Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für den Ortenaukreis Referenznummer der Bekanntmachung: 104-23-03/2-He
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für den Ortenaukreis
Die Gesamtleistung wird in zehn Losen vergeben:
– Los 1: Beförderung von Schülern/Kindern zur Carl-Sandhaas-Schule (inkl. Schulkindergarten, Regionallos 1);
– Los 2: Beförderung von Schülern/Kindern zur Carl-Sandhaas-Schule (inkl. Schulkindergarten, Regionallos 2);
– Los 3: Beförderung von Schülern zur Maiwaldschule (Regionallos 1);
– Los 4: Beförderung von Schülern zur Maiwaldschule (Regionallos 2);
– Los 5: Beförderung von Schülern zur Maiwaldschule (Regionallos 3);
– Los 6: Beförderung von Schülern zur Renchtalschule (Regionallos 1);
– Los 7: Beförderung von Schülern zur Renchtalschule (Regionallos 2);
– Los 8: Beförderung von Schülern zur Renchtalschule (Regionallos 3);
– Los 9: Beförderung von Schülern zur Renchtalschule (Regionallos 4);
– Los 10: Beförderung von Schülern zur Brüder-Grimm-Schule.
Carl-Sandhaas-Schule (Regionallos 1)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Abholung der zu befördernden Schüler/Kinder am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt;
– Beförderung zur jeweiligen Einrichtung, eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich;
– Abholung an der jeweiligen Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027; 28.07.2027), sofern er nicht bis zum 31.07.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Carl-Sandhaas-Schule (Regionallos 2)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Abholung der zu befördernden Schüler/Kinder am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt;
– Beförderung zur jeweiligen Einrichtung, eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich;
– Abholung an der jeweiligen Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027; 28.07.2027), sofern er nicht bis zum 31.07.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Maiwaldschule (Regionallos 1)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt;
– Beförderung zur Einrichtung, eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich;
– Abholung an der Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Stellung von einer oder mehreren Begleitperson/-en (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027; 28.07.2027), sofern er nicht bis zum 31.07.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Maiwaldschule (Regionallos 2)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt;
– Beförderung zur Einrichtung, eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich;
– Abholung an der Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Stellung von einer oder mehreren Begleitperson/-en (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027; 28.07.2027), sofern er nicht bis zum 31.07.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Maiwaldschule (Regionallos 3)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt;
– Beförderung zur Einrichtung, eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich;
– Abholung an der Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Stellung von einer oder mehreren Begleitperson/-en (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027; 28.07.2027), sofern er nicht bis zum 31.07.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Renchtalschule (Regionallos 1)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt;
– Beförderung zur Einrichtung, eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich;
– Abholung an der Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Stellung von einer oder mehreren Begleitperson/-en (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027; 28.07.2027), sofern er nicht bis zum 31.07.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Renchtalschule (Regionallos 2)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt;
– Beförderung zur Einrichtung, eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich;
– Abholung an der Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Stellung von einer oder mehreren Begleitperson/-en (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027; 28.07.2027), sofern er nicht bis zum 31.07.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Renchtalschule (Regionallos 3)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt;
– Beförderung zur Einrichtung, eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich;
– Abholung an der Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Stellung von einer oder mehreren Begleitperson/-en (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027; 28.07.2027), sofern er nicht bis zum 31.07.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Renchtalschule (Regionallos 4)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt;
– Beförderung zur Einrichtung, eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich;
– Abholung an der Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Stellung von einer oder mehreren Begleitperson/-en (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027; 28.07.2027), sofern er nicht bis zum 31.07.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Brüder-Grimm-Schule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt;
– Beförderung zur Einrichtung, eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich;
– Abholung an der Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Stellung von einer oder mehreren Begleitperson/-en (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027; 28.07.2027), sofern er nicht bis zum 31.07.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 10:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– Auskunft der Hausbank des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 10:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– Auskunft der Hausbank des Bieters über die aktuelle wirtschaftliche Situation des Bieterunternehmens;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 bis 10:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Beförderung von Personen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder des freigestellten Kindergartenverkehrs oder des freigestellten Personenverkehrs zu Betreuungseinrichtungen (z. B. Werkstätten, Werkgemeinschaften).
Lose 1 bis 10:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Beförderung von Personen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder des freigestellten Kindergartenverkehrs oder des freigestellten Personenverkehrs zu Betreuungseinrichtungen (z. B. Werkstätten, Werkgemeinschaften). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (hinsichtlich der Beauftragungszeiträume gilt die Summe der Referenzen). Die Referenz ist auch bei Angeboten zu mehreren Losen nur einmal vorzulegen.
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Hinweis zur vorgenannten Verpflichtungserklärung:
Die derzeit vom Land Baden-Württemberg als repräsentativ festgestellten Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße sind in den Vergabeunterlagen benannt.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Deutsche eVergabe". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.deutscheevergabe.de/home/help abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ (www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der „Vergabeplattform Ortenaukreis“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.