Erweiterung Grundschule Andreas in Korschenbroich - Verhandlungsverfahren "Planungsleistungen TGA / Technische Gebäude Ausrüstung" mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 31/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.korschenbroich.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Grundschule Andreas in Korschenbroich - Verhandlungsverfahren "Planungsleistungen TGA / Technische Gebäude Ausrüstung" mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV

Referenznummer der Bekanntmachung: 31/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umbau und Erweiterung der Grundschule Andreas

1. BA - Abbruch bestehende Turnhalle (Bauteil A), dreigeschossiger Ersatzneubau

2. BA - Sanierung und Umbau Bauteil B (Verwaltung, Lehr- und Differenzierungsflächen)

3. BA - Sanierung und Umbau Bauteil C (OGTS)

Die Stadt Korschenbroich beabsichtigt den Umbau und Erweiterung der Grundschule Andreas.

Das neue Schulgebäude soll sowohl inhaltlich als auch räumlich zukunftsweisend sein und flexible bzw. multifunktionale Nutzungen ermöglichen. Eine effiziente Flächen- und Ressourcennutzung soll ein optimales Kosten-Nutzungsverhältnis sicherstellen und zukünftige Betriebs- bzw. Instandhaltungskosten minimieren.

Die Grundschule Andreas befindet sich derzeit an zwei Standorten: Hauptstandort Korschenbroich, Pescher Str. 127, 41352 Korschenbroich und Teilstandort Pesch. Der Teilstandort Pesch ist nicht Bestandteil der Aufgabenstellung.

Am Hauptstandort Korschenbroich soll die aktuelle 3-Zügigkeit auf eine 4-Zügigkeit erweitert werden. Ergänzend soll der vorhandene OGTS Bereich ausgebaut werden.

Am Hauptstandort Korschenbroich werden aktuell rund 220 Schüler unterrichtet. Die Verwaltung (Sekretariat) der Grundschule Andreas befindet sich ebenfalls am Hauptstandort.

Die erforderlichen städtischen Beschlüsse zur Auslobung der Planungsleistungen liegen vor. Ergänzende Beratungs- und Planungsleistungen werden aktuell erarbeitet bzw. parallel ausgelobt (z.B. Hochbau / Architektur). Im Vorfeld der Auslobung wurden eine Machbarkeitsstudie und eigene Variantenuntersuchungen durchgeführt, so daß grundsätzliche Lösungsansätze zur Umsetzung vorliegen (s. Anlagen zur Auslobung und Aufgabenstellung 5.2).

Die Baumaßnahmen sollen - so weit möglich - im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten durchgeführt werden.

1.BA - Abbruch bestehende Turnhalle (Bauteil A), dreigeschossiger Ersatzneubau

2.BA - Sanierung und Umbau Bauteil B (Verwaltung, Lehr- und Differenzierungsflächen)

3.BA - Sanierung und Umbau Bauteil C (OGTS)

Neben den bau- und planungsrechtlichen Vorgaben (BauGB, BauONRW, SBauVO, DIN-Normen, ArbStättV, EnEV bzw. GEG, SchulBauR, VDE, AK Lüftung, etc.) sind seitens der Planer die folgenden Leitlinien bzw. Vorgaben zu berücksichtigen:

-Pädagogische Vorgaben der Grundschule Andreas

-Schulbauleitlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf

-Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland (Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft)

-Handreichung zum Schulbau (Orientierungshilfe des Städtetags für Kommunen in NRW)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 160 455.98 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Hauptort der Ausführung:

Grundschule Andreas Pescher Str. 127 41352 Korschenbroich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Vergabe der Planungsleistungen TGA, Leistungsphasen 1-9 gemäß aktueller HOAI und zugehörigen Leistungsbildern sowie beiliegendem Mustervertrag.

Die vorgesehene Beauftragungsstufen sind:

1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 2

2. Stufe: Leistungsphasen 3 bis 4

3. Stufe: Leistungsphasen 5 bis 9

Der Abruf der einzelnen Stufen erfolgt schriftlich nach förmlicher Abnahme durch die Stadt Korschenbroich vorausgehenden Stufe. Ein Anspruch auf Beauftragung der Folgestufe besteht grundsätzlich nicht.

Die Aufgabenstellung umfasst den Umbau, Erweiterung und Teilsanierung der Grundschule Andreas. Vorgesehen ist der Abbruch der alten 1-Feld-Turnhalle (Bauteil A) und Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes an gleicher Stelle. Der Neubau fungiert gleichzeitig als Verbindungsbauwerk zwischen den Bestandsbauteilen B und C.

In den bestehenden Räumlichkeiten Bauteil B und C werden kleinere räumliche Anpassungen sowie Umwidmungen der Nutzungen (Raumtausch) vorgenommen. Alle Maßnahmen sollen soweit möglich ohne statische Eingriffe erfolgen.

Mit dem Neubau und den Bestandsanpassungen können die erforderlichen Mehrflächen zur 4-Zügigkeit am Hauptstandort realisiert werden.

