Auswahl von Lieferanten für die bundesweite Lieferung von Fahrzeug-Außenreinigungsmitteln nach bahnspezifischen Anforderungen gemäß Deutsche Bahn Standard (DBS) 918015-01 und 918 015-02.
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl von Lieferanten für die bundesweite Lieferung von Fahrzeug-Außenreinigungsmitteln nach bahnspezifischen Anforderungen gemäß Deutsche Bahn Standard (DBS) 918015-01 und 918 015-02.
bundesweit
Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Lieferung von Fahrzeug-Außenreinigungsmitteln nach bahnspezifischen Anforderungen gemäß nachstehenden Deutsche Bahn Standard (DBS) für die Deutsche Bahn AG und aller mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen unternehmen zwecks Abschluss von Rahmenverträgen.
- Deutsche Bahn Standard - DBS 918 015-01 "Reiniger und Pflegemittel für Schienenfahrzeuge - allgemeine Qualitätsbedingungen"
- Deutsche Bahn Standard - DBS 918 015-02 "Reiniger und Pflegemittel für Schienenfahrzeuge - Außenreiniger"
Die Qualifikation gilt je Produkt für fünf Jahre und kann auf Antrag des Lieferanten einmalig um fünf Jahre verlängert werden, wenn sich die technischen Anforderungen und die Produktzusammensetzung nachweislich nicht geändert haben.
Der Lieferant hat die Verpflichtung, die bei der Erstmusterprüfung dokumentierten Eigenschaften und Kennwerte bei direkter und indirekter Lieferung zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste zugelassener Bewerber ist die Erfüllung nachstehender administrativer, rechtlicher und technischer Kriterien:
- gültige Produktqualifikation gemäß
DBS 918 015-01 "Reiniger und Pflegemittel für Schienenfahrzeuge - allgemeine Qualitätsbedingungen" und
DBS 918 015-02 "Reiniger und Pflegemittel für Schienenfahrzeuge - Außenreiniger"
In den folgenden Produktkategorien
01a Neutraler Unterhaltsreiniger
01b Neutraler Grundreiniger
02a Alkalischer Unterhaltsreiniger
02b Alkalischer Grundreiniger
03a Saurer Unterhaltsreiniger
03b Saurer Grundreiniger
04a Manuelle Grundreiniger - neutral
04b Manuelle Grundreiniger - alkalisch
04c Manuelle Grundreiniger - sauer
05a Manuelle Reinigungssysteme - Unterhaltsreiniger
05b Manuelle Reinigungssysteme - Grundreiniger
05c Manuelle Reinigungssysteme - Glanzmittel
6 Insektenentferner
7 Fensterklarspüler
8 Spiritus (96% Ethanol)
In jeder Produktkategorie wird jeweils nur ein Produkt je Lieferant qualifiziert.
-
- Verpflichtung zur Registrierung auf dem Lieferantenportal der Deutschen Bahn AG (SMaRT - Supplier Management and Rating Tool). Dort werden Nachweise der Eignung zur bundesweiten Lieferung (wie z.B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit) abgefordert.
Bitte registrieren Sie sich unter folgendem Link: https://smart.noncd.db.de/prod/SupplierAccount/Registration
Auch für bereits qualifizierte Lieferanten ist eine Qualifizierung bzw. Requalifizierung in der folgenden Produktkategorie erforderlich:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -> Reinigungs- und Pflegemittel für Fahrzeuge, Graffitientfernungsmittel (ID: 113A04)
-
- Erklärungen / Zertifikate / Unterlagen sind in deutscher Sprache mit der Selbstregistrierung des Interessenten und dem elektronischen Teilnahmeantrag gemäß I.3) einzureichen.
Die Qualifizierung ist erst abgeschlossen, wenn der Lieferant die erforderlichen Bescheinigungen erhalten hat.
Feststellung der Eignung von Unternehmen mittels eines eingerichteten Prüfungssystems im Sinne des §24 der Sektorenverordnung (SektVo):
- Die Prüfung der Eignung findet in einem, für alle Wettbewerber kostenpflichtigen, Verfahren statt.
Bei positivem Prüfergebnis wird das Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen für die oben genannte Produktkategorie/Warengruppe geführt.
Das hiermit bekannt gemachte Prüfungssystem wird in das IT-System des Lieferantenmanagements der Deutschen Bahn AG migriert und stellt eine spezielle Form der Lieferantenqualifizierung dar. Das Prüfungssystem bleibt als solches erhalten und die Gültigkeit von Präqualifizierungen besteht unverändert fort.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Deutsche Bahn AG behält sich vor, eine strukturierte Verhandlung / elektronische Auktion durchzuführen. Einzelheiten werden in den Beschaffungsunterlagen bekannt gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache (DE) vorzulegen. Verhandlungs- und Vertragssprache ist
deutsch(DE). Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Es wird kein Entgelt für die Erstellung / Bereitstellung
von Unterlagen, Nachweisen und Angeboten gezahlt.
- Technische Fragen sind schriftlich an den unter I.1) genannten Ansprechpartner zu richten.
- Die kostenpflichtigen Unterlagen (Deutsche Bahn Standard) sind über die folgende Adresse zu beziehen:
DB Kommunikationstechnik GmbH
Medien- und Kommunikationsdienste Informationslogistik (I.CFM 4 (D))
Kriegsstraße 136
76133 Karlsruhe
Tel.: +49 721 938 5965
Fax: +49 721 938 5509
E-Mail: [gelöscht]
Es wird die Vergabe im ersten Quartal 2024 angestrebt. Bei dieser Vergabe werden Lieferanten beteiligt, die
ihren Teilnahmeantrag bis 28.04.2023 – 12:00 Uhr vollständig eingereicht bzw. vervollständigt haben und die
Bedingungen der Produktqualifikation zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung erfüllen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüglich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de