Klapphose (nachhaltig hergestellt) Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0060
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klapphose (nachhaltig hergestellt) Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klapphosen dunkelblau, ASD 05540B, und Klapphosen
dunkelblau Soldatinnen, ASD 05820A, im Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2025 mit zweimaliger Möglichkeit zur
Verlängerung um 12 Monate
Wareneingang Bekleidungszentrum Nord
August-Borsig-Str. 11
24783 Osterrönfeld
Klapphose dunkelblau, ASD 05540B Mindestbestellmenge: 640 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte
Bestellmenge: 7.400 Stück maximale Bestellmenge: 10.452 Stück Klapphose dunkelblau Soldatinnen, ASD
05820A Mindestbestellmenge: 360 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 3.860 Stück
maximale Bestellmenge: 5.486 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.