CBRN-Selbsthilfe-Set: Taschen mit Teilinhalt Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16 - 0495/21/VV : 4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
CBRN-Selbsthilfe-Set: Taschen mit Teilinhalt
Rahmenvereinbarung CBRN-Selbsthilfe-Sets (Taschen mit Teilinhalt)
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörden innerhalb der BRD.
Der CBRN-Selbsthilfeset enthält Material für die Selbst- und Kameradenhilfe von Einsatzkräften, die in einer Einsatzsituation mit CBRN-Gefahrstoffen verletzt oder kontaminiert wurden. Das Material ist übersichtlich in einer stabilen Tasche unterzubringen, die von Einsatzkräften im Einsatz leicht mitgeführt werden kann. Die CBRN-Selbsthilfesets müssen eine einfache Handhabung, möglichst lange Lagerfähigkeit, an den Bedarf angepasste Mengen sowie tragbare Maße und eine möglichst geringe Masse aufweisen. Die CBRN-Selbsthilfesets werden von Einsatzkräften als Teil der persönlichen Ausrüstung mitgeführt und enthalten Material für
- Notdekontamination und Desinfektion bei unbekannten Kontaminationen
- Erstmaßnahmen bei Vergiftungen mit Nervengiften
- Wundabdeckung und Reparatur der persönlichen Schutzausrüstung
- Detektion chemischer Kampfstoffe vor Ort (Kampfstoffspürpapier)
Diese Ausstattung ist übersichtlich in einer Tasche unterzubringen, die an der Schutzkleidung oder am Körper befestigt werden kann.
Es wird eine Rahmenvereinbarung (RV) geschlossen aus denen das Bundesamt für Bevölkerungs-schutz und Katastrophenhilfe (BBK) bzw. die Bundespolizei (BPol) abrufen können. Die RV haben eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängern sich ggf. zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.
Mindest- und Höchstabrufmenge der RV sind als VS-NfD eingestuft und den Dokumenten Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Diese Dokumente werden geeigneten Bewerbern zusammen mit der Angebotsaufforderung übermittelt.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Sofern die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit ordentlich kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
Eine Beschränkung der Anzahl geeigneter Bewerber, die für die Angebotsabgabe zugelassen werden, ist nicht vorgesehen. Die Nennung von 999 erfolgt aus technischen Gründen.
Im vorliegenden Verfahren gibt es Unterlagen, die Ihnen gemäß der Verschlusssachen-Anweisung erst bei Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt werden können, wenn Sie die "Verpflichtungserklärung_VS-NfD" gemäß Anlage übermittelt haben. Die Verpflichtungserklärung ist auch für Unterauftragnehmer, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, auf deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zurückgegriffen wird, einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 1.500.000 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Die einzureichenden Referenzen müssen jeweils die Lieferung von Ausstattung für Medizin- oder Katastrophenschutz-, oder Feuerwehr-, Militär oder Polizeizwecke
o in Koffern, Rucksäcken, Taschen oder gleichwertigen transportablen Behältnissen
o mit einem Auftragswert von je Referenz in Höhe von mindestens 150.000 € netto aufweisen.
o In einer der Referenzen muss darüber hinaus die Lieferung an einen Empfänger in Deutschland erfolgt sein.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Bei Rahmenvereinbarungen, Optionen oder zeitlich gestaffelten Auslieferungen ist es ausreichend, wenn die bereits abgeschlossenen Teillieferungen jeweils den Gesamtwert von mindestens 150.000 € netto er¬reichen.
• Sofern keine Referenzen mit einem geeigneten Liefergegenstand (s. oben) an einen deutschen Empfänger nachgewiesen werden können, kann diese Fähigkeit auch durch Vor¬lage zusätzlicher Referenzen beliebiger Lieferleistungen mit entsprechenden Auftrags¬wert (s. oben) nachgewiesen werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "05_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte sofern erforderlich mehrfach.
• Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Qualitätsmanagement
Sie müssen ein Qualitätssicherungssystem, das
- nach DIN EN ISO 13485 oder
- nach DIN EN ISO 9 001
zertifiziert ist, einsetzen. Gleichwertige Systeme werden ebenfalls akzeptiert.
Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie ein solches Qualitätssicherungssystem einsetzen und welches, oder legen die entsprechenden Zertifikate vor.
Setzen Sie ein anderes als ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001 oder 13 485 ein, stellen Sie dessen Gleichwertigkeit zu den in der ISO 9001 oder 13 485 beschriebenen Qualitätssiche-rungssystemen dar.
Bitte beachten Sie, dass einige Informationen und Dokumente, im Zusammenhang mit der Auftragsausführung als Verschlusssache »VS - Nur für den Dienstgebrauch« zu behandeln sind.
Die Lieferung erfolgt gemäß Lieferklausel »DAP benannter Lieferort Incoterms® 2020«. Zusätzlich zu den Lieferantenpflichten, die sich aus der genannten Lieferklausel ergeben, ist auch die Entladung des Transportfahrzeugs am Erfüllungsort Bestandteil der zu erbringenden Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt 2 der »Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren« enthält eine Auflistung der mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichenden Dokumente.
Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich Inhaltes und Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.