Schülerspezialverkehre Stiftung Eben-Ezer 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: SSV Eben-Ezer 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 33657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eben-ezer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehre Stiftung Eben-Ezer 2023
Der Auftrag hat die Durchführung von Schülerspezialverkehren für die Topehlenschule und die Ostschule der Stiftung Eben-Ezer zum Gegenstand und wird für eine feste Laufzeit von 3 Jahren und eine optionale Verlängerung um zwei Mal ein weiteres Jahr ausgeschrieben. Leistungsbeginn ist am 07.08.2023.
Die Einzugsgebiete der oben genannten Förderschulen sind in 3 Regionallose (Gebietslose) aufgeteilt, von denen 2 Lose auf die Topehlenschule entfallen und 1 Los auf die Ostschule entfällt. Die Aufnahmepunkte sind in den Vergabeunterlagen für jedes Gebietslos angegeben und auf die geographische Mitte der Straßen bezogen, sofern die Eltern aus Gründen des Datenschutzes der Angabe der genauen Adresse nicht zugestimmt haben. In einzelnen Losen ist ein Rollstuhl oder eine individuelle Begleitperson zu befördern. Die vorgegebene technische Ausstattung und personelle Besetzung der Fahrzeuge ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Fahrzeugalter darf maximal 10 Jahre betragen.
Der anzubietende Preis ist als Pauschalpreis je Beförderungstag und Schülerin/Schüler zu kalkulieren und in dem Angebotsformular anzugeben (Preisblätter - Vergabeunterlage D1).
Beförderung der Schüler aus Bad Salzuflen, Lage, Lemgo, Kalletal, Barntrup, Dörentrup, Lügde
Bad Salzuflen, Lage, Lemgo, Kalletal, Barntrup, Dörentrup, Lügde
Das Los 1 umfasst die Beförderung der Schüler, die in Bad Salzuflen, Lage, Lemgo, Kalletal, Barntrup, Dörentrup, Lügde wohnhaft sind. Es ist aufgeteilt in die Belegung von 5 Fahrzeugen. Es handelt sich um 31 Schülerinnen und Schülern, von denen drei auf einen Rollstuhltransport und auf jeweils eine individuelle Begleitperson angewiesen sind.
Die Namen der Straßen, in denen die Aufnahmepunkte liegen, können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Eine Begleitperson pro Fahrzeug ist vom Unternehmer zu stellen. Zielschule ist die Topehlen-Schule.
2 Optionen auf ein je weiteres Vertragsjahr (Schuljahr) nach Entscheidung des Auftraggebers (einseitiges Optionsrecht). Die maximale Laufzeit dauert danach bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Beförderung der Schüler aus Kalletal, Extertal, Barntrup, Lemgo, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Blomberg, Oerlinghausen, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen, Schlangen
Kalletal, Extertal, Barntrup, Lemgo, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Blomberg, Oerlinghausen, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen, Schlangen
Das Los 2 umfasst die Beförderung der Schüler, die in Kalletal, Extertal, Barntrup, Lemgo, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Blomberg, Oerlinghausen, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen, Schlangen wohnhaft sind. Es handelt sich um 60 Schüler. 3 Schüler sind auf die Beförderung sitzend im Rollstuhl angewiesen. 2 davon werden von Montag bis Donnerstag halbtags beschult, so dass eine Rückfahrt um 12.30 Uhr angesetzt ist. Insgesamt müssen noch 2 Begleitpersonen mit befördert werden. Zudem ist eine Begleitperson pro Fahrzeug vom Unternehmer zu stellen.
Die Namen der Straßen, in denen die Aufnahmepunkte liegen, können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Zielschule ist die Topehlen-Schule.
2 Optionen auf ein je weiteres Vertragsjahr (Schuljahr) nach Entscheidung des Auftraggebers (einseitiges Optionsrecht). Die maximale Laufzeit dauert danach bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Beförderung der Schüler aus Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Kalletal, Lügde, Barntrup, Blomberg, Lemgo
Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Kalletal, Lügde, Barntrup, Blomberg, Lemgo
Das Los 3 umfasst die Beförderung der Schüler, die in Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Kalletal, Lügde, Barntrup, Blomberg, Lemgo wohnhaft sind. Es handelt sich um 18 Schüler, von denen zwei auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Eine Begleitperson ist nicht erforderlich.
