Beförderungsdienst Schülerspezialverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0221
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsdienst Schülerspezialverkehr
Leistungen im Schülerspezialverkehr
Mosaik-Schule
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beförderungsdienst Schülerspezialverkehr
Mosaik-Schule Fahrtstrecke: St. Raphael Haus
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beförderungsdienst Schülerspezialverkehr
Theodor-Andresen-Schule
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beförderungsdienst Schülerspezialverkehr
Franz-Marc-Schule
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beförderungsdienst Schülerspezialverkehr
Franz-Marc-Schule Fahrstrecke: Haus St. Josef
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beförderungsdienst Schülerspezialverkehr
Rudolf-Hildebrand-Schule
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beförderungsdienst Schülerspezialverkehr
Fahrten für die Alfred-Adler-Schule
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beförderungsdienst Schülerspezialverkehr
Fahrten Sammelhaltestellen/Schule/Sammelhaltestellen
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beförderungsdienst Schülerspezialverkehr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage ZV2 der Vergabeunterlagen (Inhalt: Ich/Wir erkläre(n), dass - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). - gegen mich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmen in Frage gestellt wird).
- Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugsdieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
o für Personenschäden 7.500.000 EUR und
o für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 1.270.000 EUR.
Zusätzlich hat der Auftragnehmer in Anlehnung an die Anlage zu § 4 Abs. 2 Pflichtver-sicherungsgesetz für die von ihm eingesetzten Kraftfahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit nachfolgender Mindesthöhe der Versicherungssumme je Schadensfall nachzuweisen:
für die weder mittelbar noch unmittelbar
mit einem Personen- oder Sachschaden
zusammenhängenden Vermögensschäden (reine Vermögensschäden) 50.000 Euro.
Bei Kraftfahrzeugen, die der Beförderung von Personen dienen und mehr als neun Plätze (ohne den Fahrersitz) aufweisen, erhöhen sich diese Beträge für das Kraftfahrzeug unter Ausschluss der Anhänger
für den 10. und jeden weiteren Platz um
50.000 Euro für Personenschäden,
500 Euro für reine Vermögensschäden,
vom 81. Platz ab für jeden weiteren Platz um
25.000 Euro für Personenschäden,
250 Euro für reine Vermögensschäden.
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis von geeigneten 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswerts,
Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des
öffentlichen oder privaten Empfängers.
Als vergleichbar gelten Leistungen, die den nachfolgend benannten Kriterien entsprechen. (Soweit keine Eintragung erfolgt, wird eine
Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder
höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die
Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.)
- Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen die Euro-Norm 5 oder EEV-Norm erfüllen.
- Der Bieter bestätigt, dass seine Mitarbeiter über Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung verfügen.
- Der Bieter bestätigt, dass alle von ihm eingesetzten Mitarbeiter den Umgang mit Rollstühlen beherrschen.
- Der Bieter bestätigt, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter über eine Fahrerlaubnis sowie einen Personenbeförderungsschein verfügen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.