Soziale Stadt Baumheide - Fortführung Quartiersmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6370 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Soziale Stadt Baumheide - Fortführung Quartiersmanagement
Die Stadt Bielefeld schreibt Leistungen im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahme "Soziale Stadt Baumheide" aus.
Stadt Bielefeld
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses in Baumheide die Leistungen für eine Quartiersbetreuung an externe Dienstleistende zu vergeben.
Quartiersmanagement
Das Quartiersmanagement umfasst die unterschiedlichen Aktivierungs-, Koordinierungs- und Bera-tungsangebote. Dabei liegt der inhaltliche Fokus darauf, die Integrationsleistung des Quartiers zu erhöhen. Die konkrete Ausgestaltung aller Teilaufgaben und die Organisation aller partizipatorischen Prozesse sind darauf auszurichten.
Stadtteilbüro
Ein wichtiger Aspekt der Stadtteilbetreuung liegt in der Funktion als Ansprechpartner*in für die Bewohner*innen, weshalb die Vor-Ort-Präsenz hervorzuheben ist. Das Quartiersmanagement stellt ein wichtiges Bindeglied zu Aktiven im Stadtteil dar. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, weitere Menschen innerhalb und außerhalb des Stadtteils zu erreichen und die Vernetzung lokaler Akteure zu erhöhen.
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen) ist auszufüllen und zu berücksichtigen.
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem X-Rechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die X-Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format an die Stadt Bielefeld ausschließlich an die E-Mail-Adresse: [gelöscht]
Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60
Zahlungsbedingungen siehe § 17 VOL/B
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLYUZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]