Durchführung der Offenen Ganztagsgrundschule in Wegberg Referenznummer der Bekanntmachung: S-WEGB-2023-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 25
Ort: Wegberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41844
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle des Kreises Viersen
E-Mail:
Telefon: +49 2162391740
Fax: +49 216239281051
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-viersen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Offenen Ganztagsgrundschule in Wegberg
Durchführung der Offenen Ganztagsgrundschule in Wegberg
Schulen im Stadtgebiet Wegberg
Durchführung der Betreuung in der Primärstufe "Offene Ganztagsgrundschule" im Rahmen einer Kooperation mit Schulträger und Schulen an 6 Schulstandorten in der Stadt Wegberg
Bewertung der Zuschlagskriterien:
Neben der auszufüllenden Excel Tabelle muss zu jeder einzelnen Kategorie ein Konzept dem Angebot beigefügt werden, aus dem ersichtlich ist, welche Leistung für jedes Kriterium konkret angeboten wird. Fehlende Konzepte werden vom Auftraggeber nicht nachgefordert.
Kriterium 1 Preis je Gruppe:
Basis: Die Basis ist der errechnete Angebotspreis.
Zwischen dem günstigsten und einem (fiktiven) doppelt so teuren Angebot werden die eingegangenen Angebote linear ins Verhältnis gesetzt. Der günstigste bekommt dann entsprechend 6 Punkte, der (fiktive) doppelt so teure 1 Punkt und dazwischen wird interpoliert.
Kriterium 2 Fortbildungskonzept:
Basis: Die Darstellungen zur Fortbildung im eingereichten Konzept.
1 Punkt: Es werden allgemeine Fortbildungen angeboten und auf Nachfrage bereitgestellt.
2 Punkte: Es werden allgemeine Fortbildungen angeboten. Es besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme.
3 Punkte: Der Fortbildungsbedarf wird strukturell ermittelt und abgestimmt auf die persönlichen Bedarfe und die Bedarfe der Kinder ausgerichtet. Es besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme für alle Mitarbeiter*Innen.
4 Punkte: Der Fortbildungsbedarf wird strukturell ermittelt und abgestimmt auf die persönlichen Bedarfe und die Bedarfe der Kinder ausgerichtet und ist schriftlich fixiert. Es besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme für alle Mitarbeiter*Innen.
5 Punkte: Der Fortbildungsbedarf wird strukturell ermittelt und abgestimmt auf die persönlichen Bedarfe und die Bedarfe der Kinder ausgerichtet und ist schriftlich fixiert. Es besteht ein übergreifendes Fortbildungskonzept das strukturiert die Qualifikation der Mitarbeiter*Innen darstellt und die Zielqualifikation ausweist, den Fortbildungsbedarf ableitet und auch zu aktuellen Themen angeboten wird. Es besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme für alle Mitarbeiter*Innen.
6 Punkte: Der Fortbildungsbedarf wird strukturell ermittelt und abgestimmt auf die persönlichen Bedarfe und die Bedarfe der Kinder angeboten und ist schriftlich fixiert. Es besteht ein übergreifendes Fortbildungskonzept das strukturiert die Qualifikation der Mitarbeiter*Innen darstellt und die Zielqualifikation ausweist, den Fortbildungsbedarf ableitet und auch zu aktuellen Themen angeboten wird. Es besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme für alle Mitarbeiter*Innen. Zusätzlich besteht ein persönlicher Qualifikationsplan für jede/n Mitarbeiter*In.
Kriterium 3 Qualitätssicherungsverfahren:
Basis: Die Ausführungen zum Qualitätssicherungsverfahren im eingereichten Konzept.
1 Punkt: Es gibt ein internes Qualitätssicherungsverfahren. Regelmäßige Evaluierungen sorgen für eine Transparenz der Betreuungsleistung und zeigen Entwicklungsbedarfe auf.
2 Punkte: Es gibt ein internes Qualitätssicherungsverfahren. Regelmäßige Evaluierungen sorgen für eine Transparenz der Betreuungsleistung und zeigen Entwicklungsbedarfe auf. Stärken und Schwächen der Betreuungsleistung, der Zusammenarbeit mit den Partnern werden aufgezeigt und regelmäßig abgestimmt.
3 Punkte: Es gibt ein internes Qualitätssicherungsverfahren. Regelmäßige Evaluierungen sorgen für eine Transparenz der Betreuungsleistung und zeigen Entwicklungsbedarfe auf. Stärken und Schwächen der Betreuungsleistung, der Zusammenarbeit mit den Partnern werden aufgezeigt und regelmäßig abgestimmt.
Vorhandene Stärken und Entwicklungspotentiale werden konkret aufgelistet, Lösungsvorschläge werden aufgezeigt.
4 Punkte: Ein anerkanntes externes Qualitätssicherungsverfahren für die Ganztagsgrundschule wird umgesetzt. Regelmäßige Evaluierungen sorgen für eine Transparenz der Betreuungsleistung und zeigen Entwicklungsbedarfe auf. Stärken
und Schwächen der Betreuungsleistung, der Zusammenarbeit mit den Partnern werden aufgezeigt und regelmäßig abgestimmt.
5 Punkte: Ein anerkanntes externes Qualitätssicherungsverfahren für die Ganztagsgrundschule wird umgesetzt. Regelmäßige Evaluierungen sorgen für eine Transparenz der Betreuungsleistung und zeigen Entwicklungsbedarfe auf. Stärken
und Schwächen der Betreuungsleistung, der Zusammenarbeit mit den Partnern werden aufgezeigt und regelmäßig abgestimmt. Das Verfahren ist in einzelne Module unterteilt, Checklisten und Fragebogen werden eingesetzt.
6 Punkte: Ein anerkanntes externes Qualitätssicherungsverfahren für die Ganztagsgrundschule wird umgesetzt. Regelmäßige Evaluierungen sorgen für eine Transparenz der Betreuungsleistung und zeigen Entwicklungsbedarfe auf. Stärken
und Schwächen der Betreuungsleistung, der Zusammenarbeit mit den Partnern werden aufgezeigt und regelmäßig abgestimmt. Das Verfahren ist in einzelne Module unterteilt, Checklisten und Fragebogen werden eingesetzt. Eltern und die Kinder werden durch eine formell festgelegte regelmäßige Beteiligung an der Evaluierung eingebunden und können Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen.
Kriterium 4 Fachberatung:
Basis: Die Ausführungen zur Fachberatung im eingereichten Konzept.
1 Punkt: Es wird eine externe Fachberatung auf Honorarbasis mit beschränktem Zeitbudget beschäftigt. Die Mitarbeiter*Innen haben einen zeitlich oder fachlich beschränkten Zugang zur Leistung der Fachberatung.
2 Punkte: Die Fachberatung erfolgt durch fest eingestellte Kräfte. Die Mitarbeiter*Innen haben einen zeitlich oder fachlich beschränkten Zugang zur Leistung der Fachberatung.
3 Punkte: Die Fachberatung erfolgt durch fest eingestellte Fachkräfte (Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen oder Bachelor im Sozialmanagement). Die Mitarbeiter*Innen haben einen zeitlich oder fachlich beschränkten Zugang zur Leistung der Fachberatung.
4 Punkte: Die Fachberatung erfolgt durch fest eingestellte Fachkräfte (Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen oder Bachelor im Sozialmanagement). Die Mitarbeiter*Innen haben einen zeitlich oder fachlich unbeschränkten Zugang zur Leistung der Fachberatung. Die Fachberatung ist regelmäßig in den Schulen.
- Fortsetzung siehe Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben -
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung (Formblatt 124_LD) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Eigenerklärung insbesondere Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, und Angaben zur Liquidation (Formblatt 124_LD)
- Eigenerklärung insbesondere im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter (vgl. Formblatt 124_LD).
- Der gesuchte Kooperationspartner muss ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe oder ein anerkannter Wohlfahrtsverband sein
und/oder eine mehrjährige (mindestens 3-jährige) Erfahrung als Träger eines Ganztagesangebotes an mindestens einer Grundschule besitzen. Zur Erfahrung als Träger ist eine Referenz anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3. Jeder Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter III.1.1 - 1.3) genannten Nachweise und Erklärungen entsprechend vorzulegen.
4. Jeder Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung-Sanktionen-EU (unterschrieben) sowie die unter II.2.14) geforderten Konzepte mit Angebotsabgabe einzureichen. Fehlende Konzepte werden nicht nachgefordert.
5. Fortsetzung zu Ziffer II.2.14) Zusätzliche Angaben:
5 Punkte: Die Fachberatung erfolgt durch fest eingestellte Fachkräfte (Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen oder Bachelor im Sozialmanagement). Die Mitarbeiter*Innen haben einen zeitlich oder fachlich unbeschränkten Zugang zur Leistung der Fachberatung. Die Fachberatung ist sucht die Schulen auf und steht dort regelmäßig für Rückfragen und Reflexionsgespräche für Mitarbeiter*Innen, Schulleitung und Schulträger zur Verfügung.
6 Punkte: Die Fachberatung erfolgt durch fest eingestellte Fachkräfte (Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen oder Bachelor im Sozialmanagement). Die Mitarbeiter*Innen haben einen zeitlich oder fachlich unbeschränkten Zugang zur Leistung der Fachberatung. Die Fachberatung ist sucht die Schulen auf und steht dort regelmäßig für Rückfragen und Reflexionsgespräche zur Verfügung. Sie wird in die konzeptionelle Arbeit eingebunden und berät die Schulleitungen und den Schulträger in übergreifenden und wichtigen Fragen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).