Die Namen der Straßen, in denen die Aufnahmepunkte liegen, können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Zielschule ist die Ostschule.
2 Optionen auf ein je weiteres Vertragsjahr (Schuljahr) nach Entscheidung des Auftraggebers (einseitiges Optionsrecht). Die maximale Laufzeit dauert danach bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise zu erbringen, die Mindestbedingungen sind:
1. Mit dem Angebot: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage D2 - Formular 521 EU) oder - soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann -: Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB.
2. Mit dem Angebot: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Anhaltspunkte und Gründe für eine Unzuverlässigkeit nach § 1 PBZugV (Vordruck in Vergabeunterlage D - Angebot).
3. Auf Verlangen des Auftraggebers binnen 7 Tagen: Verpflichtungserklärung Scientology Schutzklausel (Anlage D7 - Formular 526 EU)
4. Auf Verlangen des Auftraggebers binnen 7 Tagen: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, durch Vorlage einer Kopie der Eintragung oder - insbesondere für Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten - einenvergleichbaren anderen Nachweis, der im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein darf.
5. Mit dem Angebot: Eigenerklärung zu Umsätzen aus vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in Vergabeunterlage D - Angebot)
6. Mit dem Angebot: Eigenerklärung zur Zahl der fest angestellten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Durchschnittsangabe aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in Vergabeunterlage D - Angebot).
7. Binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung: Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er (spätestens zum Leistungsbeginn) über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Die Bestätigung des Versicherers muss sich auf das Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes spätestens zum Leistungsbeginn (07.08.2023) beziehen.
Beruft sich ein Bieter für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV).
8. Mit dem Angebot: Eigenerklärung zur Beschreibung der Fahrzeuge ("Fahrzeugliste"), die zur Erbringung der Verkehrsleistung in dem jeweiligen Los eingesetzt werden sollen (Eigenerklärung nach Vordruck in Vergabeunterlage D).
9. Mit dem Angebot: Eigenerklärung über Referenzen. Dazu sind drei Stadt-, Orts- oder sonstige Linienverkehre oder freigestellte Schülerverkehre darzustellen (Vordruck in Vergabeunterlage D - Angebot), die der Bieter in den letzten drei Jahren erbracht hat, unter Nennung der Verkehrsart (zum Beispiel Linienverkehr, Schülerbeförderung) und des Umfangs (jährlich erbrachte Wagenkilometer). Anzugeben ist ferner der Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht wurden, sowie der Name und die Adresse des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Beruft sich ein Bieter für die nachzuweisende technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV).
10. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber binnen 7 Tagen: Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (Anlage D6 - Formular 523 EU).
11. Binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung: Der Auftragnehmer hat eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu dem eingeplanten Fahrerpersonal vorzulegen.
12. Binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung: Der Auftragnehmer hat den Nachweis des Vorliegens gültiger Fahrerlaubnisse für das einzusetzende Fahrpersonal, durch Vorlage von Kopien der erteilten Fahrerlaubnisse nach § 48 FeV oder gültiger Führerscheine der Klasse B zu führen.
13. Binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung: Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Genehmigung der Schülerspezialverkehre nach § 49 PBefG zu führen, durch Vorlage einer Kopie der Genehmigungsurkunde, die mindestens für das erste Vertragsjahr gültig sein muss, oder alternativ Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen der Freistellungsverordnung erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste wertungsfähige Angebot ausschließlich nach dem niedrigsten Preis erteilt.
Für die Bewertung des Preises sind die Eintragungen des Bieters in den Preisblättern maßgeblich (Vergabeunterlage D1).
2. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Abgabe der Angebote wird keine Entschädigung gezahlt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0W6FZK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB von folgenden Voraussetzungen abhängt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1 angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.