Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 + Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, jeweils LPH 1 - 9 stufenweise + Besondere Leistungen für die Neugestaltung der Zollernstraße in Hechingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hechingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-hechingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-hechingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.netze-hechingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hechingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 + Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, jeweils LPH 1 - 9 stufenweise + Besondere Leistungen für die Neugestaltung der Zollernstraße in Hechingen
Die Zollernstraße ist eine städtische Hauptverkehrsstraße, die die Oberstadt ab Obertorplatz mit der B27, Ausfahrt Süd, Richtung Bisingen-Wessingen sowie Richtung der Ortsteile Stetten und Boll verbindet. Entlang der Zollernstraße liegen der Fürstengarten und Wohngebiete.
Laut Erhebungen aus dem Jahr 2019 (vor Umbau Obertorplatz) verkehren hier ca. 3.900 Kraftfahrzeuge pro Werktag. Entlang der Straße ist Parken auf ca. 50 Stellplätzen erlaubt. Das Parken findet weitgehend unter Mitbenutzung des Gehwegs (Zeichen 315 StVO) auf der Ostseite der Zollernstraße innerhalb markierter Flächen statt. Der Gehweg ist dadurch stark eingeengt. Zahlreiche Grundstücke sind über die Zollernstraße verkehrlich erschlossen.
Über die Zollernstraße führt die Alltags- und Freizeit-Hauptroute des RadNETZ BW, die von Tübingen über Hechingen nach Balingen und weiter nach Rottweil oder Sigmaringen führt. Außerdem führt ein ausgewiesener touristischer Radweg über die Zollernstraße (Zollerntour). Repräsentative Erhebungen zum Radverkehrsaufkommen liegen nicht vor.
Die Straßenlänge des zu überplanenden Abschnitts beträgt ca. 800 m. Im Straßenzustandskataster der Stadt Hechingen wird der Zustand des Straßenbelages mit der Zustandsnote 3,5-4,5 (Kategorie: mangelhafter Zustand) beschrieben. Die Straße weist sehr starke Schäden im Belag auf. Der bestehende Straßenunterbau ist nicht frostsicher und weist Setzungen auf. Randsteine sind abgängig oder gar nicht vorhanden.
Bürgerschaft und Gemeinderat fordern seit vielen Jahren eine Sanierung bzw. Neugestaltung der Zollernstraße.
Hechingen
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, LPH 1 - 9 sowie Besondere Leistungen;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, LPH 1 - 9 sowie Besondere Leistungen;
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen: Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die LPH 1 - 3 (ggf. 4) beauftragt, in einer zweiten Stufe dann die LPH 5 - 9.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
1) Anzahl Beschäftigte: 75 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen - Objektplanung Verkehrsanlagen: 725 Punkte.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 24.05.2023 statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/ Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein.
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
(Ausschlusskriterium)
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung;
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf.
Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer;
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB;
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB;
f) Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Die Kriterien b) – f) sind Ausschlusskriterien.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (Ausschlusskriterium).
h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
> 5 Beschäftigte = 75 Punkte / <= 5 und >= 3 Beschäftigte = 35 Punkte / < 3 Beschäftigte = 0 Punkte.
.
i) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
3 Referenzprojekte im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit prüfbare Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten einzureichen.
Projektmerkmale Referenz 1:
- Kosten der Baukonstruktion, EUR netto: >= [Betrag gelöscht] EUR = 150 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR = 75 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte;
- beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 2 - 8 gemäß § 47 HOAI 2021 = 100 Punkte.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert:
LPH 2: 21 Punkte / LPH 3: 26 Punkte / LPH 4: 8 Punkte / LPH 5: 15 Punkte / LPH 6: 10 Punkte / LPH 7: 5 Punkte / LPH 8: 15 Punkte).
- ÖBÜ wurde beauftragt und vollständig erbracht = 25 Punkte.
- Integration von mindestens 3 Leitungsträgern (Strom / Wasser / Gas, Breitband + Telekommunikation / Kanal) = 25 Punkte.
.
Projektmerkmale Referenz 2:
- Kosten der Baukonstruktion, EUR netto: >= [Betrag gelöscht] EUR = 100 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte;
- beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 2 - 8 gemäß § 47 HOAI 2021 = 100 Punkte.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert:
LPH 2: 21 Punkte / LPH 3: 26 Punkte / LPH 4: 8 Punkte / LPH 5: 15 Punkte / LPH 6: 10 Punkte / LPH 7: 5 Punkte / LPH 8: 15 Punkte).
- ÖBÜ wurde beauftragt und vollständig erbracht = 25 Punkte.
- Integration von mindestens 3 Leitungsträgern (Strom / Wasser / Gas, Breitband + Telekommunikation / Kanal) = 25 Punkte.
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Projektmerkmale Referenz 3:
- Kosten der Baukonstruktion, EUR netto: >= [Betrag gelöscht] EUR = 100 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte;
- beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 4 gemäß § 47 HOAI 2021 = 50 Punkte.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert:
LPH 1: 2 Punkte / LPH 2: 19 Punkte / LPH 3: 24 Punkte / LPH 4: 5 Punkte).
- Integration von mindestens 3 Leitungsträgern (Strom / Wasser / Gas, Breitband + Telekommunikation / Kanal) = 25 Punkte.
Zu g) Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung: Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder vergleichbares).
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
Zu i) Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
Für die Referenzprojekte 1 + 2:
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte (ohne LPH 9) jeweils ab dem 01.01.2013 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 13.1 HOAI 2021 eingeordnet sein.
- Die Projekte sind jeweils innerörtliche Verkehrsanlagen.
Damit die Referenzprojekte 1 + 2 gewertet werden können, müssen beide jeweils die Mindestbedingungen vollständig erfüllen.
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Für das Referenzprojekt 3:
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der LPH 1 - 4 ab dem 01.01.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
- Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 13.1 HOAI 2021 eingeordnet sein.
- Das Projekte ist eine innerörtliche Verkehrsanlage.
Damit das Referenzprojekt 3 gewertet werden kann, muss es die Mindestbedingungen vollständig erfüllen.
Ingenieur, Fachrichtung Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder vergleichbares gemäß § 75 Abs. 1 VgV
j) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
k) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
l) Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022).
Die Kriterien j) + l) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.