Externer Personaldienstleister im Bereich der Aufstiegsfortbildungsförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externer Personaldienstleister im Bereich der Aufstiegsfortbildungsförderung
Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (sog. "Aufstiegs-BAföG" oder "Meister-BAföG"). Die Förderung richtet sich nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Ziel der individuellen Förderung nach diesem Gesetz ist es, Teilnehmern bei Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen.
Im Rahmen dessen ist die Bezirksregierung Köln zuständig für Förderungsanträge.
Die Leistungserbringung zum vorliegenden Vergabeverfahren umfasst die Unterstützung der Bezirksregierung Köln bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Bewilligungsbehörde durch Prüfung und Bearbeitung der Förderungsanträge. Dabei übernimmt der Auftragnehmer ausschließlich nicht-hoheitliche Tätigkeiten; hoheitliche Tätigkeiten verbleiben bei der Bezirksregierung Köln.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung mit eigenem Personal in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation.
Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln
Der Auftragnehmer stellt für den beauftragten Leistungszeitraum ein Team aus 10 vollzeitäquivalenten (im Folgenden: VZÄ) Sachbearbeitern/Sachbearbeiterinnen und 1 VZÄ Teamleiter/Teamleiterin zur Umsetzung der zuvor beschriebenen Leistungen.
Der Auftragnehmer setzt hierzu fachlich qualifiziertes Personal mit kaufmännischem, betriebswirtschaftlichem oder juristischem Hintergrund ein, das befähigt ist, die inhaltlichen Herausforderungen der Leistung zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV abgekürzt, denn es liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit vor, die die Einhaltung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht. Nur durch die kurzfristige Beauftragung eines externen Personaldienstleisters kann die rechtzeitige und rechtssichere Bearbeitung der Anträge auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung sichergestellt werden.
Die Förderung richtet sich nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Ziel der individuellen Förderung ist es, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Die Förderung setzen ein Verwaltungsverfahren voraus. Dieses Verfahren muss rechtssicher durchlaufen werden. Die Anträge auf Förderung sind zahlreich. Mangels ausreichendem Personal ist ein Antragsrückstau entstanden. Insoweit ist es notwendig, dass unverzüglich zusätzliches Personal beschafft wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]10
Fax: [gelöscht]35
Internet-Adresse: https://kpmg-law.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYWT61ZAT9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.