Umzugsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 82812#00002#0001#0044
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsdienstleistungen
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beabsichtigt, die Dienstleistung für einen Komplettumzug aus drei Liegenschaften in eine Liegenschaft zu vergeben. Voraussichtlich ist die Leistung zwischen dem 01.07.2023 und dem 30.09.2023 zu erbringen. Grundsätzlich werden alle für den Umzug erforderlichen Hilfsmittel durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN) gestellt.
Allen AN steht die Möglichkeit offen, die aktuellen sowie die zu beziehende Liegenschaft in Rücksprache und Begleitung des AG vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Bonn
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beabsichtigt, die Dienstleistung für einen Komplettumzug aus drei Liegenschaften in eine Liegenschaft zu vergeben. Voraussichtlich ist die Leistung zwischen dem 01.07.2023 und dem 30.09.2023 zu erbringen. Grundsätzlich werden alle für den Umzug erforderlichen Hilfsmittel durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN) gestellt.
Allen AN steht die Möglichkeit offen, die aktuellen sowie die zu beziehende Liegenschaft in Rücksprache und Begleitung des AG vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das vom Bieter eingesetzte Personal hat Erfahrung aus mindestens 3 Umzügen in der Größenordnung und Komplexität des BIBB (ca. 900 Mitarbeiter). Die Nachweise der maximal letzten 3 Jahre erfolgen über die Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Nachweise der maximal letzten 3 Jahre erfolgen über die Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Hr. Hoffmann / Hr. Eikel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen überdas Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrundder Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in derBekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teiltdas BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter,deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134(2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durchdas BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland