Schadstoffsanierungs- und Entkernungsarbeiten, Haus des Wissens, Willy-Brandt-Platz 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO-ZEK2_2022_0048_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsanierungs- und Entkernungsarbeiten, Haus des Wissens, Willy-Brandt-Platz 1-3
Haus des Wissens
(Bibliothek, VHS, Markthalle)
Willy-Brandt-Platz 1-3, 44787 Bochum
Schadstoffsanierung
Haus des Wissens
(Bibliothek, VHS, Markthalle)
Willy-Brandt-Platz 1-3, 44787 Bochum
Die Schadstoffsanierung in dem viergeschossigen, vollunterkellerten Baukörper mit einem umbauten Raum von ca. 55000 m³ und einer BGF von ca.16700 m² umfasst u. A. die Demontage diverser Asbest- und KMF-haltiger Bauteile, von ca. 1200 m² asbesthaltiger Putz- und Spachtelmassen, von ca. 2200m² PCB-haltiger Abstriche sowie ca. 1550 m² PAK-haltiger schwarzanstriche in Innenräumen. Weiter ist der Rückbau von ca. 6000 m² Mauerwerkswänden, ca. 9000 m² Estrich und ca. 4800 m² Putzfläche enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistung wurde unter StBo_ZEK2_2022_0048_OV_ZD vorangekündigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schadstoffsanierungs- und Entkernungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).