Planungsleistungen für die Zentrale Teilenthärtung im Wasserwerk Stutensee-Friedrichstal Referenznummer der Bekanntmachung: 819.522:0001/01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stutensee
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stutensee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Zentrale Teilenthärtung im Wasserwerk Stutensee-Friedrichstal
Planungsleistungen für die Zentrale Teilenthärtung im Wasserwerk Stutensee-Friedrichstal
Der Zweckverband "Wasserversorgung Mittelhardt hat die Aufgabe, alle Stadtteile der Stadt Stutensee (Büchig, Blankenloch, Staffort, Friedrichstal, Spöck) sowie den Stadtteil Büchenau der Stadt Bruchsal mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen. Die Versorgung erfolgt durch die beiden Wasserwerke Friedrichstal und Blankenloch. Die beiden Wasserwerke Blankenloch und Friedrichstal fördern jährlich zusammen etwa 1,54 Millionen Kubikmeter Grundwasser aus elf Tiefbrunnen.
Zukünftig soll das Trinkwasser, das eine Härte von 18 - 20° dH besitzt, enthärtet werden. Die geplante Anlage zur zentralen Teilenthärtung des Trinkwassers soll auf dem Gelände des Wasserwerkes Friedrichstal installiert werden. Die Rohwassergewinnung im Wasserwerk Blankenloch bleibt unverändert bestehen.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass das Wasser aus dem Wasserwerk Blankenloch zum Wasserwerk Friedrichstal geleitet wird und dort zentral die Teilenthärtung stattfindet. Es sind 3 Umkehrosmose-Straßen vorgesehen. Unter der Annahme einer 80%igen Ausbeute hat jeder Block eine Kapazität (Feed) von 64 m³/h.
Die für diese Maßnahmen erforderlichen Ingenieurleistungen zur Objektplanung, zur Fachplanung Technischen Ausrüstung und Tragwerksplanung sowie die Örtliche Bauüberwachung sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Die Entwurfsplanung liegt bereits vor. Die Genehmigungsplanung wird demnächst bei der Genehmigungsbehörde eingereicht.
siehe "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen_Zentrale-Teilenthärtung_Wasserwerk-Stutensee-Friedrichstal" in den Auftragsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de