JobSpeedDating 2023-2026
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jobcenter-agl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
JobSpeedDating 2023-2026
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen für das Jobcenter AGL in Leverkusen zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden sowie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Maßnahme) gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 SGB III. Die Eingliederung soll zunächst durch ein individuelles Einzelgespräch (Modul 1), ein intensives und individuelles Bewerbungstraining (Modul 2) und dann im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen eintägigen Großveranstaltung (Modul 3) und einer bedarfsgerechten Bewerbungsunterstützung (Modul 4) im Anschluss an die Großveranstaltung erreicht werden.
Leverkusen
Die Maßnahme ist in 4 Module aufgeteilt. Die Module sind folgendermaßen gegliedert:
Modul 1: Individuelles Erstgespräch zur Erläuterung des Maßnahmeverlaufs. Sichtung der Bewerbungsunterlagen und Prüfung der Eignung im Hinblick auf die Teilnahme an der Großveranstaltung.
Modul 2: Profiling und individuelle Vorbereitung der Teilnehmer im Hinblick auf eine Teilnahme an Modul 3.
Modul 3: Akquise und Betreuung der ausstellenden Arbeitgeber, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Großveranstaltung.
Modul 4: Individuelle und bedarfsgerechte Bewerbungsunterstützungen nach der Großveranstaltung. Die Maßnahme findet erstmals im Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 30.11.2023 statt. Während der weiteren Vertragslaufzeit wiederholt sich die Maßnahme jährlich ein Mal, jeweils im Zeitraum vom 01.08. bis zum 30.11., wenn der Auftraggeber die Verlängerung bis spätestens 31.1. des jeweiligen Jahres schriftlich erklärt. Beauftragt der Auftraggeber in ein em Jahr keine Verlängerung oder wiederholt sich die Maßnahme aus anderen Gründen nicht, bleibt das Recht des Auftraggebers, Wiederholungen in den darauffolgenden Jahren zu verlangen, unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien:
— Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen; Liegt der Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme weniger als drei Jahre zurück, tritt dieser Zeitraum an die Stelle des Drei-Jahres-Zeitraums,
— Firmenprofil,
— Listen der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Trägerzulassung gemäß §§ 176 ff. SGB III i.V.m. § 2 AZAV,
— Haftpflichtversicherung (Deckungssummen je Versicherungsfall bei Personenschäden 500 000 EUR, bei sonstigen Schäden 75 000 EUR),
— Eintragung in das Gewerbe- oder Berufsregister.
Weitere vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
— Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Zuschlagsverbots nach VO (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. VO (EU) 2022/576
— Eigenerklärung zur Einhaltung Zwingender Arbeitsbedingungen
— Auftragsverlustliste (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
Abschnitt IV: Verfahren
Der Preis sowie die Qualität der angebotenen Leistungen fließen wie folgt in die Wertung der Angebote ein:
Preis: 40 %,
Qualität: 60 %.
Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Angebotsabgabe sind die wesentlichen Nachunternehmer zu benennen (Anlage 11). Die Verpflichtungserklärung/en für Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 S. 2 VgV (Anlage 12) ist/sind erst auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Ein Bieter darf im Hinblickauf die wirtschaftliche/finanzielle sowie die technische/berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen („Eignungsleihe“). Hierfür muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Macht ein Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, ist die Eigenerklärung für eine Eignungsleihe nach § 47 Abs. 1 VgV (Anlage 13) bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Wenn ein Bieter den Einsatz eines Nachunternehmers gemäß § 36 VgV beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, liegt zugleich eine Eignungsleihe vor, so dass auch § 47 VgV gilt. Für diesen Fall sind bereits mit dem Angebot sowohl Anlage 11 als auch Anlage 12 und Anlage 13 einzureichen.
Bietergemeinschaften müssen die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft (Anlage 14) ausfüllen und mit dem Angebot einreichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html#doc3590562bodyText1
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html#doc3590562bodyText1