Auswahl von Lieferanten für die bundesweite Lieferung von Buchsen und Bolzen
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl von Lieferanten für die bundesweite Lieferung von Buchsen und Bolzen
Bundesweit
Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Belieferung aller Bedarfsstellen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Bolzen und Buchsen für Schienenfahrzeuge zwecks Abschluss von Rahmenverträgen.
Gegenstand späterer Aufträge ist die bundesweite Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Bolzen und Buchsen für Schienenfahrzeuge. Die Bolzen und Buchsen für Schienenfahrzeuge sind vom Auftragnehmer nach verschiedenen DIN und Bahnnormen sowie spezifischen Zeichnungen und technischen Lieferbedingungen des Auftraggebers herzustellen und zu fertigen, einschließlich aller damit zusammenhängender Leistungen (z.B. Transport, Logistik etc.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für eine Aufnahme in die Liste zugelassener Bewerber ist die Erfüllung nachstehender administrativer, rechtlicher und technischer Kriterien:
- Verpflichtung zur Registrierung auf dem Lieferantenportal der Deutschen BahnAG, unter https://smart.noncd.db.de
Dort werden Nachweise der Eignung zur bundesweiten Lieferungen (wie z.B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit einschließlich Gesetzestreue und Integrität) abgefordert.
Es ist eine Qualifizierung bzw. Requalifizierung in der nachstehenden Produktkategorie erforderlich:
- Betriebs- und Werkstoffe-->Verbindungselemente, Rohre und Kleineisen - Info zu Warengruppe -Bolzen/ Buchsen.
- Erklärungen / Zertifikate / Unterlagen sind in deutscher Sprache mit der Selbstregistrierung des Interessenten und dem elektronischen Teilnahmeantrag gemäß unter der genannten Internet-Adresse https://smart.noncd.db.de einzureichen.
Feststellung der Eignung von Unternehmen mittels eines eingerichteten Prüfungssystems im Sinne des §24 der Sektorenverordnung (SektVo):
- Die Prüfung der Eignung findet in einem Verfahren statt. Bei positivem Prüfergebnis wird das Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen für die Produktkategorie/Warengruppe gemäß Ziffer III.1.1) geführt. Das hiermit bekannt gemachte Prüfungssystem wird in das ITSystem des Lieferantenmanagements der Deutschen Bahn AG migriert und stellt eine spezielle Form der Lieferantenqualifizierung dar. Das Prüfungssystem bleibt als solches erhalten und die Gültigkeit von Präqualifizierungen besteht unverändert fort.
Die Beantragung der Teilnahme am Prüfungssystem zur Lieferantenqualifizierung / Präqualifikation erfolgt unter https://smart.noncd.db.de Ausführliche Informationen zum Verfahren und zu den geltenden Verfahrensregeln sind unter http://www.deutschebahn.com/lieferantenportal zu finden.
Die Qualifizierung ist erst abgeschlossen, wenn der Lieferant die erforderliche Bescheinigung erhalten hat. Die geforderte Q1-Zertifizierung erfolgt auf eigene Kosten des Lieferanten und ist zu bestätigen. Ebenfalls bitten wir um einen formlosen Teilnahmeantrag an die unter 1.1. aufgeführten Kontakt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Deutsche Bahn AG behält sich vor, eine strukturierte Verhandlung / elektronische Auktion durchzuführen. Einzelheiten werden in den Beschaffungsunterlagen bekannt gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache (DE) einzureichen. Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch (DE). Verträge unterliegen dem deutschen Recht.
Es wird kein Entgelt für die Erstellung der Angebote gezahlt. Das Verfahren wird elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Lieferanten über: https://smart.noncd.db.de initiiert.
Das Prüfungssystem bleibt aber als solches erhalten und die Gültigkeit der Präqualifizierungen besteht unverändert fort. Über die Requalifizierung ist durch diese Lieferanten zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Aktualisierung ihrer eingereichten Unterlagen vorzunehmen.
Es wird die Vergabe 2. Quartal 2023 angestrebt. Bei diese Vergaben werden die Lieferanten beteiligt, die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.03.2023 einzureichen bzw. zu vervollständigen und die Bedingung der Zertifizierung nach Q1 zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung zu erfüllen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüglich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de