Geh- und Radbrücke an der Gneisenaustraße - Örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 66 - 14-908-03-15-ÖBÜ_DSK-M78
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geh- und Radbrücke an der Gneisenaustraße - Örtliche Bauüberwachung
Örtliche Bauüberwachung zur Baumaßnahme "Geh- und Radbrücke Gneisenaustraße" in der Heidelberger Bahnstadt
Heidelberg
Örtliche Bauüberwachung zur Baumaßnahme "Geh- und Radbrücke Gneisenaustraße" in der Heidelberger Bahnstadt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des
Angebotsvordrucks Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab.
Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022). Dazu ist mit dem
beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Der Bieter bzw. die einzusetzenden Bauüberwacher müssen die Berufsqualifikation "Bauingenieur/Ingenieur im Bauwesen"
tragen. Die Personen sind im Angebotsvordruck zu benennen und der Nachweis der Berufsqualifikation dem Angebotsvordruck beizulegen.
Die Vergabeabteilung behält sich vor, Auskünfte beim Gewerbezentralregister und beim Wettbewerbsregister einzuholen.
Bieter müssen über eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl - nur Beschäftigte und Führungskräfte im Bereich der örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken - in den Jahren 2020 bis 2022 von mindestens 3 verfügen. Hierzu ist im Angebotsvordruck eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Bieter müssen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsbezogen oder auftragsübergreifend) mit mindestens folgenden Deckungssummen verfügen:
- 2 Mio. Euro für Personenschäden
- 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden
Als Nachweis ist dem Angebot eine aktuelle Versicherungsbestätigung mit mindestens den geforderten Deckungssummen oder die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend aufgestockt wird, beizufügen (Scan genügt).
Bieter müssen über einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 500.000 € brutto über die vergangenen drei Jahre (2020 - 2022) verfügen, mindestens aber von [Betrag gelöscht] Euro brutto in jedem Jahr. Hierzu sind im Angebotsvordruck entsprechende Eigenerklärungen abzugeben.
Mindestzahl an Beschäftigten, siehe oben;
Mindestdeckungssummen Haftpflichtversicherung, siehe oben;
Mindest-Jahresumsatz, siehe oben.
Der Bieter bzw. die einzusetzenden Bauüberwacher müssen die Berufsqualifikation "Bauingenieur/Ingenieur im Bauwesen" tragen.
Die Personen sind im Angebotsvordruck zu benennen und der Nachweis der Berufsqualifikation dem Angebotsvordruck beizulegen.
Bauingenieur/Ingenieur im Bauwesen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftraggeberin ist die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Entwicklungstreuhänderin der Stadt Heidelberg (Sondervermögen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de