Seitenlader Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0390
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Seitenlader
Die Stadt Detmold benötigt einen Abfallsammler Seitenlader.
Baubetriebshof Georgstraße 10 32756 Detmold
- Fahrzeugtyp LKW
- Zulassung als LKW N3
- Zustand Neu- oder Vorführfahrzeug ohne Erstzulassung
- Zulässiges Gesamtgewicht max. 26 Tonnen
- Zahl der Achsen 3
- Betriebsart Rechtslenker Fzg. für Rechtsverkehr
- Nutzlast min. 10 Tonnen
- zulässige Achslasten
(VA/HA/NLA) min. (8/11,5/7,5) 3 Achsen
- Leistung 240 - 250 kW
- Abgasnorm Euro VI
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Terberg HS GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emstek
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 49685
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.terberg-hs.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYW12JT530
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.