Diensthemden und Dienstblusen (nachhaltig hergestellt) Rahmenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0061
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Diensthemden und Dienstblusen (nachhaltig hergestellt) Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Diensthemden Kurz- und Langarm blaugrau, Dienstblusen
Kurz- und Langarm blaugrau, Diensthemden Kurz- und Langarm weiß und Dienstblusen Kurz- und Langarm im
Zeitraum von 01.04.2023 bis 31.03.2025 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate
Diensthemden und -blusen blaugrau Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Kappel
56288 Kastellaun
Diensthemd kurzarm blaugrau Art. Nr. 21022277 Mindestbestellmenge: 200 Stück zusätzliche unverbindlich
geschätzte Bestellmenge: 21.000 Stück maximale Bestellmenge: 27.560 Stück Diensthemd langarm blaugrau
Art. Nr. 21022278 Mindestbestellmenge: 1.500 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge:
15.000 Stück maximale Bestellmenge: 21.450 Stück Dienstbluse kurzarm blaugrau Art. Nr. 21022281
Mindestbestellmenge: 300 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 2.300 Stück maximale
Bestellmenge: 3.380 Stück Dienstbluse langarm blaugrau Art. Nr. 21022282 Mindestbestellmenge: 0 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 2.300 Stück maximale Bestellmenge: 2.990 Stück
Diensthemden und -blusen weißRahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Kappel
56288 Kastellaun
Diensthemd kurzarm weiß Art. Nr. 21022275 Mindestbestellmenge: 200 Stück zusätzliche unverbindlich
geschätzte Bestellmenge: 5.100 maximale Bestellmenge: 6.890 Stück Diensthemd langarm weiß Art. Nr.
21022276 Mindestbestellmenge: 400 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.100 Stück
maximale Bestellmenge: 7.150 Stück Dienstbluse kurzarm weiß Art. Nr. 21022279 Mindestbestellmenge:
0 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 700 Stück maximale Bestellmenge: 910 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.