Rahmenvertrag "Abschleppen, Bergen, Versetzen und Sicherstellung von Fahrzeugen und Gegenständen" Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0102-POL-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rhein-sieg-kreis.polizei.nrw/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag "Abschleppen, Bergen, Versetzen und Sicherstellung von Fahrzeugen und Gegenständen"
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreise, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Stadtgebiete Niederkassel und Troisdorf
Die Erfüllungsorte liegen in den Stadtgebieten Niederkassel und Troisdorf.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorstehenden Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Stadt- und Gemeindegebiete Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid und Much
Die Erfüllungsorteliegen im Stadtgebiet Lohmar sowie in den Gemeindegebieten Neunkirchen-Seelscheid und Much.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Stadtgebiet Siegburg
Die Erfüllungsorte liegen im Stadtgebiet Siegburg.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Stadtgebiete Hennef und Sankt Augustin
Die Erfüllungsorte liegen in den Stadtgebieten Hennef und Sankt Augustin.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Gemeindegebiete Eitorf, Ruppichteroth und Windeck
Die Erfüllungsorte liegen in den Stadtgebieten Hennef und Sankt Augustin.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Leistungen für Fahrzeuge und Gegenstände ab 3,5 t
Die Erfüllungsorte liegen in den Stadtgebieten Hennef, Lohmar, Niederkassel, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf sowie den Gemeindegebieten Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppicheroth und Windeck
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Sicherstellung, Transport und Verwahrung von Geldspielgeräten
Die Erfüllungsorte liegen in den Stadtgebieten Hennef, Lohmar, Niederkassel, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf sowie den Gemeindegebieten Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppicheroth und Windeck
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Geldspielgeräte sichergestellt, transportiert und verwahrt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären. Bei Bietergemeinschaften ist die vorgenannte Erklärung von allen MItgliedern abzugeben.
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung als Bergungs- und Abschleppunternehmen).
3. einfaches polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber /Geschäftsführer des Bieters (nicht älter als 6 Wochen) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen (nicht älter als 6 Monate)
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung ist dem Angebot zwingend beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:
- Datei der unterschriebenen und eingescannten Erklärung oder
- Datei der unterschriebenen und abfotografierten Erklärung.
- Nachweis einer erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung, einer Hakenlastversicherung für Güter- und Güterfolgeschäden sowie für Vermögensschäden und einer Umweltschadenversicherung mit den in Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung geforderten Deckungssummen bzw. Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen der bestehenden Versicherung auf die geforderte Höhe angepasst werden bzw. eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird
- Lageplan Freigelände: Plan des Firmengeländes, mit Kennzeichnung des Gebietes, auf dem die sichergestellten KFZ abgestellt werden (mit Maßangaben)
- Lageplan Halle/Garagen: Der Plan muss die Maßangaben für die Länge und Breite der jeweiligen Stellfläche, sowie die Höhe der Halle/Garage enthalten
- Nachweis, dass das Sicherstellungsgelände den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften entspricht und Ölabscheider Flächen dort vorhanden sind
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern sowie deren namentliche Benennung.
Erklärungen / Nachweise, die unverzüglich nach Zuschlagserteilung vorzulegen sind:
- ausgefüllter Personalbogen für jede/n für die Auftragsausführung eingesetzte/n Mitarbeiter/in
- Nachweise für jede/n für die Auftragsausführung eingesetzte/n Mitarbeiter/in gem. Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung
- Nachweis des Versicherers / der Versicherer (sofern im Zuge des Vergabeverfahrens nur eine Bestätigung des Versicherers über die Anpassung der Deckungssummen bzw. den Abschluss einer erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung vorgelegt wurde)
- Nachweis über die Einhaltung der "Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/ Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" (DGUV 214-010)
- Nachweis über Weiterbildungsmaßnahmen - "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" (DGUV Information 200-005)
- Ablichtung der Fahrzeugscheine sowie Angaben über die jeweilige Leistungsfähigkeit (Zug- und Hubkraft) (EN) aller eingesetzten Fahrzeuge und deren Kranlasttabellen
Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar und einsatzbereit sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten
vorzuhalten.
