Kundenportal und Personalverwaltungssystem DIPSY Referenznummer der Bekanntmachung: 4465-122
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbv.landbw.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Kundenportal und Personalverwaltungssystem DIPSY
Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ("LBV") u.a. zuständig für die Zahlung von Gehältern und Zuschüssen zu den Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 444.300 Beamte, Ruhestandsbeamte und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie für
Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Jährlich bearbeitet das LBV rund 1,57 Millionen Beihilfeanträge mit einem Erstattungsvolumen von rund 1,63 Milliarden EUR.
Für die hierfür u.a. erforderlichen Systeme Kundenportal und das Personalverwaltungssystem DIPSY benötigt das LBV Architeturberatung und Entwicklungsunterstützung.
Landesamt für besoldung und Versorgung Philipp-Reis-Str. 2 70736 Fellbach
Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ("LBV") u.a. zuständig für die Zahlung von Gehältern und Zuschüssen zu den Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 444.300 Beamte, Ruhestandsbeamte und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie für
Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Jährlich bearbeitet das LBV rund 1,57 Millionen Beihilfeanträge mit einem Erstattungsvolumen von rund 1,63 Milliarden EUR.
Für die hierfür u.a. erforderlichen Systeme Kundenportal und das Personalverwaltungssystem DIPSY benötigt das LBV Architeturberatung und Entwicklungsunterstützung.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit die Vertragslaufzeit einmalig um ein Jahr zu verlängern. Er wird dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende anzeigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen; oder zwar Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, aber erfolgreich Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB durchgeführt wurden, die in einer Anlage dargestellt werden.
b) Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass sie nicht mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden sind.
c) Die Bieter reichen mit ihrem Angebot einen aktuellen Auszug des Eintrags ihres Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) ein.
d) Die Bieter müssen mit ihrem Angebot den ausgefüllten Vordruck "Erklärung Russlandsanktionen" einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über diese Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits beim Teilnahmeantrag, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YRHY634
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter
den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland