Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH - Europaweite Vergabe über die Lieferung eines ERCP - C-Bogens Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3356
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klf-web.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH - Europaweite Vergabe über die Lieferung eines ERCP - C-Bogens
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH beabsichtigte die Beschaffung eines C-Bogens für den Einsatz von ERCP Untersuchungen mit langer Untersuchungszeit im Voll-lastbetrieb und der Integration des eines OP-Tischs.
Beschaffungsgegenstand war ein motorisiert zu betreibendes mobiles Hochleistungs-C-Bogen-System mit Flachdetektor bestehend aus unter anderem C-Bogen, Fahrstativ und Monitorwagen. Das angebotene System muss in 4 Achsen motorisch betrieben.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3) zu entnehmen.
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH beabsichtigte die Beschaffung eines C-Bogens für den Einsatz von ERCP Untersuchungen mit langer Untersuchungszeit im Voll-lastbetrieb und der Integration des eines OP-Tischs.
Beschaffungsgegenstand waren ein motorisiert zu betreibendes mobiles Hochleistungs-C-Bogen-System mit Flachdetektor bestehend aus unter anderem C-Bogen, Fahrstativ und Monitorwagen. Das angebotene System muss in 4 Achsen motorisch betrieben.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3) zu entnehmen.
Die unter II.1.7) und V.2.4) getätigten Angaben sind fiktiv und werden aus wichtigen Gründen, insbesondere
des Geheimschutzes und zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen des bezuschlagten
Unternehmens, nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV aufgrund von Dringlichkeit mit verkürzter Angebotsfrist durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.ziehm.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6NQ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.