IHKSO-DIGITUEBA-OG-ÖA-VII-2022 LOSE 1-2 Referenznummer der Bekanntmachung: IHKSO-DIGITUEBA-OG-ÖA-VII-2022 LOSE 1-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE142116833
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de
Abschnitt II: Gegenstand
IHKSO-DIGITUEBA-OG-ÖA-VII-2022 LOSE 1-2
Beschaffung eines 3D-Druckers und eines Werkzeugschrumpfgerätes
IHKSO-DIGITUEBA-OG-ÖA-VII-2022 LOSE 1-2.
Die IHK Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines 3D-Druckers und einer Werkzeugschrumpfmaschine für die Aus- und Weiterbildung, die in die folgenden Los aufgeteilt wird:
Los 1: 3D Drucker (Standgerät, fahrbar)
Los 2: Werkzeugschrumpfgerät
Es können Angebote für ein oder beide Lose abgegeben werden.
3D Drucker (Standgerät, fahrbar)
IHK Südlicher Oberrhein BGA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein Schnewlinstraße 11-13 79098 Freiburg Aufstellungsort der Maschinen:
NUTS-Code: DE 134
IHK Südlicher Oberrhein BgA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein
Am Unteren Mühlbach 34
77652 Offenburg
Der Einsatz erfolgt in einer überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsstätte.
Technische Ergänzungsausstattung für die Ausbildungswerkstätten.
Lieferung und Rechnungsstellung in 2023.
Der Einsatz erfolgt in einer überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsstätte.
Technische Ergänzungsausstattung für die Ausbildungswerkstätten.
Lieferung und Rechnungsstellung in 2023.
Werkzeugschrumpfgerät
IHK Südlicher Oberrhein BGA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein Schnewlinstraße 11-13 79098 Freiburg Aufstellungsort der Maschinen:
NUTS-Code: DE 134
IHK Südlicher Oberrhein BgA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein
Am Unteren Mühlbach 34
77652 Offenburg
Text: Der Einsatz erfolgt in einer überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsstätte.
Technische Ergänzungsausstattung für die Ausbildungswerkstätten.
Lieferung und Rechnungsstellung in 2023.
Text: Der Einsatz erfolgt in einer überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsstätte.
Technische Ergänzungsausstattung für die Ausbildungswerkstätten.
Lieferung und Rechnungsstellung in 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu Isenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse: https://www.keyence.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3D-Drucker
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu Isenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse: https://www.keyence.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werkzeugschrumpfgerät
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.nagel-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung Angebote zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYZYYJ4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die IHK Südlicher Oberrhein ist der Ansicht, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und daher bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, deren Auftragswert den nach § 106 GWB maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, nicht verpflichtet ist, ein europaweites Vergabeverfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV durchzuführen. Deshalb können nach Ansicht der IHK Südlicher Oberrhein auch bei diesem offenen Verfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens i.S.v. § 155 ff GWB bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gemacht werden.
Die IHK Südlicher Oberrhein führt nur deshalb ein offenes Verfahren i.S.d. VgV und dem Vierten Teil des GWB durch, weil sie für diese Beschaffung Fördermittel erhält und der Fördergeber die Durchführung von Vergabeverfahren nach Maßgabe der VgV und dem Vierten Teil des GWB fordert.
Sollte ein Bieter der Ansicht sein, dass die IHK Südlicher Oberrhein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist, können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1. angegebenen Vergabekammer geltend gemacht werden. Dabei ist folgendes zu beachten:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 angegebenen Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).