2023-0198 Erweiterung Betriebshof Hochfeld, 1. Bauabschnitt: Los 120 (Teillos 1: Tonnenlager und Teillos 2: Fassade) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0198
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0198 Erweiterung Betriebshof Hochfeld, 1. Bauabschnitt: Los 120 (Teillos 1: Tonnenlager und Teillos 2: Fassade)
Erweiterung des Betriebshofes Hochfeld, 1. Bauabschnitt, Los 120 "Tonnenlager".
Die Ausschreibung von Los 120 umfasst 2 Teil-Lose:
- Teil-Los 1: Tonnenlager (ohne Fassade)
- Teil-Los 2: Fassade des Tonnenlagers
Im Teil-Los 2 sind die funktionalen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen an die Fassade beschrieben. Im Rahmen des Angebotes sollen die Bieter einen geeigneten Ausführungsvorschlag für die Fassade anbieten.
Angebote sind nur für alle Lose möglich, d.h. die Bieter müssen - in der Angebotsphase - alle Lose anbieten (vgl. hierzu Anlagen-Nr. 5002_Vergabebedingungen, Ziff. II.3.). Dementsprechend werden auch nur solche Teilnahmeanträge gewertet, die sich auf Teil-Los 1 (Tonnenlager, ohne Fassade) und Teil-Los 2 (Fassade des Tonnenlagers) beziehen
Bereits vorab wird darauf hingewiesen, dass die spätere Wertung und Vergabe der Teil-Lose 1 und Teil-Los 2 einzeln erfolgt, d.h. es ist eine Vergabe der Teil-Lose 1 und 2 an verschiedene Bieter möglich (vgl. hierzu Anlagen-Nr. 5002_Vergabebedingungen, Ziff. II.3.).
Teil-Los 1: Tonnenlager (ohne Fassade)
Betriebshof Hochfeld 47053 Duisburg Das Baugrundstück liegt nördlich des bestehenden Betriebshofs zwischen Werthauser Straße und Vygenstraße. Die Zufahrt erfolgt über die Werthauser Straße im Nordosten und über die Vygenstraße im Nordwesten. Die Baustelleneinrichtungsfläche (rot gefülltes Kästchen) dockt im Nordwesten an das Baugrundstück an.
Konstruktion:
Das Tonnenlager ist als zweigeschossiger Stahlbetonskelettbau geplant. Die Herstellung bietet sich aufgrund des gleichmäßigen Stützenrasters in Fertigteilbauweise an.
Das Tragsystem besteht aus einer 18 bzw. 20 cm starken Stahlbetondecke, die einachsig über Unterzüge im Abstand von 5,00 m spannt. Die Decken können als Elementdecken ausgeführt werden, die auf den Unterzügen aufliegen und anschließend mit Ortbeton ergänzt werden. Die Dachdecke soll für eine extensive Begrünung genutzt werden und hat eine Nei-gung von 3Grad. Die Decke über EG sowie die Bodenplatte werden durch die Lagerung von Tonnen sowie durch leichten Gabelstaplerverkehr beansprucht.
Die Unterzüge sind Fertigteile und haben eine maximale Spannweite von 10,00 m zwischen den Stützen. Durch die Ortbetonergänzung wirken sie zusammen mit der Decke als Platten-balken. Das Stützenraster beträgt somit im Regelfall 5,00 x 10,00 m. Die Stützen haben eine Abmessung von b/h = 40/40 cm und werden zweigeschossig mit angeformten Einzelfundament sowie den Konsolen für die Auflagerung der Unterzüge auf die Baustelle geliefert.
Die Aussteifung erfolgt über die 30 cm starken Stahlbetonwände der beiden Treppenhäuser in Ortbeton.
Gründung:
Unterhalb der Treppenhäuser sind Fundamentplatten vorgesehen.
Unterhalb der Stützen sind angeformte Einzelfundamente vorgesehen.
Im Innenbereich ist eine 20 cm dicke elastisch gebettete Bodenplatte vorgesehen. Die Bo-denplatte wird durch eine umlaufende Frostschürze frostfrei gegründet.
