S21, PFA 1.1, RV Fachingenieurleistungen Qualitätssicherung Fassaden/ Glasdächer Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63629
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.1, RV Fachingenieurleistungen Qualitätssicherung Fassaden/ Glasdächer
S21, PFA 1.1, RV Fachingenieurleistungen Qualitätssicherung Fassaden/ Glasdächer
Fachingenieurleistungen Qualitätssicherung Fassaden/ Glasdächer:— Einarbeitung in alle ausführungsrelevanten Gesichtspunkte des Projekts,— Unterstützung der Bauüberwachung der DB (BÜB) als externer Sachverständiger,— Prüfung der Werkstatt- und Montageplanung, Bemusterungen/Materialien, Produktunterlagen, Befähigungsnachweise etc.— Vorbereitung von, Teilnahme an und Auswertung von Tests der Fassadenkonstruktionen,— Mitwirkung bei der Bewertung und Freigabe der Montageterminplanung einschl. Vorlaufaktivitäten,— Prüfung von Ausführungs- bzw. Alternativvorschlägen einschl. Auswirkungen auf Termine und Baulogistik,— Mitwirkung bei der Freigabe von Nachunternehmern,— Mitwirkung bei der Erlangung von Z.i .E ,— Mitwirkung bei der Prüfung von Wartungs- und Instandhaltungskonzepten,— Mitwirkung bei der fachtechnischen Prüfung von Nachtragsangeboten,— Mitwirkung bei Inbetriebsetzung und Abnahmen.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S21, PFA 1.1, RV Fachingenieurleistungen Qualitätssicherung Fassaden/ Glasdächer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilsfeld
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74360
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.