Wesentliche Maßnahmen Hochbau / Architektur:

Erdgeschoss:

-Neubau Multifunktionsraum (Speisen, Veranstaltungen) mit Küchenbereich (Aufwärmküche),Anlieferung und Nebenräume

-Verlegung Verwaltung und Lehrerzimmer ins 1. OG

-Schaffung von Unterrichts- und Differenzierungsflächen sowie zugehörigen Nebenräumen

-Neues Behinderten WC

-Sanierung OGTS-Bereich (Bauteil C)

-Neue Erschließung (Treppe und Aufzug)

-Sanierung der restlichen Flächen nach Erfordernis

1.Obergeschoss:

-Neubau von Unterrichts- und Differenzierungsflächen sowie zugehörigen Nebenräumen

-Verwaltung und Lehrezimmer in angepassten bzw. optimierten Bestandsflächen

-Sanierung OGTS-Bereich (Bauteil C

-Neue Erschließung (Treppe und Aufzug)

-Sanierung der restlichen Flächen nach Erfordernis

2.Obergeschoss:

-Neubau von Unterrichts- und Differenzierungsflächen sowie zugehörigen Nebenräumen

-Neue Erschließung (Treppe und Aufzug)

-Ggf. als Staffelgeschoss

3.Kellergeschoss

-Als Technik-Geschoss

-Lager, Abstellräume

-Ggf. als Teilunterkellerung sofern wirtschaftlich sinnvoll

-Sanierung der restlichen Flächen nach Erfordernis

Alle Räume müssen barrierefrei erschlossen werden. Ein Behinderten-WC ist im Erdgeschoss angedacht.

Allgemeine Anforderungen an die TGA - Planung

-Umfassende Bestandsanalyse der technischen Anlagen (Anlagengruppen AGR 1-8) und schriftlicheDokumentation sowie Bewertung der Ergebnisse (besondere Leistung, s.a. PreisblattHonorarangebot in der Anlage).

-Planung der technischen Ausrüstung Neubau (Anlagengruppen AGR 1-6, ggf. 7-8 in Teilen nachErfordernis)

-Ergänzung bzw. Erneuerung der technischen Anlagen Bestand auf Grundlage der Ergebnisse derBestandsuntersuchung und Anforderungen Neubau

-Anschluss bzw. Integration der neuen Haustechnik an die vorhandenen Anlagen

-Entwicklung, Diskussion und Präsentation ökologisch nachhaltiger, regenerativer und wirtschaftlicherLösungsansätze (Investitions-, Instandhaltungs- und Betriebskosten, (Primär-) Energiebedarf, CO2-Bilanz) als Entscheidungsgrundlage für den AG

-Integration und Umsetzung Brandschutzanforderungen des SV Brandschutz

Hinweise zu den einzelnen Anlagengruppen (AGR):

-AGR 1

Ergänzung, Ersatz bzw. Erneuerung der Leitungssysteme Gas, Wasser, Abwasser.

-AGR 2

Ergänzung, Ersatz bzw. Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlagen (z.Zt. Heizzentrale Gas,480 KW), Verteilnetze und Heizflächen. Eine Berücksichtigung regenerativer Energiequellen ist zuberücksichtigen (PV, Wärmepumpen, etc.). Eine energetische Sanierung der bestehenden Anlagenist für 2023 vorgesehen.

-AGR 3

Ergänzung, Ersatz bzw. Erneuerung der Luft- und Klimatechnischen Anlagen. Eine Primärlüftung derKlassen- und Fachräume über eine Lüftungsanlage (zentral oder dezentral, Wärmerückgewinnung)ist zwingend erforderlich. Die Sekundärlüftung kann über die Fenster erfolgen.

-AGR 4

Ergänzung, Ersatz bzw. Erneuerung der bestehenden Stromversorgungen und Beleuchtungen(üblicher Standard Schulbau).Vorrüstung der EDV-, Medien- und Telekommunikationsverkabelungen. Die Endgeräte (IT,Server,Telefonanlagen, etc.) werden bauseits geplant und bereitgestellt.

-AGR 5

Ergänzung, Ersatz bzw. Erneuerung der bestehenden Anlagen (üblicher Standard Schulbau, hier imwesentlichen BMA, RWA, SI-Beleuchtung).

-AGR 6

Planung und Umsetzung der neuen Aufzugsanlage (Honorarzone I n. HOAI).

-AGR 7

Voraussichtlich nur eingeschränkt erforderlich (Teeküchen, Aufwärmküche OGTS).Klärung im weiteren Planungsverlauf.

-AGR 8

Voraussichtlich nicht erforderlich.Klärung im weiteren Planungsverlauf.

Die Stadt Korschenbroich wünscht eine wirtschaftliche und zügige Bauweise (Bauen im Bestand, laufender Betrieb).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Büro- und Projektorganisation / Gewichtung: 6
Preis - Gewichtung: 4.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 130-369535
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe REICHEL Ingenieurgesellschaft für Elektrotechnik mbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 160 455.98 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYWTH5205F

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/03/2023

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