Unterhalb der Flachgründungen ist bis zur OK der Rheinterrassen eine Bodenverbesserung in Form von Gründungspolstern aus RC-Material und Lagermaterial sofern für den Wiederein-bau geeignet vorzusehen, die gemäß den Angaben des Baugrundgutachtens zu verdichten sind. Die Herstellung der Baugrube und der Gründungspolster erfolgt bauseits durch das Los 140. Die Fundamente werden frostfrei gegründet.
Brandschutzanforderungen:
Alle tragenden Bauteile sind feuerbeständig (F90) auszuführen.
Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber sind:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VOB/A):
a) "Jährlicher allgemeiner Gesamtumsatz" (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Für die Wertung ist der durchschnittliche (Gesamt-)Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte.
Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 8 Mio. Euro = 5 Punkte
Umsatz > 7 Mio. Euro und ? 8 Mio. Euro = 4 Punkte
Umsatz > 6 Mio. Euro und ? 7 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 5 Mio. Euro und ? 6 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz ? 4 Mio. Euro und ? 5 Mio. Euro = 1 Punkt
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 5,0).
b) "Durchschnittlicher Jahresumsatz mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags" (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) im auftragsgegenständlichen Bereich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 6 Mio. Euro 5 Punkte
Umsatz > 5 Mio. Euro und ? 6 Mio. Euro = 4 Punkte
Umsatz > 4 Mio. Euro und ? 5 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 3 Mio. Euro und ? 4 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz ? 2 Mio. Euro und ? 3 Mio. Euro = 1 Punkt
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 5,0).
2) Berufliche und technische Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 S. 2 Nr. 3 VOB/A):
a) Projektvergleichbare Referenzen, die zusätzliche Merkmale aufweisen.
Eine "projektvergleichbare Referenz" bedeutet, dass mit ihr die oben genannten Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sein müssen, um wertbar zu sein (siehe Mindestkriterium 3.1, Spiegelstriche 1-4).
Die untenstehenden "zusätzlichen Merkmale" M1 bis M3 können nachgewiesen werden. Sie gehen in die Bewertung ein. Die einzelnen Merkmale M1 bis M3 können in einer oder mehreren Referenzen
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden im Rahmen dieses Bewertungskriteriums [nicht im Rahmen des Mindestkriteriums im Sinne von I.) 3.1)] auch Referenzen außerhalb der in § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 1 VOB/A genannten 5 Jahre berücksichtigt (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 1 VOB/A).
Die Wertung dieser Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt jeweils durch die Multiplikation der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 20,0 je Merkmal M1 bis M3).
M1
Anzahl der projektvergleichbaren Referenzen mit den Mindestanforderungen a) bis c) (siehe Mindestkriterium 3.1).
mehr als vier Referenzen = 5 Punkte
vier Referenzen = 4 Punkte
drei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenz (Mindestanforderung) = 1 Punkt
keine Referenz 0 Punkte/Ausschluss
M2
Hat eine bzw. haben mehrere der wertbaren Referenzen Gebäude zum Gegenstand, die Teil eines Recyclinghofes oder einer vergleichbaren Anlage der Abfallentsorgungs- und/oder -verwertungswirtschaft sind?
mehr als vier Referenzen = 5 Punkte
vier Referenzen = 4 Punkte
drei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenzen = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte
M3
Handelt es sich bei einer oder mehreren der wertbaren Referenzen um Gebäude mit einem Gewerk "brandgeschützte Fassade"
mehr als vier Referenzen 5 Punkte
vier Referenzen = 4 Punkte
drei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenzen = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte
b) Berufserfahrung des/der Gesamtbauleiters/-in, der/die für die Projektdurchführung vorgesehen ist mit vergleichbaren Leistungen, in Monaten (Stichtag für die Berufserfahrung in Monaten ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe).
Formel:
5 Punkte /120 Monate Berufserfahrung * xx Monate Berufserfahrung (lineare Bewertung; maximal berücksichtige Daher: 120 Monate Berufserfahrung)
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtwertungspunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 15,0).
Beispiele:
5 Punkte /120 Monate Berufserfahrung * 120 Monate Berufserfahrung = 5,00 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 75 Wertungspunkte
5 Punkte /120 Monate Berufserfahrung * 80 Monate Berufserfahrung = 3,33 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 49,95 Wertungspunkte
c) Berufserfahrung des/der stellvertretenden Gesamtbauleiters/-in, der/die für die Projektdurchführung vorgesehen ist mit vergleichbaren Leistungen, in Monaten (Stichtag für die Berufserfahrung in Monaten ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe).
Formel:
5 Punkte /60 Monate Berufserfahrung * xx Monate Berufserfahrung (lineare Bewertung; maximal berücksichtige Daher: 60 Monate Berufserfahrung)
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtwertungspunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 15,0).
Beispiele:
5 Punkte /60 Monate Berufserfahrung * 60 Monate Berufserfahrung = 5,00 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 75 Wertungspunkte
5 Punkte /60 Monate Berufserfahrung * 40 Monate Berufserfahrung = 3,33 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 49,95 Wertungspunkte
Die Details können aus den Teilnahmeunterlagen mit den Anlagen-Nr. 1002 (Teilnahmebedingungen) und 1002a (Bewertungsmatrix) entnommen werden.
Architektur:
Das Tonnenlager südlich des Recyclinghofs und westlich der Umlade gliedert sich horizontal in zwei Geschosse. Das Erdgeschoss, das über die nördliche und südliche Toranlage er-schlossen wird, ist für die Lagerung und Disposition von 2-Rad-Behältern (Tonnentürme mit max. 10 ineinander gestapelte Tonnen) vorgesehen. Die Geschosshöhe beträgt im Lichten 4,0 m. Neben der Lagerfläche- und Dispositionsfläche für die 2-Rad-Behälter befindet sich im Erdgeschoss an der nördlichen Außenwand zwischen Achse A und Achse B ein Mitarbeiterbüro mit Toilettenraum und eine Werkstatt zur Reparatur schadhafter 2-Rad- und 4-Rad-Behälter. Das Mitarbeiterbüro und die Werkstatt verfügen jeweils über einen direkten Zugang in den Außenbereich und in den Innenbereich der Lager- und Dispositionsfläche des Tonnen-lagers. An der südlichen Außenwand zwischen Achse A und Achse B ist eine Fläche mit Wasseranschluss zur Reinigung der 2-Rad- und 4-Rad-Behälter zur händischen oder ggfs. durch eine mobile Behälterwaschanlage vorgesehen. Angrenzend an die südliche Außen-wand des Tonnenlagers gliedert sich eine Außenfläche an, die zum einen die 7 Container der Elektro-Umlade aufnimmt, zum anderen als Lagerfläche irreparabler 2-Rad- und 4-Rad-Behälter, die zur Verschrottung freigegeben sind, dient. Diese Außenfläche wird durch eine Sichtschutzwand zur parallel laufenden Werthauser Straße abgeschirmt.
Das Obergeschoss des Tonnenlagers wird über die im Norden und Süden angeordneten Fluchttreppenhäuser erschlossen. Im Obergeschoss werden 4-Rad-Behälter (je 2 gestapelte Tonnen) gelagert. Die 4-Rad-Behäter können über den an der nördlichen Außenwand befind-lichen Lastenaufzug oder über die in der östlichen Außenwand befindliche Öffnung in das Obergeschoss verfahren werden.
In der oberen Ebene sollen 4-Rad-Behälter (je 2 gestapelte Tonnen) gelagert werden. Die Erschließung erfolgt über zwei Treppenhäuser. Am zentralen Anlieferungspunkt ist ein Las-tenaufzug vorgesehen. Im Bedarfsfall kann zudem die Anlieferung auf der Ostseite an der Außenwand des 1. Obergeschosses über eine Schleuse (Öffnung in der Außenfassade mit zwei hintereinanderliegende, schiebbare Geländer als Absturzsicherung) erfolgen.
Das zur Gebäudemitte (Achse C) geneigte Flachdach von 3Grad wird mit einer extensiven Begrünung belegt.
Teil-Los 2: Fassade des Tonnenlagers
Betriebshof Hochfeld 47053 Duisburg Das Baugrundstück liegt nördlich des bestehenden Betriebshofs zwischen Werthauser Straße und Vygenstraße. Die Zufahrt erfolgt über die Werthauser Straße im Nordosten und über die Vygenstraße im Nordwesten. Die Baustelleneinrichtungsfläche (rot gefülltes Kästchen) dockt im Nordwesten an das Baugrundstück an.
Nach Abschnitt 5.12 MInBauRL sind in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 die nichttragenden Außenwände und nichttragenden Teile tragender Außenwände über die Anforderungen der BauO NRW aus nicht brennbaren Baustoffen herzustellen. Die Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen aus schwerentflammbaren Baustoffen ausgeführt sein. Schwerentflammbare Baustoffe dürfen im Brandfall nicht brennend abfallen oder abtropfen.
Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber sind:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VOB/A):
a) "Jährlicher allgemeiner Gesamtumsatz" (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Für die Wertung ist der durchschnittliche (Gesamt-)Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte.
Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 8 Mio. Euro = 5 Punkte
Umsatz > 7 Mio. Euro und ? 8 Mio. Euro = 4 Punkte
Umsatz > 6 Mio. Euro und ? 7 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 5 Mio. Euro und ? 6 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz ? 4 Mio. Euro und ? 5 Mio. Euro = 1 Punkt
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 5,0).
b) "Durchschnittlicher Jahresumsatz mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags" (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) im auftragsgegenständlichen Bereich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 6 Mio. Euro 5 Punkte
Umsatz > 5 Mio. Euro und ? 6 Mio. Euro = 4 Punkte
Umsatz > 4 Mio. Euro und ? 5 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 3 Mio. Euro und ? 4 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz ? 2 Mio. Euro und ? 3 Mio. Euro = 1 Punkt
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 5,0).
2) Berufliche und technische Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 S. 2 Nr. 3 VOB/A):
a) Projektvergleichbare Referenzen, die zusätzliche Merkmale aufweisen.
Eine "projektvergleichbare Referenz" bedeutet, dass mit ihr die oben genannten Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sein müssen, um wertbar zu sein (siehe Mindestkriterium 3.1, Spiegelstriche 1-4).
Die untenstehenden "zusätzlichen Merkmale" M1 bis M3 können nachgewiesen werden. Sie gehen in die Bewertung ein. Die einzelnen Merkmale M1 bis M3 können in einer oder mehreren Referenzen
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden im Rahmen dieses Bewertungskriteriums [nicht im Rahmen des Mindestkriteriums im Sinne von I.) 3.1)] auch Referenzen außerhalb der in § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 1 VOB/A genannten 5 Jahre berücksichtigt (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 1 VOB/A).
Die Wertung dieser Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt jeweils durch die Multiplikation der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 20,0 je Merkmal M1 bis M3).
M1
Anzahl der projektvergleichbaren Referenzen mit den Mindestanforderungen a) bis c) (siehe Mindestkriterium 3.1).
mehr als vier Referenzen = 5 Punkte
vier Referenzen = 4 Punkte
drei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenz (Mindestanforderung) = 1 Punkt
keine Referenz 0 Punkte/Ausschluss
M2
Hat eine bzw. haben mehrere der wertbaren Referenzen Gebäude zum Gegenstand, die Teil eines Recyclinghofes oder einer vergleichbaren Anlage der Abfallentsorgungs- und/oder -verwertungswirtschaft sind?
mehr als vier Referenzen = 5 Punkte
vier Referenzen = 4 Punkte
drei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenzen = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte
M3
Handelt es sich bei einer oder mehreren der wertbaren Referenzen um Gebäude mit einem Gewerk "brandgeschützte Fassade"
mehr als vier Referenzen 5 Punkte
vier Referenzen = 4 Punkte
drei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenzen = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte
b) Berufserfahrung des/der Gesamtbauleiters/-in, der/die für die Projektdurchführung vorgesehen ist mit vergleichbaren Leistungen, in Monaten (Stichtag für die Berufserfahrung in Monaten ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe).
Formel:
5 Punkte /120 Monate Berufserfahrung * xx Monate Berufserfahrung (lineare Bewertung; maximal berücksichtige Daher: 120 Monate Berufserfahrung)
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtwertungspunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 15,0).
Beispiele:
5 Punkte /120 Monate Berufserfahrung * 120 Monate Berufserfahrung = 5,00 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 75 Wertungspunkte
5 Punkte /120 Monate Berufserfahrung * 80 Monate Berufserfahrung = 3,33 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 49,95 Wertungspunkte
c) Berufserfahrung des/der stellvertretenden Gesamtbauleiters/-in, der/die für die Projektdurchführung vorgesehen ist mit vergleichbaren Leistungen, in Monaten (Stichtag für die Berufserfahrung in Monaten ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe).
