Setbau DMEXCO 2023 und Einlagerung der wiederverwendbaren Materialien bis zur Folgeveranstaltung in 2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koelnmesse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Setbau DMEXCO 2023 und Einlagerung der wiederverwendbaren Materialien bis zur Folgeveranstaltung in 2024
Die Koelnmesse GmbH benötigt im Rahmen ihrer Veranstaltungen DMEXCO 2023 Bühnenbauten.
Diese Bauten sowie die Einlagerung von wiederverwendbaren Materialien bis zur Folgeveranstaltung im September 2024 sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Koelnmesse GmbH benötigt im Rahmen ihrer Veranstaltung Bühnenbauten für die DMEXCO.
Diese Bauten sind Teil dieser Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter muss nachweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung Russland-Bezug: Für die Teilnahme am Vergabeverfahren haben die Bieter ihren Bezug zu Russland zu erklären. Hierzu ist die Eigenerklärung „Russland-Bezug“ ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Der Bieter erklärt, dass keine Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegen sein Unternehmen verhängt worden sind und dass keine Gründe vorliegen, die einen Ausschluss seines Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
- Handelsregistereintragung: Der Bieter erklärt, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
- Umsatz
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Mindestanzahl an Mitarbeitenden
- Umsatz: Der Bieter hat mit dem Angebot einen Mindestjahresumsatz von 2.000.000,00€ in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto, jeweils pro Jahr) nachzuweisen.
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung wird je Schadensereignis mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden, mindestens EUR 2,5 Mio. für Sachschäden und mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden als Deckungssummen vorweisen. Soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung. Gleiches gilt für die Beteiligung als Bietergemeinschaft. In diesem Fall umfasst die Versicherung sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Mindestanzahl an Mitarbeitenden: Der Bieter verfügt bei Angebotsabgabe über eine Mindestanzahl von 20 Mitarbeitenden.
- Referenzen
- Referenzen: Der Bieter muss mit dem Angebot zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung nachweisen.
Hinsichtlich der Referenzaufträge gilt die Anforderung, dass es sich hierbei um die folgenden Leistungen handelt:
• Die Referenz beschreibt ein Projekt mit einer Konferenzausstattung von mindestens zwei verschiedenen Haupt- und Nebenbühnen aus dem Bereich Digital Marketing, Medien, Technik.
• Der Setbau der jeweiligen Referenz besteht mindestens aus Bühnenbau, Dekoration, LED-Beleuchtung, Bühnen Möblierung, Teppich und Publikumsbestuhlung.
• Die Referenz beschreibt eine Hauptbühne mit einer Mindestgröße von 800 Pax.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Zur Auswahl eines qualifizierten Unternehmens schreibt die Koelnmesse GmbH hiermit nach transparenten, wettbewerblichen Kriterien und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung freiwillig EU-weit aus. Alle Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens sind in den Bewerbungsbedingungen geregelt.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass diese Auftragsbekanntmachung freiwillig erfolgt. Die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin, die in Anwendung von EU-Vergaberecht nach GWB, VgV etc. ausschreiben muss. Die Auftraggeberin wird indes wesentliche Bestimmungen des Vergaberechts freiwillig anwenden. Die Auftraggeberin weist ferner darauf hin, dass die freiwillige Anwendung von Vergaberecht nicht dazu führt, dass der Rechtsweg zur Vergabekammer eröffnet wird.
2) Die Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen möchten, müssen sich auf der Vergabeplattform registrieren und sich danach über die Bieterkommunikation an die Auftraggeberin wenden. Die Auftraggeberin stellt den interessierten Unternehmen über die Bieterkommunikation eine Vertraulichkeitsvereinbarung zur Unterzeichnung und Rücksendung über die Bieterkommunikation zu. Nach Erhalt der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung schaltet Koelnmesse interessierte Unternehmen frei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
1) Die Koelnmesse GmbH bittet um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber oder Bieter eine Anpassung der Auftragsunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten der Auftragsunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse GmbH die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.
2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeberin außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/