschließungen (Treppe, Aufzug)
-Ggf. Teilunterkellerung (Technik)
Maßnahmen im Bestand:
-Erweiterung Verwaltung Lehrezimmer
-Umbau Kunst/ Werkräume (Bestand) zu Fachräume Naturwissenschaften
-Mensa mit Erweiterung nach Erfordernis
Alle Räume müssen barrierefrei erschlossen werden. Ein Behinderten-WC ist im Erdgeschoss angedacht.
Allgemeine Anforderungen an die TGA - Planung
-Umfassende Bestandsanalyse der technischen Anlagen (Anlagengruppen AGR 1-8) und schriftlicheDokumentation sowie Bewertung der Ergebnisse (besondere Leistung, s.a. PreisblattHonorarangebot in der Anlage).
-Planung der technischen Ausrüstung Neubau (Anlagengruppen AGR 1-6, ggf. 7-8 in Teilen nachErfordernis)
-Ergänzung bzw. Erneuerung der technischen Anlagen Bestand auf Grundlage der Ergebnisse derBestandsuntersuchung und Anforderungen Neubau
-Anschluss bzw. Integration der neuen Haustechnik an die vorhandenen Anlagen
-Entwicklung, Diskussion und Präsentation ökologisch nachhaltiger, regenerativer und wirtschaftlicherLösungsansätze (Investitions-, Instandhaltungs- und Betriebskosten, (Primär-) Energiebedarf, CO2-Bilanz) als Entscheidungsgrundlage für den AG
-Integration und Umsetzung Brandschutzanforderungen des SV Brandschutz
Hinweise zu den einzelnen Anlagengruppen (AGR):
-AGR 1
Ergänzung, Ersatz bzw. Erneuerung der Leitungssysteme Gas, Wasser, Abwasser.
-AGR 2
Ergänzung, Ersatz bzw. Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlagen. Im Bestand befinden sich zweiräumlich getrennte Heizzentralen (Gas) mit gesamt 1712 kW (Bauteile B und E). In Bauteil B ist eineErneuerung des BHKWs im Jahr 2022 bereits vorgesehen. Die Heizungszentrale in Bauteil E liegtim projektierten Umbaubereich. Die Einzelraumsteuerung der vorhandenen Anlagen ist nicht mehrzeitgemäß.Eine Berücksichtigung regenerativer Energiequellen ist bei der Planung zu berücksichtigen (PV,Wärmepumpen, etc.).
-AGR 3
Ergänzung, Ersatz bzw. Erneuerung der Luft- und Klimatechnischen Anlagen. Eine Primärlüftung derKlassen- und Fachräume über eine Lüftungsanlage (zentral oder dezentral, Wärmerückgewinnung)ist zwingend erforderlich. Die Sekundärlüftung kann über die Fenster erfolgen.Für die Aula und die naturwissenschaftlichen Räume sind jeweils unabhängige Lüftungsanlagenvorhanden. Die Lüftungsanlage der Aula wird gerade überarbeitet (Corona-Förderung).
-AGR 4
Ergänzung, Ersatz bzw. Erneuerung der bestehenden Stromversorgungen und Beleuchtungen(üblicher Standard Schulbau). Vorrüstung der EDV-, Medien- und Telekommunikations-verkabelungen. Die Endgeräte (IT,Server, Telefonanlagen, etc.) werden bauseits geplant undbereitgestellt.
-AGR 5
Ergänzung, Ersatz bzw. Erneuerung der bestehenden Anlagen (üblicher Standard Schulbau, hier imwesentlichen BMA, RWA, SI-Beleuchtung).
-AGR 6
Planung und Umsetzung der neuen Aufzugsanlage (Honorarzone I n. HOAI).
-AGR 7
Voraussichtlich nur eingeschränkt erforderlich (Teeküchen, Aufwärmküche OGS, FachräumeNaturwissenschaft, Kunst und Musik). Klärung im weiteren Planungsverlauf.
-AGR 8
Voraussichtlich nicht erforderlich.Klärung im weiteren Planungsverlauf.
Die Stadt Korschenbroich wünscht eine wirtschaftliche und zügige Bauweise (Bauen im Bestand, laufender Betrieb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe REICHEL Ingenieurgesellschaft für Elektrotechnik mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYWTH6T1TQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.