Formel:
5 Punkte /60 Monate Berufserfahrung * xx Monate Berufserfahrung (lineare Bewertung; maximal berücksichtige Daher: 60 Monate Berufserfahrung)
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtwertungspunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 15,0).
Beispiele:
5 Punkte /60 Monate Berufserfahrung * 60 Monate Berufserfahrung = 5,00 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 75 Wertungspunkte
5 Punkte /60 Monate Berufserfahrung * 40 Monate Berufserfahrung = 3,33 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 49,95 Wertungspunkte
Die Details können aus den Teilnahmeunterlagen mit den Anlagen-Nr. 1002 (Teilnahmebedingungen) und 1002a (Bewertungsmatrix) entnommen werden.
In den an den Auftragsnehmer (AN) übergebenen Planunterlagen ist keine Außenfassade des Gebäudes und Sichtschutzwand im Bereich der Verschrottungsfläche geplant. Es ist ausdrücklich vom Auftraggeber (AG) gewünscht, einen Vorschlag zur Fassadengestaltung im Leistungsverzeichnis Teil-Los 2 zu unterbreiten. Die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept und der MIndBauRL sind einzuhalten. Die vorzuschlagende Fassade soll sich an der Fassadengestaltung der Nachbarbebauung (Los 110 RC-Hof, Los 130 Umlade) orientieren bzw. einfügen. Die Fassadengestaltung soll eine natürliche Belichtung und Belüftung der Lagerfläche ermöglichen. Das Fassadenmaterial und deren Unterkonstruktion soll so konzipiert sein, dass ein möglichst geringer Wartungs- und Instandhaltungsaufwand entsteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 1 i.V.m. mit den als Anlage beizufügenden Nachweisen
a) Jährlicher allgemeiner Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von mind. 4 Mio. EUR/Jahr (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 2
Sofern der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
b) Jährlicher spezifischer Umsatz bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens mind. 2 Mio. EUR/Jahr (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 3
Sofern der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
c) Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von jeweils 3.000.000,- EUR (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. a) VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 4
Sofern der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
a) Jährlicher allgemeiner Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von mind. 4 Mio. EUR/Jahr (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 2
b) Jährlicher spezifischer Umsatz bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens mind. 2 Mio. EUR/Jahr (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 3
c) Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von jeweils 3.000.000,- EUR (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. a) VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 4
a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A).
Die vergleichbaren Bauleistungen müssen hierbei mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Errichtung eines Industriegebäudes mit folgenden Gewerken:
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten
- Metallbau- und Schlosserarbeiten
- Fassadenarbeiten
[mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein) mit einer Gesamtauftragssumme von mind. 1,0 Mio EUR netto]
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. und Formblatt "3003 Referenzbescheingung".
b) Erklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. g) VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 6 i.V.m. mit beizufügender Gliederung nach Lohngruppen
c) Erklärung der Bewerberin/der Bewerbergemeinschaft, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern.
Mindestanforderung: Der/Die Oberbauleiter/-in und stellvertretende Oberbauleiter/-in ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung ["Master of Science" o.Ä.] zu führen (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. e) VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7 i.V.m. mit den als Anlage beizufügenden Nachweisen
d) Erklärung der Bewerberin/der Bewerbergemeinschaft zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. i) VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3004 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"
Die vergleichbaren Bauleistungen müssen hierbei mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Errichtung eines Industriegebäudes mit folgenden Gewerken:
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten
- Metallbau- und Schlosserarbeiten
- Fassadenarbeiten
[mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein) mit einer Gesamtauftragssumme von mind. 1,0 Mio EUR netto]
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. und Formblatt "3003 Referenzbescheingung".
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1-10, Abs. 2- 3 sowie Abs. 6 Nr. 1-9 VOB/A.
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Der AG kann bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der AG zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 1, 2 Nr. 2 WRegG).
Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen.
b) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsende-gesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Der AG kann bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 1, 2 Nr. 2 WRegG).
Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen.
c) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A).
? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 9 und ggf. Nr. 11
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
zu a)-c)
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
? Nachweis: Formblatt "3011 Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW1KXDQKN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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