Folgende Fahrzeuge sind je Los mindestens vorzuhalten:
Lose 1 - 5: Ein Spezialbergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,49 t zur Fahrzeug- oder Gegenstandsbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einer Seilwinde und einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t.
Los 6: Der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt.
Los 7: Erforderlich ist ein Fahrzeug zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen mit witterungsgeschützter Ladefläche. Benötigte Ladehilfen (Rampe, Rollbrett etc.) sind durch den Auftragnehmer mitzuführen.
Der Auftragnehmer muss für die sichergestellten Fahrzeuge und Gegenstände des Auftraggebers für die Lose 1 - 5 folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten:
a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Pkw): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 7 Stellplätzen für Pkw vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen.
b) Abstell- und Verwahrflächen in Sicherstellunghallen oder Garagen (für Pkw): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 7 Stellplätzen für Pkw vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m, eine Breite von 2,50 m und eine Höhe von mind. 2,00 m aufzuweisen. Mindestens ein Stellplatz muss mit einem Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein.
c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 1 Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischer oder teilelektrischen Antrieben und Hochvollbatterien vorhanden sein.
Los 6:
a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Lkw): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 3 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen.
b) Abstell- und Verwahrflächen in Sicherstellunghallen (für Lkw): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 3 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m, eine Breite von 3,00 m und eine Höhe von mind. 4,00 m aufzuweisen.
Los 7:
Für die Verwahrung der Geldspielgeräte hat der Auftragnehmer über eine gesicherte, geschlossene, beleuchtete sowie beheizte Halle zu verfügen. Innerhalb der Halle ist ein separat abgetrennter und mit Blicksicherung versehener Bereich bereit zu halten. Dieser Bereich sollte mindestens 20m² betragen.
Zu weiteren Einzelheiten zur Fahrzeug- und Flächenvorhaltung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
1. Zu den Anforderungen an die Fahrzeug- und Flächenvorhaltung wird auf Ziffer III.3 dieser Bekanntmachung verwiesen.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer 24-Stunden Dienst- und Rufbereitschaft auch an Sonn- und Feiertagen. Er stellt sicher, innerhalb von längstens 30 Minuten ab eingehendem Auftrag vor Ort zu sein.
3. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Autraggebers und der Vergabestelle zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsschreiben (Formular 324 EU)
- vollständig ausgefülltes Preisblatt je Los
- Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 531 EU)
- Erklärung Unteraufträge (Formblatt 532 EU - nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formblatt 533 EU - für den Fall der Eignungsleihe)
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe" (Formular 521 EU)
- Eigenerklärung "Fachkunde und Leistungsfähigkeit"
- Eigenerklärung "Sanktionen (Formular 523 EU)
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vom vorgesehenen Auftragnehmer, ggf. von den Bietern in der engeren Wahl vorzulegen sind:
- unterschriebene Vertragsentwürfe
- einfaches polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber /Geschäftsführer des Bieters (nicht älter als 6 Wochen) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen (nicht älter als 6 Monate)
- detaillierte Konzeption (nur bei Angebotsabgabe für mehrere Lose oder die Gesamtleistung - Einzelheiten siehe Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung)
- Nachweis einer erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung einer Hakenlastversicherung für Güter- und Güterfolgeschäden sowie für Vermögensschäden und einer Umweltschadenversicherung mit den in Ziffer 4.1 der Lesitungsbeschreibung geforderten Deckungssummen bzw. Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen der bestehenden Versicherung auf die geforderte Höhe angepasst werden bzw. eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen
- Lageplan Freigelände: Plan des Firmengeländes, mit Kennzeichnung des Gebietes, auf dem die sichergestellten KFZ abgestellt werden (mit Maßangaben)
- Lageplan Halle/Garagen: Der Plan muss die Maßangaben für die Länge und Breite der jeweiligen Stellfläche, sowie die Höhe der Halle/Garage enthalten
- Nachweis, dass das Sicherstellungsgelände den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften entspricht und Ölabscheider Flächen dort vorhanden sind
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern sowie deren namentliche Benennung
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV), das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Der preisgünstigste Angebot / Los wird bezuschlagt. Es wird eine Probezeit bis zum 31.01.2024 vereinbart.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal bis spätestens 13.04.2023 an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DK20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht.
Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.