Anne-Frank-Gesamtschule, Sanierung Mensa - TGA-HLS Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-65-3-3

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anne-Frank-Gesamtschule, Sanierung Mensa - TGA-HLS

Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-65-3-3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71315000 Haustechnik
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die Anne-Frank-Gesamtschule in Gütersloh. Insbesondere sollen die Mensaküche und der dazu gehörige Personalbereich saniert, der Speiseraum renoviert sowie die Lüftungsanlage und sämtliche haustechnischen Installationen (Heizung, Sanitär, Elektro) erneuert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 202 689.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Gütersloh ist Trägerin der Anne-Frank-Gesamtschule, Saligmannsweg 40, 33330 Gütersloh, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen. Die Schule umfasst die Sekundarstufen I und II. Sie hat rund 1.100 Schüler*innen und 110 Lehrer*innen. Geplant ist eine Sanierung, die sich auf die Mensaküche und den dazu gehörigen Personalbereich, die Renovierung des Speiseraumes, die Erneuerung der Lüftungsanlage und sämtlicher haustechnischer Installationen (Elektro, Heizung, Sanitär) erstreckt. Außerdem sollen die bestehenden, bereits entkernten WC-Anlagen neu aufgebaut und ein zusätzliches Behinderten-WC geschaffen werden. Auch soll ein Kiosk eingeplant werden, der außerhalb der Mensaöffnungszeiten die Möglichkeit bietet, Snacks und sonstige Kleinigkeiten zu erwerben. Ferner soll geprüft werden, ob die Installation einer Lehrküche möglich ist. Die zu erneuernde Bruttogrundfläche beträgt ca. 1.400 m². Durch die Erneuerung von Boden, Unterdecke, Wandanstrich und/oder –bekleidungen, Möbeleinbauen und durch ein interessantes Beleuchtungskonzept soll eine ansprechende räumliche Gestaltung geschaffen werden. Der Speiseraum soll Sitzplätze für etwa 200 Schüler*innen bieten, wobei mehr Essensplätze zu mehr Flexibilität in der Pausenorganisation führen. Es müssen Raumflächen geschaffen werden, damit die erforderlichen Hygienebereiche (Schwarz-/Weiß-Trennung, abgetrennter Spülbereich, separate Umkleiden für die Mitarbeiter*innen) umgesetzt werden können. Die haustechnischen Anlagen (Elektrik, Beleuchtung, Lüftung, Kühlung) und die Küchenausstattung entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Sie sind abgängig und müssen erneuert werden. Es soll ein neuer Fettabscheider errichtet werden. Für die Erneuerung des Fettabscheiders müssen die Tiefbauarbeiten berücksichtigt werden. Alle auf die Errichtung des Fettabscheiders bezogenen Leistungen der hier maßgeblichen TGA-HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) sind als Zusatzleistungen zu erbringender Leistungsbestandteil.Während der Hauptbaumaßnahme ist ein Provisorium für die Mensa zu schaffen. Alle erforderlichen Leistungen der hier maßgeblichen TGA-HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) für die Errichtung und den Rückbau des Provisoriums sind ebenfalls Bestandteil der zu erbringenden Leistungen. Die hier abgefragten Fachplanungsleistungen betreffen die Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI) der Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) und 3 (lufttechnische Anlagen) sowie die Leistungsphasen 1-3 und 5 bis 9 (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI) der Anlagengruppen 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 8 (Gebäudeleittechnik), vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 1-3 und 8 HOAI. Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 3 Bearbeitungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Bearbeitungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 zunächst jeweils die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Die Vergabestelle vergibt weitere Planungsleistungen in anderen Losen, die als separate Vergabeverfahren durchgeführt werden. EU-weit sind dies die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Technische Ausrüstung Elektro (TGA-Elektro) und die Technische Ausrüstung Küchenplanung. National werden insbesondere die Tragwerksplanung, der Brandschutz, die Raumakustik und Leistungen der Prüfstatik vergeben (§ 3 Abs. 9 VgV).Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7) / Gewichtung: 36
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung des Projektleiters (w/m/d) (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Referenzen Projektleitung (w/m/d) (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7) / Gewichtung: 14
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7) / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 jeweils die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 1), anschließend bei Weiterbeauftragung(en) die Leistungsphasen die Leistungsphasen 4 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI für die Anlagengruppen 1 und 3 und die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI für die Anlagengruppen 2 und 8 (Beauftragungsstufe 2) sowie die Leistungsphase 9 für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (Beauftragungsstufe 3). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufe nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.

Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 243-699095
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 202 689.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

 

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

 

Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat

 

Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/03/2023

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