Interaktive Zielerfassung - Sanierung Raumschießanlage Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.15 - 0250/22/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]624
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interaktive Zielerfassung - Sanierung Raumschießanlage
Erneuerung der interaktiven Zielerfassung einer vorhandenen Raumschießlage zur Durchführung der Polizei-Ausbildung und der polizeilichen Leistungsüberwachung
53340 Meckenheim
Die Raumschießanlage M1 des Bundeskriminalamtes (BKA) in Meckenheim benötigt eine Erneuerung der interaktiven Zieldarstellung und der Treffererkennung. Zum Gesamtumfang gehören:
1) Lieferung von Hard- und Software zur interaktiven Zieldarstellung und Treffererkennung über Projektion und Thermische Treffererfassung zur Durchführung des polizeilichen Schießtrainings gem. PDV 211 und des dienstlichen Waffentrainings des BKA.
2) Lieferung einer Akustikanlage mit Mikrofonen und Lautsprecher
3) Schützenüberwachung über separate ebenfalls ansteuerbare Kameras inkl. Aufzeichnung,
4) Zentrale Steuerung und Überwachung der Anlage vom Bedienpanel im Regieraum,
5) Aufbau eines solitären raumdeckenden WLAN-Netzes
6) Mobile Steuerung der Schießbahnen über Touch Pad
7) Speicherung und Auswertung der Daten
8) Alle Leitungen, Anschlüsse, Verlegungsequipment
9) Auf-/Einbau, Inbetriebnahme nebst Anwendereinweisung
10) Optional ist ein 5-jähriger Wartungsvertrags anzubieten
Falls bauliche Anpassungsmaßnahmen für Ihr Angebot notwendig sein sollten, müssen sie mit angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung " Ausstattung einer Raumschießanlage bei einer Polizei" und zur geforderten Software "Übungs- und Testmöglichkeiten nach Polizei-dienstvorschrift PDV 211" ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenz dar. Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden.
Zur Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. / Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen.pdf" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
• Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Zur Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung vor Ort zwingend notwendig. Der Bieter ist daher verpflichtet, an einer Ortsbegehung teilzunehmen. Nach der Ortsbegehung wird seitens des Bedarfsträgers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot beizufügen.
Beachten Sie bitte die Sicherheitsüberprüfung: Der Zugang zum BKA- Gebäude wird nur Personen gewährt, die vorher polizeilich überprüft wurden und gegen die keine Zugangsverhinderung vorliegt. Dazu werden personenbezogene Daten erhoben. Ein Zugang ist nur nach der Vorlage eines Personalausweises möglich. Sodann wird eine "Kleine Sicherheitsüberprüfung" für diese Personen durchgeführt. Mit Anmeldung zur Ortsbesichtigung und / oder Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass auch das für die Montagearbeiten vorgesehene Personal mit der Überprüfung einverstanden ist.
Die Anzahl der Personen pro Bieter ist dabei auf maximal drei beschränkt. Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Bieter beizufügen:
• Vorname,
• Name,
• Personalausweisnummer
• Funktion (z. B. Vertrieb, Consultant, Monteur usw.),
• Telefonnummer.
Beachten Sie bitte die Sicherheitsüberprüfung: Der Zugang zum BKA- Gebäude wird nur Personen gewährt, die vorher polizeilich überprüft wurden und gegen die keine Zugangsverhinderung vorliegt. Dazu werden personenbezogene Daten erhoben. Ein Zugang ist nur nach der Vorlage eines Personalausweises möglich. Sodann wird eine "Kleine Sicherheitsüberprüfung" für diese Personen durchgeführt. Mit Anmeldung zur Ortsbesichtigung und / oder Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass auch das für die Montagearbeiten vorgesehene Personal mit der Überprüfung einverstanden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregister- und eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.