Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung und Pflege der Multisite-Umgebung zur Kam-pagne „Ins Netz gehen - Online sein mit Maß und Spaß“ Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_26_22_JM IT ING
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung und Pflege der Multisite-Umgebung zur Kam-pagne „Ins Netz gehen - Online sein mit Maß und Spaß“
Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung und Pflege der Multisite-Umgebung zur Kampagne „Ins Netz gehen - Online sein mit Maß und Spaß“ www.ins-netz-gehen.de und www.ins-netz-gehen.info einschließlich folgender Leistungen:
- Technische Beratung, z. B. zu Trends im Webdesign und neuen Features im CMS
- Projektmanagement
- Funktionale und nicht-funktionale Weiterentwicklung inkl. Aktualisierung der technischen Dokumentationen
- Integration und Weiterentwicklung „Das andere Leben“ (DaL)
- Einschätzung der technischen Machbarkeit der Fachkonzepte zur inhaltlichen und gestalterischen Gestaltung der externen Fachredaktion
- Laufende technische Pflege
- Seitenpflege
- Reporting: Erstellung von Berichten für den Webauftritt
Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung und Pflege der Multisite-Umgebung zur Kampagne „Ins Netz gehen - Online sein mit Maß und Spaß“ www.ins-netz-gehen.de und www.ins-netz-gehen.info einschließlich folgender Leistungen:
- Technische Beratung, z. B. zu Trends im Webdesign und neuen Features im CMS
- Projektmanagement
- Funktionale und nicht-funktionale Weiterentwicklung inkl. Aktualisierung der technischen Dokumentationen
- Integration und Weiterentwicklung „Das andere Leben“ (DaL)
- Einschätzung der technischen Machbarkeit der Fachkonzepte zur inhaltlichen und gestalterischen Gestaltung der externen Fachredaktion
- Laufende technische Pflege
- Seitenpflege
- Reporting: Erstellung von Berichten für den Webauftritt
Der Auftraggeber hat die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung und Pflege der Multisite-Umgebung zur Kam-pagne „Ins Netz gehen - Online sein mit Maß und Spaß“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.