Wasser- und Bodenverband Rottal - Planung Sanierung Hochwasserrückhaltebecken Ölbach Referenznummer der Bekanntmachung: 200/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Rot an der Rot
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 17987
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
Wasser- und Bodenverband Rottal - Planung Sanierung Hochwasserrückhaltebecken Ölbach
Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI
einschließlich der zu pauschalisierenden Besonderen Leistungen "örtliche Bauüberwachung"
sowie weiterer erforderlicher, nach Zeitaufwand zu vergütenden Besonderer Leistungen
- Bauvermessung
- Führen und Mitwirken bei Bestandsplanes, Beckenbuch, Betriebstagebuch
- Koordination mit weiteren Beteiligten
Der Auftraggeber benötigt in kürzester Zeit Objektplanungsleistungen für ein Ingenieurbauwerk.
Bei einer Schadensüberprüfung am Rückhaltebecken "Ölbach" wurde festgestellt, dass von diesem unmittelbare Gefahren ausgehen.
Der Erddamm des Hochwasserrückhaltebeckens Ölbach entspricht durch seinen inhomogenen Aufbau nicht dem aktuellen Stand der Technik. Sowohl die Dichtigkeit, wie auch die statischen Nachweise zur Standfestigkeit können nicht erbracht werden. Das Drossel- und Ablaufbauwerk kann große Hochwasserzuflüsse nicht regelkonform abführen. Eine ausreichend dimensionierte Hochwasserentlastung fehlt. Durch vorgenannte Umstände ergibt sich eine akute Gefährdung der unterhalb befindlichen Bebauung.
Es fehlt beispielsweise der Dichtungskern, was ein Durchfluten und in der Folge auch ein Aufweichen des Dammbauwerks zur Folge hat. Die Konsequenz kann hier in einem Dammbruch mit einer Schlammlawine, bestehen, die auch Leib und Leben gefährden würde.
Ein Notfall-Beckenbuch und ein Evakuierungsplan wurde bereist erstellt, die Betroffenen sind bereits informiert (siehe Anlage). Bei entsprechenden Einstauereignissen sind derzeit die Gebäude zu evakuieren.
Die aus der Voruntersuchung gewählte Variante zur Abhilfe sieht eine Sanierung des HRB´s Ölbach vor. Hierbei ist die statische Standfestigkeit des Abschlussdammes und eine Abdichtung des Dammes zu konzipieren. Für das Drossel- und Steuerbauwerk und die Hochwasserentlastung sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass über den Damm eine Kreisstraße führt. Die grundsätzlichen Beckendaten wie Stauvolumen und Drosselabflüsse sind entsprechend der ursprünglichen Genehmigung der Anlage zu erhalten. Der Dammbereich ist vermessungstechnisch erfasst und der Bewuchs bereits entfernt.
Aufgrund der Gefahr in Verzug muss schnellstmöglich eine Sanierung des Rückhaltebeckens erfolgen. Dies setzt voraus, dass die Planung umgehend erfolgt und eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt wird, so dass die Planung und Genehmigung im Frühjahr vorliegen. Geplant ist, dass die Fördergenehmigung des Landes bis Sommer vorliegt und wir noch im Herbst 2023 mit den ersten Maßnahmen beginnen können, um den Dammbruch zu verhindern.
Hierbei müssen also Planungsleistungen der Lph. 5-7 schon erbracht werden, bevor es zur Genehmigung kommt.
Aufgrund der Dringlichkeit (Gefahr in Verzug, Gefahr für Leib und Leben der Unterlieger) der notwendigen Sanierungsarbeiten des Hochwasserschutzdammes ist folgende Terminplanung für das Projekt maßgeblich:
- Erstellung erforderliche Gutachten (Naturschutz, Geotechnik) März 2023
- Ingenieurtechnisches Sanierungsplanung April 2023
- Erstellung Genehmigungsunterlagen April - Mai 2023
- Einreichung Genehmigungsunterlagen Juni 2023
- Voraussichtliche Erteilung wasserrechtl. Genehmigung September 2023
- Erstellung Ausschreibungsunterlagen Juli bis August 2023
- Parallele Ausschreibung zum Genehmigungsverfahren August-Sept. 2023
- Vergabe der Leistungen September 2023
- Vorgezogener Baubeginn Oktober 2023
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Wasser- und Bodenverband Rottal hat ausnahmsweise Planungsleistungen im HOAI Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für Sanierungsarbeiten eines Hochwasserrückhaltebecken im Rahmen eines VgV-Verhandlungsverfahrene ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV vergeben.
Hierbei wurden drei geeignete Unternehmen ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, ohne das vorher ein Teilnahmewettbewerb stattfand.
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV schied im hiesigen Fall aufgrund der vorliegenden Dringlichkeit aus. Die mit der Durchführung eines Verfahrens nach § 14 Abs. 2 VgV bedingten Fristen und deren Einhaltung hätten dazu geführt, dass die Planungsleistungen erst mit Zeitverzug erfolgen können, was wiederum zu einer erheblichen Verzögerung der Sanierung selbst führen würde. Diese Zeit hatte der öffentliche Auftraggeber hier jedoch ausnahmsweise nicht.
Die akute Dringlichkeit ließ es nicht zu, dass die Mindestfristen eingehalten werden, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Der Zeitdruck ergab sich hier Zusammenhang mit Ereignissen, die dem Wasser- und Bodenverband Rottal nicht zuzurechnen sind und die er auch nicht voraussehen konnte.
Nachdem es im vorhergegangenen Jahr zu einer Hochwasserflut in der Region kam, bei der das HRB Ölbach voll eingestaut wurde, drohte kurzfristig ein Überfließen des Staudammes.
Im Zuge der nachfolgenden Überprüfungen wurden 2022 Rammkernsondierungen durchgeführt, festgestellt wurde, dass beim ursprünglichen Bau des Beckens kein Dichtungskern bis zur Dammkrone eingebaut wurde, obwohl dies in den Bauunterlagen so enthalten und auch technisch notwendig war.
Dies hat nun zur Folge, dass bei einsetzendem Starkregen nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Damm überströmt wird und in Folge dessen ein Dammbruch möglich ist. Die Konsequenz hieraus wäre, dass die Flächen unterhalb des Dammes überschwemmt würden, wie es auch bei bisherigen Starkregenfällen der Fall war.
In der Folge besteht nun eine akuten Gefährdung der unterhalb des HRB befindlichen Bebauung und der damit einhergehenden Gefahr für Leib und Leben der Anwohner, die bereits einen Evakuierungsplan erhalten haben.
Diese Gefahr muss der öffentliche Auftraggeber mit Blick auf seine Daeinsfürsorgepflicht so schnell wie möglich, jedenfalls vor Winter 2023 beseitigen.
Der Auftraggeber hat den Beschaffungsbedarf des Vergabeverfahrens nicht hinausgezögert, sondern hat seit dem Entstehen der Verdachtslage umgehend mit den Fehlerermittlungen begonnen wurde und steht seitdem im ständigen Austausch mit den Fachbehörden.
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wasser- und Bodenverband Rottal - Planung Sanierung Hochwasserrückhaltebecken "Ölbach"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ummendorf
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rsi-bc.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFE6NNN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB