Miete, Wartung und Betrieb von Trinkwasserspendern Referenznummer der Bekanntmachung: 130-2023-0001_Miete Wasserspender
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete, Wartung und Betrieb von Trinkwasserspendern
Bereitstellung und Wartung von Trinkwasserspendern inklusive regelmäßigen Belieferung mit passenden CO2- Flaschen
Großraum Stuttgart, bis in die Landkreise Esslingen und Ludwigsburg
Lieferung, Betrieb und Wartung von 40 Trinkwasserspender als Standgeräte
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG beabsichtigt, mit einem zuverlässigen Auftragnehmer Rahmenverträge für die Bereitstellung und Wartung von Trinkwasserspendern auf Standgerät mit Halterung für CO2 Flaschen sowie die regelmäßige Belieferung mit passenden CO2 Flaschen abzuschließen. Die detaillierten Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte unseren kostenlos und barrierefrei zugänglichen Vergabedokumenten.
Während der Vertragslaufzeit können insgesamt bis zu 25 Stück weitere Trinkwasserspender angefordert werden. Der Abruf weiterer Trinkwasserspender kann auch einzeln oder in Teilmengen erfolgen.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
Die Vergabestelle wertet die Angebote nach der, den Vergabedokumenten beiliegenden, Bewertungsmatrix. Bei einer eventuellen Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail und Telefonnummer.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Firmenangaben zur Verfügung.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug bzw. Eintragung der Handweksrolle des Betriebs- oder Wohnsitzes
3)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die Bieter haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
5)
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Angebot ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Eignungsleihe-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebots zur Verfügung zu stellen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen.
6) Erklärung zur Einhaltung der gemäß EU-Verordnung erlassenen Russland Sanktionen
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.9 Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben_vom_14.04.2022 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung bei Angebotsabgabe nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Sollte der Bieter nicht über einen entsprechenden Versicherungsnachweis verfügen, so hat er mit dem Angebot eine rechtsverbindliche Erklärung einzureichen, dass er eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abschließen und der SSB unaufgefordert nachweisen wird.
Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen:
Für Personen - und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
Für den Gesamtvertrag [Betrag gelöscht] EUR
2) Vorlage von Bescheinigungen, dass:
- Das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate) beigefügt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Referenzen:
Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter, resp. die Bietergemeinschaft, mindestens 3 Referenzkunden (abgeschlossene oder laufende), nicht älter als 5 Jahre (gerechnet ab Angebotsfristende), für Kunden innerhalb der EU, der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbritannien vorlegen, welche gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind.
Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
Name und Adresse des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.
Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
Kurzbeschreibung (Art und Anzahl der Wasserspender)
Benennung der Auftragssumme
Zeitraum der Leistungserbringung
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
2) Aktuelle bzw. gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder entsprechender Prozess
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Angeboten die Eignung der Bieter wie folgt:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
Alle nach dieser Prüfung geeigneten Bieter werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und entsprechend der beiliegenden Wertungsmatrix bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Das Zahlungsziel ist für jede Rechung 30 Tage netto.
Die Installationskosten und Schulung können nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt werden.
Für Miete und Fullservice sowie die CO2-Flaschen kann die Rechnung monatlich gestellt werden.
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert.
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein offenes Verfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweisen ihr Angebot einreichen.
2)
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 16.04.2023 24.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
4)
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter / die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
6)
Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.