Neubau der NRW.BANK in Düsseldorf - Prüfingenieur/in (SV-VO) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_769_Prüfingenieur/in
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der NRW.BANK in Düsseldorf - Prüfingenieur/in (SV-VO)
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der
- Prüfingenieur/in gem. Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) für die Anwendungsbereiche Standsicherheit und Brandschutz.
Haroldstraße 5 40213 Düsseldorf
Die NRW.BANK beabsichtigt einen Neubau für den Standort Düsseldorf auf einem Teil des Grundstücks in der Haroldstraße 5 in Düsseldorf zu errichten. Vorgesehen ist die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Veranstaltungsflächen, einem Betriebsrestaurant, einem öffentlichen Café, einer Tiefgarage und Freiflächen.
Die Projektbeschreibung liegt als Anlage 07 bei.
Eine differenzierte Aufstellung der Anforderungen des Projektes hinsichtlich des Leistungsumfangs ist der Anlage 04 zu entnehmen.
Die Bauleistungen werden voraussichtlich als Paketvergaben vergeben, deren Umfang derzeit noch nicht abschließend definiert ist.
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf min. 3 / max. 5 zu beschränken. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der hier aufgezählten bzw. der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben.
Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs erstellt. Die Bewerber, welche nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden, erhalten diesbezüglich - nach erfolgter Auswertung - umgehend eine Mitteilung.
Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
1 Referenz: Anwendungsbereich "Standsicherheit"
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 18 Punkte)
- Art der Leistung (max. 15 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche/BGF (max. 10 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Bauwerkskosten (max. 10 Punkte)
2. Referenz: Anwendungsbereich "Brandschutz"
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 10 Punkte)
- Art der Leistung (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Bauweise (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche/BGF (max.5 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Bauwerkskosten (max. 5 Punkte)
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels des beiliegenden Formulars U_07 zu bestätigen.
- Der Nachweis der fachlichen Eignung des Büroinhabers/ Geschäftsführers/Gesellschafters ist durch Diplomurkunde/ Bachelor- /Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten-/ Ingenieurkammer zu führen.
- Bei registrierten Personen- und Kapitalgesellschaften sind der Handelsregisterauszug, das Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis beizufügen.
Alle weiteren Bewerber haben einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister oder vergleichbar einzureichen.
- Berufshaftpflichtversicherung gem. Formblatt 01, Ziff. 2 des Teilnahmeantrags (Anlage 02),
- Nachweis über den Umsatz entsprechender Dienstleistungen gem. Formblatt 01, Ziff. 3 des Teilnahmeantrags (Anlage 02) und gem. Formblatt U_07a (Anlagenkonvolut 08).
- Nachweis Berufshaftpflicht: Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: für Personen- und Vermögensschäden 5.000.000,00 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr), für sonstige Schäden 500.000,00 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr);
Liegt eine solche Versicherung nicht vor, so ist mindestens die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall vorzulegen;
Eine aktuelle Erklärung der Versicherung (nicht älter als 12 Monate) muss der Bewerbung beigelegt werden und mind. bis zum Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge gültig sein. Inhaltliche Korrekturen können nicht nachgefordert werden. Abgelaufene oder veraltete Nachweise führen zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
- Erklärung über den Umsatz entsprechender Dienstleistungen im Anwendungsbereich "Standsicherheit" und "Brandschutz" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre (2019-2021) von jeweils mind. 100.000 EUR)
Technische Eignung:
- Nachweis der technischen Ausrüstung gem. Formblatt 03 des Teilnahmeantrags (Anlage 02),
Berufliche Eignung:
- Nachweis der Eignung der Projektleitung gem. Formblatt 02, Ziff. 2 des Teilnahmeantrags (Anlage 02),
- Nachweis des Personalbestandes gem. Formblatt 02, Ziff. 3 des Teilnahmeantrags (Anlage 02),
- Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen gem. Formblatt 04 des Teilnahmeantrags (Anlage 02),
- Nachweis für die Vergabe von Unteraufträgen gem. Formblatt U_08 & 09 (Anlagenkonvolut 08)
- Nachweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften gem. Formblatt U_10 (Anlagenkonvolut 08)
Technische Eignung:
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007
- Verwendung von MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
Berufliche Eignung:
- Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung für den Anwendungsbereich "Standsicherheit" und der Projektleitung für den Anwendungsbereich "Brandschutz"; die Qualifikationen sind durch Führung der Bezeichnung "staatliche anerkannte Sachverständige/staatliche anerkannter Sachverständiger" mit Zulassung in der Ingenieurkammer NRW zu belegen;
- Nachweis des Personalbestandes: Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021) von mind. 3 Personen (fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, inkl. Büroinhaber / Geschäftsführer; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen)
- Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen:
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über die jeweilige Referenz kumulativ erfüllt sein.
1. Eine Referenz für den Anwendungsbereich "Standsicherheit"
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau eines Objektes aus dem Bereich "Büro/Verwaltung/Staat/Kommune" mit einer HZ >= III;
- Eine vergleichbare Leistung mit geotechnischer Verbundkonstruktion ("kombinierte Pfahl-Plattengründung" oder vergleichbar);
- Eine vergleichbare Leistung mit Elementen im Bereich Holzhybridbau;
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit einer BGF von mindestens 5.000 m²;
- Eine vergleichbare Leistung mit Bauwerkskosten (netto) >= 5,0 Mio. EUR netto.
2. Eine Referenz für den Anwendungsbereich "Brandschutz"
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau aus dem Bereich "Büro/Verwaltung/Staat/Kommune";
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit einer BGF von mindestens 5.000 m²;
- Eine vergleichbare Leistung mit Bauwerkskosten (netto) >= 5,0 Mio. EUR netto.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten acht Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde.
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Angaben zu den einzureichenden Referenzen sind in die Formblätter 04.1 und 04.2 des Teilnahmeantrags (Anlage 02) einzutragen. Der/Die Auftraggeber/in behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei den angegebenen Auftraggebenden auf Plausibilität zu überprüfen.
- gem. §75 Abs. 1 VgV
- Führung der Bezeichnung "staatliche anerkannte Sachverständige/staatliche anerkannter Sachverständiger" mit Zulassung in der Ingenieurkammer NRW
Einreichung und (wo vorgesehen inkl.) Unterzeichnung der weiteren Formblätter aus Anlagenkonvolut 08:
- Formblatt U_17 - Regelungen zur Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
- Formblatt U_18 - Auftragsverarbeitung/Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit
- Formblatt U_19 - Regelungen zur Vertraulichkeit und Nachhaltigkeit bei Lieferleistungen
- Formblatt U_20 - Regelungen für den Fremdfirmeneinsatz
- Formblatt U_21 - Steuerabzug zu § 50a EstG
- Formblatt U_22 - Eigenerklärung zur Tax Compliance
- Formblatt U_24 - Verpflichtungserklärung Datenschutz
- Formblatt U_25 - Verpflichtungserklärung Insidervorschriften
- Formblatt U_26 - Eigenerklärung-NRW-Sanktionen-EU
- Formblatt U_28 - Datenschutzhinweis für externe Kräfte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DKV2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller hat den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.