Auswahl von Lieferanten für die bundesweite Lieferung von Fahrzeug-Außenreinigungsmitteln nach bahnspezifischen Anforderungen gemäß Deutsche Bahn Standard (DBS) 918015-01 und 918 015-02.

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://smart.noncd.db.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auswahl von Lieferanten für die bundesweite Lieferung von Fahrzeug-Außenreinigungsmitteln nach bahnspezifischen Anforderungen gemäß Deutsche Bahn Standard (DBS) 918015-01 und 918 015-02.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39831500 Fahrzeugreiniger
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

bundesweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Lieferung von Fahrzeug-Außenreinigungsmitteln nach bahnspezifischen Anforderungen gemäß nachstehenden Deutsche Bahn Standard (DBS) für die Deutsche Bahn AG und aller mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen unternehmen zwecks Abschluss von Rahmenverträgen.

- Deutsche Bahn Standard - DBS 918 015-01 "Reiniger und Pflegemittel für Schienenfahrzeuge - allgemeine Qualitätsbedingungen"

- Deutsche Bahn Standard - DBS 918 015-02 "Reiniger und Pflegemittel für Schienenfahrzeuge - Außenreiniger"

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Die Qualifikation gilt je Produkt für fünf Jahre und kann auf Antrag des Lieferanten einmalig um fünf Jahre verlängert werden, wenn sich die technischen Anforderungen und die Produktzusammensetzung nachweislich nicht geändert haben.

Der Lieferant hat die Verpflichtung, die bei der Erstmusterprüfung dokumentierten Eigenschaften und Kennwerte bei direkter und indirekter Lieferung zu gewährleisten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste zugelassener Bewerber ist die Erfüllung nachstehender administrativer, rechtlicher und technischer Kriterien:

- gültige Produktqualifikation gemäß

DBS 918 015-01 "Reiniger und Pflegemittel für Schienenfahrzeuge - allgemeine Qualitätsbedingungen" und

DBS 918 015-02 "Reiniger und Pflegemittel für Schienenfahrzeuge - Außenreiniger"

In den folgenden Produktkategorien

01a Neutraler Unterhaltsreiniger

01b Neutraler Grundreiniger

02a Alkalischer Unterhaltsreiniger

02b Alkalischer Grundreiniger

03a Saurer Unterhaltsreiniger

03b Saurer Grundreiniger

04a Manuelle Grundreiniger - neutral

04b Manuelle Grundreiniger - alkalisch

04c Manuelle Grundreiniger - sauer

05a Manuelle Reinigungssysteme - Unterhaltsreiniger

05b Manuelle Reinigungssysteme - Grundreiniger

05c Manuelle Reinigungssysteme - Glanzmittel

6 Insektenentferner

7 Fensterklarspüler

8 Spiritus (96% Ethanol)

In jeder Produktkategorie wird jeweils nur ein Produkt je Lieferant qualifiziert.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

-

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

- Verpflichtung zur Registrierung auf dem Lieferantenportal der Deutschen Bahn AG (SMaRT - Supplier Management and Rating Tool). Dort werden Nachweise der Eignung zur bundesweiten Lieferung (wie z.B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit) abgefordert.

Bitte registrieren Sie sich unter folgendem Link: https://smart.noncd.db.de/prod/SupplierAccount/Registration

Auch für bereits qualifizierte Lieferanten ist eine Qualifizierung bzw. Requalifizierung in der folgenden Produktkategorie erforderlich:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -> Reinigungs- und Pflegemittel für Fahrzeuge, Graffitientfernungsmittel (ID: 113A04)

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

-

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

- Erklärungen / Zertifikate / Unterlagen sind in deutscher Sprache mit der Selbstregistrierung des Interessenten und dem elektronischen Teilnahmeantrag gemäß I.3) einzureichen.

Die Qualifizierung ist erst abgeschlossen, wenn der Lieferant die erforderlichen Bescheinigungen erhalten hat.

Feststellung der Eignung von Unternehmen mittels eines eingerichteten Prüfungssystems im Sinne des §24 der Sektorenverordnung (SektVo):

- Die Prüfung der Eignung findet in einem, für alle Wettbewerber kostenpflichtigen, Verfahren statt.

Bei positivem Prüfergebnis wird das Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen für die oben genannte Produktkategorie/Warengruppe geführt.

Das hiermit bekannt gemachte Prüfungssystem wird in das IT-System des Lieferantenmanagements der Deutschen Bahn AG migriert und stellt eine spezielle Form der Lieferantenqualifizierung dar. Das Prüfungssystem bleibt als solches erhalten und die Gültigkeit von Präqualifizierungen besteht unverändert fort.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt
Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion:

Die Deutsche Bahn AG behält sich vor, eine strukturierte Verhandlung / elektronische Auktion durchzuführen. Einzelheiten werden in den Beschaffungsunterlagen bekannt gegeben.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache (DE) vorzulegen. Verhandlungs- und Vertragssprache ist

deutsch(DE). Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Es wird kein Entgelt für die Erstellung / Bereitstellung

von Unterlagen, Nachweisen und Angeboten gezahlt.

- Technische Fragen sind schriftlich an den unter I.1) genannten Ansprechpartner zu richten.

- Die kostenpflichtigen Unterlagen (Deutsche Bahn Standard) sind über die folgende Adresse zu beziehen:

DB Kommunikationstechnik GmbH

Medien- und Kommunikationsdienste Informationslogistik (I.CFM 4 (D))

Kriegsstraße 136

76133 Karlsruhe

Tel.: +49 721 938 5965

Fax: +49 721 938 5509

E-Mail: [gelöscht]

Es wird die Vergabe im ersten Quartal 2024 angestrebt. Bei dieser Vergabe werden Lieferanten beteiligt, die

ihren Teilnahmeantrag bis 28.04.2023 – 12:00 Uhr vollständig eingereicht bzw. vervollständigt haben und die

Bedingungen der Produktqualifikation zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung erfüllen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüglich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/03/2023

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