KWM / Rohbauarbeiten St. Marien-Krankenhaus Ahaus, Umbau und Erweiterung 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 2115.2; A2-BA-010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-westmuensterland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KWM / Rohbauarbeiten St. Marien-Krankenhaus Ahaus, Umbau und Erweiterung 2. Bauabschnitt
Die Ausschreibung umfasst Rohbauarbeiten im 2. Bauabschnitt für den Umbau und die Erweiterung am St. Marien-Krankenhaus in Ahaus. Betroffen von den Baumaßnahmen sind folgende Unterabschnitte im Bauteil 900 auf dem Klinikgelände:
- 5.1 Technikzentrale: Bauteil 900 Neubau im KG
- 5.2 Labor / Kapelle / Soziale Dienste: Bauteil 900 Neubau im SG / Bauteil 500 Umbau im SG
- 5.3.1 Elektive Aufnahme: Bauteil 900 Neubau im EG
- 5.4.1 Endoskopie: Bauteil 900 Neubau im 1. OG
- 5.6 Klinischer Arztdienst: Bauteil 900 Neubau im 2. OG
Die Baustelle liegt im Stadtbereich von 48683 Ahaus, Wüllener Straße 101. Die Bauarbeiten müssen im laufenden Klinikbetrieb durchgeführt werden.
Ahaus
Die Rohbauarbeiten umfassen folgende Leistungen:
Baustelleneinrichtung:
- Baukräne 2 St
- Bauzaun ca. 200 m
- Staubschutzwände ca. 340 m2
- Baubürocontainer 1 St
- Sanitärcontainer 2 St
Baustrom und Bauwasserversorgung:
- Baustromanschluss inkl. Verteiler 6 St
- Baubeleuchtung ca. 7 St
- Bauwasseranlage 1 St
Gerüstbauarbeiten:
- Arbeits-, Schutzgerüst und Fassadengerüste ca. 2.100 m2
- Gerüsttreppe 2 St
- Absetzgerüst 1 St
- Bauaufzug 1 St
Abbrucharbeiten am Bestand:
- Abbruch Mauerwerk ca. 13 m3
- Abbruch Stahlbeton ca. 26 m3
- Abbruch Wärmedämmverbundsystem ca. 80 m2
- Abbruch Betonfassaden ca. 130 m2
- Abbruch Fenster ca. 20 St
- Abbruch Trockenbauwände ca. 70 m2
- Abbruch Bodenbeläge ca. 330 m2
- Abbruch Abhangdecken ca. 425 m2
- Abbruch Flachdachaufbauten ca. 50 m2
Erdarbeiten / Wasserhaltung:
- Bodenaushub ca. 4.900 m3
- Bodenmaterial Neulieferung ca. 1.200 m3
- Offene Wasserhaltung ca. 500 m2
Verbauarbeiten Bohlträger:
- Trägerbohlwand ca. 160 m2
Entwässerungskanalarbeiten:
- PP Kanalrohre DN 100 – DN 300 ca. 640 m
- Bodenaushub ca. 1.000 m3
- Schachtbauwerke ca. 15 St
Mauerarbeiten:
- KS- Mauerwerk 11,5 bis 24 cm, ca. 450 m2,
Beton- und Stahlbetonarbeiten:
- Schalung für Fundamente, Decken, Balken, Stützen und Wände ca. 9.000 m2
- Betonstahl ca. 281 t,
- Beton für Fundamente, Sohlplatten, Decken, Balken, Stützen und Wände ca. 2.500 m3,
Dämmung / Abdichtung
- Außendämmung Kellerwände ca. 500 m2,
- Dämmung unter Sohlplatten ca. 1.000 m2,
- Abdichtung Kellerwände ca. 500 m2
Innenputzarbeiten:
- Innenwandputz aus Gipsputz ca. 2.900 m2,
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KWM / Rohbauarbeiten St. Marien-Krankenhaus Ahaus, Umbau und Erweiterung 2. Bauabschnitt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48691
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de