West – Erweiterung Emmelsum (WEE) - Los 1: Wasserbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.contargo.net
Abschnitt II: Gegenstand
West – Erweiterung Emmelsum (WEE) - Los 1: Wasserbau
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend den für die Errichtung einer Kaianlage notwendigen Wasserbau als Los 1 im Zuge der Terminalerweiterung am Standort Emmelsum europaweit aus.
Emmelsum/NRW
Die Auftraggeberin beabsichtigt in diesem Zusammenhang im Verbund mit der DeltaPort GmbH & Co. KG, als Hafenverbund der drei ehemals eigenständigen öffentlichen Rheinhäfen Hafen Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen und Stadthafen Wesel, das Containerterminal im südwestlichen Teil des Hafens Emmelsum zu erweitern.
Das bestehende Terminal wird von der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH, mit ihren Standorten in Emmerich sowie in Emmelsum, als Hinterlandanbindung der ARA-Häfen zum Containerumschlag betrieben. Hierzu ist die rd. 300 m lange Kaianlage mittels einer Containerbrücke ausgestattet.
Das nordwestlich des bestehenden Terminals liegende geböschte Ufer soll daher zu einem senkrechten Ufer in Spundwandbauweise umgestaltet werden und die bisherige Terminalfläche inklusive Kranbahn erweitern.
Diese gesamte Maßnahme „Kaianlage“ (alle Lose) umfasst:
• Rückbaumaßnahmen
• Errichtung einer Kaianlage als senkrechtes Ufer inklusive einer Flügelwand
• Hinterfüllung der Kaianlage sowie der Flügelwand zur Erstellung der Hafenbetriebsflächen
• Tiefenbaggerung zur Anpassung der vorhandenen Hafensohle am nordwestlichen Ende des geplanten Liegeplatzes.
• Anhebung der Hafensohle durch Vorschüttung einer Fußvorlage sowie Einbau einer Sohl- und Böschungssicherung aus Betonmatratzen.
Die gesamte Maßnahme „Kaianlage“ wurde wiederum in insgesamt vier Lose aufgeteilt, welche nach dem jetzigen Planungsstand in vier unterschiedlichen europaweiten Ausschreibungen vergeben werden sollen:
• Los 1: Wasserbau
• Los 2: Tiefgründung
• Los 3: Kranbahn
• Los 4: Terminal.
Das hier ausgeschriebene Los 1 „Wasserbau“ umfasst die folgenden Leistungen:
• Spundwand
• Verankerung
• Nassbaggerung
• Sohlsicherung
• Bauwerkshinterfüllung
Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A „Baubeschreibung“ nebst Anlagen, Anlage 03) und dem Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschreibung Teil B „Leistungsverzeichnis“ nebst Anlagen, Anlage 04a) zu entnehmen.
Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“),
• mit der Ziffer 4a („bepreistes Leistungsverzeichnis“), (bitte auch im GAEB-Format (Ziffer 04b)),
• mit der Ziffer 10 (Formblatt 225a „Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 - VHB - Vergabehandbuch des Bundes - Ausgabe 2017 – Stand 2022“),
• mit der Ziffer 12 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 13 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 14 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifika-tion vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 15 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft),
• mit der Ziffer 16 („Verzeichnis Nachunternehmer“, nur wenn Nachunternehmer eingesetzt werden sollen),
• mit der Ziffer 17 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zurückgegriffen werden soll - „Eignungsleihe“)
• mit der Ziffer 18 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird; „Eignungsleihe“),
• mit der Ziffer 19 (Verpflichtungserklärung im Sinne des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Neben den obigen Vordrucken (Vergabeunterlagen) müssen die Bieter die folgenden Dokumente selbst erstellen und ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform im Rahmen der Angebotsfrist einreichen:
• Urkalkulation: kein Vordruck
• Terminplan: kein Vordruck
• Bearbeitungskonzept im Sinne von Punkt 6.2 dieses Aufforderungs-schreibens: kein Vordruck.
Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
ACHTUNG: Das Formblatt 225a (Anlage 10) bzw. dort fehlende Angaben der Bieter werden ausdrücklich von der vorgenannten Nachforderung ausgenommen. Fehlt das Formular oder ist es nur unvollständig ausgefüllt, droht der Ausschluss des gesamten Angebotes!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
West – Erweiterung Emmelsum (WEE) - Los 1 Wasserbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://huelskens.de/startseite.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
9. Rechtliche Hinweise:
Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gel-ten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.
Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin:
9.1:
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationenwegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Contargo GmbH & Co. KG
August-Hirsch-Straße 3
47119 Duisburg
(Deutschland)
Freecall 00800 CONTARGO
[gelöscht]
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Rhenus Office Systems GmbH
Rhenus Platz 1
59439 Holzwickede
Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Website: www.office-systems.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregister-gesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 1 Wettbewerbsregistergesetz an. Unterhalb von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Auskunftsabfrage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Wettbewerbsregistergesetz im Ermessen der Vergabestelle.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung per-sonenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Baden-Württemberg ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen.
9.2:
Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG eingehalten werden. Eine entsprechend unterzeichnete Verpflichtungserklärung (Anlage 19) ist mit dem Angebot einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag wäre statthaftes Rechtsmittel, wenn - was nicht der Fall ist - das Kartellvergaberechteinschlägig wäre.
Ein solcher ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.